Für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland:Vertrag zwischen dem Kaisertum Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland zur Förderung des gegenseitigen Handels
1. Das Kaisertum Österreich erwirbt für jeweils 1000G ein Grundstück in London sowie in den britischen Kolonien Gambia und Sierra Leone. Dort wird es Zweigstellen des Maria-Theresia-Institutes errichten.
2. Das Kaisertum Österreich wird in Venedig einen Freihafen einrichten. Ebenso wird das Vereinigte Königreich in London einen Freihafen einrichten. In die Freihäfen dürfen Waren aus dem jeweils anderen Staat zollfrei ein- und ausgeführt werden, außerdem gilt dort für die Händler aus dem jeweils anderen Staat die Inländerbehandlung. An der Grenze zum restlichen Staatsgebiet werden aber normale Zölle fällig.
3. Beide Staaten werden an sinnvollen Orten (wie z. B. den MTIs im Vereinigten Königreich und den Freihäfen von beiden Staaten) die Zollbestimmungen des Vertragspartners öffentlich zugänglich machen.
Ralph Abercromby, 2nd Baron Dunfermline, britischer Gesandter beim Deutschen Bund