Für das Königreich Sachsen
Friedrich August II., König von Sachsen
Für das Königreich Sachsen
Friedrich August II., König von Sachsen
Leider muss der König feststellen, dass diese Unterschrift ohne sein Wissen geschah.
Die Unterschrift des Königreich Preussen ist damit ungültig.
Wir entschuldigen uns für den Schaden.
Achtung Spoiler:
Friedensvertrag
zwischen dem Königreich Preussen und dem Kaiserreich Österreich, dem Königreich Sachsen, dem Königreich Bayern, dem Königreich Württemberg und dem Grossherzogtum Baden
1. Zum 1. Dezember stellen alle Konfliktparteien die Kämpfe in Sachsen ein. Der Kriegszustand wird aufgehoben.
2. Die Truppen Preussens und Österreichs verschieben sich in geplanter Stärke auf ihre Stationierungszonen. Die Truppen Bayerns, Badens und Würrtembergs verlassen Sachsen. Die Stärke der Truppen sind 10´000 Soldaten Österreichs und 10´000 Soldaten Preussens.
3. Die Truppen Preussens und Österreichs verbleiben höchstens 10 Jahre im Land.
4. Sobald die bevollmächtigten Abgesandten Preußens und Österreichs in Dresden eingetroffen sind wird eine Friedenskonferenz einberufen. Teilnehmer sind Preußen und Sachsen als Hauptbetroffene, Österreich als Vorsitzender des Bundes und der Großherzog von baden als Vertreter des 3D und in seiner Funktion als Sekretär.
Im Jahre des Herrn 1830 sind das Königreich Preußen sowie das Kaiserreich Österreich übereingekommen die Kämpfe in Sachsen einzustellen und obigen Friedensvertrag zu unterzeichnen. Hiermit überreichen wir in der Hoffnung auf Frieden im Deutschen Bund diesen Vertrag den Königen Sachsens, Württembergs und Bayerns sowie dem Großherzog von Baden in der Hoffnung, dass auch sie erkennen, dass der Friede wertvoll ist und sie sich ebenfalls bereit erklären den Vertrag in der vorliegenden Fassung zu unterzeichnen. Damit wären die Weichen gestellt für einen dauerhaften Frieden im Bund.
König Lucca von Preußen
Kaiser BruderJakob von Österreich
König Version1 von Württemberg
Leopold I, Großherzog von Baden
Dieser Vertrag wird von Preussen gekündigt. Wir hoffen auf eine Bestätigung Sachsen, damit die Kündigung laut § 5 gültig ist.Preußisch-Sächsischer Friedensvertrag
Präambel
Das Königreich Preußen, vertreten durch den Kanzler von Preußen, Simato, im Auftrag seiner Majestät, Lucca605, König von Preußen, Großherzog von Posen etc. und das Königreich Sachsen, vertreten durch seine Majestät, Nahoimi, König von Sachsen, schließen hiermit folgenden Vertrag, zur Schaffung eines Friedens und einer zukünftigen Zusammenarbeit, ab.
§ 1. Mit sofortiger Wirkung sind sämtliche Kampfhandlungen zwischen Preußen und Sachsen einzustellen, sowie der Kriegszustand aufzuheben.
§ 1.1 Sämtliche Kriegsgefangenen sind zurück in ihre Heimatländer zu entsenden, mitsamt ihrer Ausrüstung.
§ 2. Sachsen verpflichtet sich in diesem Vertrag zu folgenden Dingen:
§ 2.1 Beitritt zur preußischen Zollunion, sowie dem Verzicht anderen Zollunionen beizutreten.
§ 2.2 Jeglicher Verzicht anderen politischen und wirtschaftlichen, sowie militärischen Bündnissen, Zusammenschlüssen, Unionen, die sich direkt (militärisch wie wirtschaftlich) gegen einen oder beide Vertragspartner wenden, beizutreten. Aus schon bestehenden Bündnissen, Unionen und Zusammenschlüssen muss ausgetreten werden. Ebenfalls müssen die Vertragspartner aus Unionen, Bündnissen und Zusammenschlüssen austreten, falls diese schädliche wirtschaftliche und militärische Aktivitäten gegen Preußen und/oder seine Verbündeten beginnen/begonnen haben. Keiner der Vertragspartner darf dem '3. Deutschland' oder einer seiner Rechtsnachfolgerorganisationen oder Unterorganisationen beitreten.
§ 2.3 Verzicht in einem Krieg, sei es ein innerdeutscher oder ausländischer, Partei gegen Preußen zu ergreifen, oder Preußens Gegner in irgendeiner Weise zu unterstützen. Dies gilt auch für die Unterstützung Dritter, welche die Feinde Preußens unterstützen.
§ 2.4 Preußen in einem Krieg militärisch zu unterstützen.
§ 3. Preußen verpflichtet sich in diesem Vertrag zu folgenden Dingen:
§ 3.2 Sich nicht in die Innenpolitik Sachsens einzumischen, und diese vor Einmischungen Dritter zu schützen.
§ 3.3 Sachsen militärisch zu schützen und seine Unabhängigkeit zu garantieren. Gegner und deren Verbündete dürfen in keinster Weise unterstützt werden. Dies gilt auch für die Unterstützung Dritter, welche die Fende Sachsens unterstützen.
§ 4. Beide Seiten verpflichten sich zu folgenden Dingen:
§ 4.1 Eine enge Kooperation auf diplomatischer Ebene (außenpolitische Fragen, bundespolitische Themen etc.) soll angestrebt werden.
§ 4.2 Keine Stimmungsmache, Intrigen, Geheimaktionen gegeneinander oder gegen Verbündete des anderen durchzuführen.
§ 4.3 Beide Seiten garantieren sich nochmals ihre derzeitigen Besitzungen und werden zukünftig keine Ansprüche aneinander stellen.
§ 5. Dieser Vertrag hat eine auf 5 Jahre begrenzte Laufzeit (Bis einschließlich 1835). Nach Ablauf wird er automatisch hinfällig, vorher ist er nur in beidseitigem Einvernehmen kündbar.
§ 5.1 Dieser Vertrag gilt auch bei einem eventuellen Wechsel des Herrschers oder eine Amtsübernahme durch andere.
Achtung Spoiler:
Friedensvertrag
Zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Königreich Preußen, dem Königreich Bayern, dem Königreich Sachsen, dem Königreich Württemberg und dem Großherzogtum Baden
- Nach Ratifikation durch alle Konfliktparteien sind die Kämpfe in Sachsen einzustellen. Der Kriegszustand wird aufgehoben.
- Die Truppen Preußens und Österreichs verschieben sich in geplanter Stärke auf ihre Stationierungszonen. Ausdrücklich ausgeschlossen von den Stationierungspunkten ist die Festung Königsstein. Blau: preußische Verbände; Rot: österreichische Truppen.
Die Truppen Badens, Bayerns und Württembergs verlassen Sachsen. Die Stärke der Truppen sind 10´000 Soldaten Österreichs und 10´000 Soldaten Preußens, die Soldaten erhalten Sold und Versorgungsgelder von ihren Herkunftsländern.- Die Truppen Preußens und Österreichs verbleiben 5 Jahre im Land, sollten die Unruhen bis dahin nicht beendet sein sollen sich Österreich, Preußen und Sachsen zu einer weiteren Konferenz zusammenfinden, um darüber zu beraten. Ein früherer Abzug ist nur im Einvernehmen mit Österreich, Preußen und Sachsen möglich.
- Die Truppen Österreichs und Preußens helfen bei der Wiederherstellung der Ordnung in Sachsen.
Im Jahre des Herrn 1830, am 1. Dezember, auf Schloss Moritzburg in Sachsen
Leopold I., Großherzog von Baden, Sekretär des Bundes
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Für das Königreich Sachsen
Friedrich August II., König von Sachsen
Ludwig I. von Gottes Gnaden König von Bayern, Pfalzgraf bey Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben, Allzeit Schützer und Mehrer des Glaubens im jahre des Herrn 1830
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Für das Königreich Preussen.
Friedrich Wilhelm IV., König von Preussen
Achtung Spoiler:
Für das Kaiserreich Österreich.
Ferdinand I., Kaiser von Österreich etc.
für Azrael, der große Titel Ferdinands:
„Seine Kaiserlich-königliche Apostolische Majestät, Ferdinand I., von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, König von Hungarn und Böhmen, dieses Namens der Fünfte, König der Lombardei und Venedigs, König von Dalmatien, Kroatien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; König von Jerusalem etc. Erzherzog von Oesterreich, Großherzog der Toskana und Luxemburgs, Herzog von Lothringen, Salzburg, Steyer, Kärnthen, Krain, Ober- und Niederschlesien, von Modena, Parma, Herzogtum Piacenza und Herzogtum Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara; Großfürst von Siebenbürgen; Markgraf von Mähren; Gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska; Fürst von Trient und Brixen; Markgraf der Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc. Herr von Triest, von Cattaro und auf der windischen Mark.“
Vertrag zwischen dem Kaiserreich Österreich und dem Fürstentum Waldeck und Pyrmont vom 31.12.1830:
1. Das Fürstentum Waldeck und Pyrmont gestattet dem Kaiserreich Österreich auf unbegrenzte Zeit die Stationierung von bis zu 5.000 Soldaten innerhalb der Landesgrenzen des Landesteiles Waldeck.
2. Zu diesem Zwecke veräußert das Fürstentum Waldeck und Pyrmont ein Grundstück an das Kaiserreich Österreich, auf dem dieses Kasernen und sonstige notwendige Unterkünfte errichten darf.
3. Der Kaufpreis beträgt einmalig 6.100 G. Diese sind umgehend fällig.
4. Bestandteil dieses Vertrages ist ebenfalls die Erklärung des Kaiserreiches Österreichs, das Fürstentum Waldeck und Pyrmont bei Unruhen innerhalb der Grenzen des Fürstentums zu unterstützen.
Für das Fürstentum Waldeck und Pyrmont:
Georg II.
Für das Königreich PreußenDas Königreich Preussen und das Kaiserreich Österreich, verpflichten sich hiermit feierlich zu folgenden Punkten:
1. Das Königreich Preußen garantiert dem Kaiserreich Österreich den ewigen und immerwährenden Besitzt als seiner Besitztümer zum Stand vom 31. Dezember 1830. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
2. Das Kaiserreich Österreich garantiert dem Königreich Preußen den ewigen und immerwährenden Besitzt als seiner Besitztümer zum Stand vom 31. Dezember 1830. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
Für das Königreich Preußen
Für das Kaiserreich Österreich
Geschehen in Berlin im Jahre 1830.
Friedrich Wilhelm IV.
Achtung Spoiler:
Kaufvertrag zwischen dem Königreich Preussen und dem Königreich Hannover
Das Königreich Preussen kauft dem Königreich Hannover dessen Land im Jadehafen, samt Werft, ab.
Das Königreich Preussen überweist dem Königreich Hannover dafür, ab 1833 jährlich 8'000 gold, über 5 Jahre lang. Solange bis Preussen 40'000 gold Hannover überwiesen hat.
Dann fallen die vollständigen Nutzungsrechte über das Land und die Werft, von Hannover an Preussen.
In Hannover im Jahre 1830
Für das Königreich Preussen
Für das Königreich Hannover
Achtung Spoiler: