Zitat von
Ennos
Mit Blick auf den historischen Kontext, Revolution in Frankreich, Napoleon der die Souveränität der deutschen Fürsten mit Füßen tritt und ihnen seine Regeln und seinen Willen aufzwingt und anschließende Wiederherstellung der Souveränität der Fürsten mit dem Wiener Kongress, wage ich mal zu behaupten, dass sich die Fürsten nicht direkt eine neue Institution ans Bein gebunden haben, die ihnen neue Regeln auferlegen kann, im Zweifelsfall auch gegen ihren Willen. Die Bundesakte an sich muss schon ein Kraftakt gewesen sein, ehe alle Fürsten dem zugestimmt haben.
Deshalb glaube ich, dass alles, bei dem alle Fürsten irgendwie beteiligt oder betroffen werden sollen ein Fall für einen Bundesakteneintrag ist, also die Zustimmung aller erfordert. Zum Beispiel eben die Bundesexekution, Bundeskriegsverfassung und Bundesheeraufstellung, die historisch als Ergänzungsverträge der Bundesakte zugefügt wurden und den gleichen Stellenwert besaßen.
Dinge dagegen bei denen es egal ist, ob jetzt einige Fürsten keine Lust darauf haben, also beispielsweise ein Bundeskrieg, nach Akte müssten die "lustlosen" Fürsten trotzdem mitziehen, eine Bundesexekution, die ja hin und wieder einen opponierenden Fürsten garantiert hat bzw. beauftragt man dann eben einfach einen Fürsten, der der Exekution zustimmt mit selbiger, oder einfachere Dinge wie "Gründen wir dazu einen Ausschuss?", "Senden wir eine diplomatische Note im Namen des Bundes an [Land einfügen] mit beliebigem Inhalt?", können mit einfacher oder eben Zweidrittelmehrheit beschloßen werden.