Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 20 von 20

Thema: Abschaffung des Engeren Kreises

  1. #16
    Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    07.12.11
    Beiträge
    54
    Sachsen-Altenburg stimmt mit 1 Stimme für Option 1

  2. #17
    Je suis USA! Avatar von Ennos
    Registriert seit
    25.03.11
    Ort
    Omnipräsent
    Beiträge
    20.961
    Zitat Zitat von Laeno Beitrag anzeigen
    Das ein Eingriff direkt in die Bundesakte ist, muss der engere Kreis abstimmen, mit den jeweiligen Bestimmungen. Hatte die Fürstin zu Lippe anderswo schon richtig erwähnt, ausnahmsweise mal. Ich kann erst nach Absprache mit Mecklenburg-Schwerin unsere Stimme vergeben.
    Dies ist inkorrekt, nach Artikel 6 muss hier das Plenum abstimmen.
    Art. 6. Wo es auf Abfassung und Abänderung von Grundrechten des Bundes, auf Beschlüsse, welche die Bundes-Akte selbst betreffen, auf organische Bundes-Einrichtungen und auf gemeinnützige Anordnungen sonstige Art ankömmt, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum, wobey jedoch mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Größe der einzelnen Bundesstaaten folgende Berechnung und Vertheilung der Stimmen verabredet ist:
    Aber eigentlich egal, da nach Artikel 7 eh jeder Staat zustimmen muss, da ist es unwichtig wo er es getan hat.

    Außerdem hätten wir gerne eine Meinung hierzu:
    Achtung Spoiler:
    1. Streichung des Artikel 4
    Achtung Spoiler:
    Art. 4. Die Angelegenheiten des Bundes werden durch eine Bundesversammlung besorgt, in welche alle Glieder desselben durch ihre Bevollmächtigten theils einzelne, theils Gesammtstimmen folgendermaßen, jedoch unbeschadet ihres Ranges führen:

    1) Oesterreich ...........................................................


    1 Stimme
    2) Preußen ................................................................ 1 "
    3) Bayern ................................................................. 1 "
    4) Sachsen ............................................................... 1 "
    5) Hannover .............................................................. 1 "
    6) Württemberg ......................................................... 1 "
    7) Baden .................................................................. 1 "
    8) Churhessen ........................................................... 1 "
    9) Großherzogthum Hessen ........................................... 1 "
    10) Dänemark wegen Holstein ....................................... 1 "
    11) Niederlande wegen des Großherzogthums Luxemburg .... 1 "
    12) Die Großherzoglich und Herzoglich Sächsischen
    Häuser ................................................................ 1 "
    13) Braunschweig und Nassau ....................................... 1 "
    14) Meklenburg Schwerin und Meklenburg Strelitz ............. 1 "
    15) Holstein-Oldenburg, Anhalt und Schwarzburg .............. 1 "
    16) Hohenzollern, Lichtenstein, Reuß, Schaumburg Lippe,
    Lippe und Waldeck ................................................. 1 "
    17) die freien Städte Lübeck, Frankfurth, Bremen und
    Hamburg ............................................................. 1 "

    2. Änderung des Artikel 6
    Von
    Art. 6. Wo es auf Abfassung und Abänderung von Grundrechten des Bundes, auf Beschlüsse, welche die Bundes-Akte selbst betreffen, auf organische Bundes-Einrichtungen und auf gemeinnützige Anordnungen sonstige Art ankömmt, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum, wobey jedoch mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Größe der einzelnen Bundesstaaten folgende Berechnung und Vertheilung der Stimmen verabredet ist: Stimmaufzählung
    zu
    Art. 6. Die Angelegenheiten des Bundes und wo es auf Abfassung und Abänderung von Grundrechten des Bundes, auf Beschlüsse, welche die Bundes-Akte selbst betreffen, auf organische Bundes-Einrichtungen und auf gemeinnützige Anordnungen sonstige Art ankömmt, treten die Bundes-Glieder zur Bundesversammlung zusammen, wobey jedoch mit Rücksicht auf die Verschiedenheit der Größe der einzelnen Bundesstaaten folgende Berechnung und Vertheilung der Stimmen verabredet ist: Stimmaufzählung
    3. Änderung des Artikel 7
    Von
    Art. 7. In wie fern ein Gegenstand nach obiger Bestimmung für das Plenum geeignet sey, wird in der engern Versammlung durch Stimmen-Mehrheit entschieden.
    Die der Entscheidung des Pleni zu unterziehenden Beschluß-Entwürfe werden in der engern Versammlung vorbereitet und bis zur Annahme oder Verwerfungen zur Reife gebracht; sowohl in der engern Versammlungen als in Pleno werden die Beschlüsse nach der Mehrheit der Stimmen gefaßt, jedoch in der Art, daß in der ersteren die absolute, in letzterer aber nur eine auf 2/3 der Abstimmung beruhende Mehrheit entscheidet.
    Bey Stimmen-Gleichheit in der engern Versammlung stehet dem Vorsitzenden die Entscheidung zu.
    Wo es aber auf Annahme oder Abänderung der Grundgesetze, auf organische Bundes Einrichtungen, in jura singulorum oder Religions-Angelegenheiten ankommt, kann weder in der engern Versammlung noch in Pleno ein Beschluß durch Stimmenmehrheit gefaßt werden.
    Die Bundesversammlung ist beständig, hat aber die Befugniß, wenn die ihrer Beratung unterzogenen Gegenstände erlediget sind, auf eine bestimmte Zeit, jedoch nicht auf länger als vier Monate, sich zu vertagen. Alle nähern die Vertagung und die Besorgung der etwa während derselben vorkommenden dringenden Geschäfte betreffenden Bestimmungen weden der Bundesversammlung bey Abfassung der organischen Gesetze vorbehalten.
    zu
    Art. 7.
    In der Versammlung werden die Beschlüsse nach der Mehrheit der Stimmen gefaßt, jedoch in der Art, daß eine auf 2/3 der Abstimmung beruhende Mehrheit entscheidet.
    Wo es aber auf Annahme oder Abänderung der Grundgesetze, auf organische Bundes Einrichtungen, in jura singulorum oder Religions-Angelegenheiten ankommt, kann weder in der engern Versammlung noch in Pleno ein Beschluß durch Stimmenmehrheit gefaßt werden.
    Die Bundesversammlung ist beständig, hat aber die Befugniß, wenn die ihrer Beratung unterzogenen Gegenstände erlediget sind, auf eine bestimmte Zeit, jedoch nicht auf länger als vier Monate, sich zu vertagen. Alle nähern die Vertagung und die Besorgung der etwa während derselben vorkommenden dringenden Geschäfte betreffenden Bestimmungen weden der Bundesversammlung bey Abfassung der organischen Gesetze vorbehalten.
    Allerdings scheint Uns der Passus
    Wo es aber auf Annahme oder Abänderung der Grundgesetze, auf organische Bundes Einrichtungen, in jura singulorum oder Religions-Angelegenheiten ankommt, kann weder in der engern Versammlung noch in Pleno ein Beschluß durch Stimmenmehrheit gefaßt werden.
    seltsam, da er nicht vorgibt, wie denn nun das Grundgesetz zu ändern sei, oder eine Bundes Einrichtung gegründet wird.
    Ist vielleicht eine Annahme ohne Gegenstimme gemeint? Aber das wäre ja auch eine Stimmenmehrheit...


    Aus welchem Grunde stimmt Mecklenburg eigentlich für Option 2?

    Das Großherzogtum Baden enthält sich seiner Stimmen.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  3. #18
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
    Registriert seit
    25.11.11
    Ort
    Regensburg
    Beiträge
    1.603
    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
    Dies ist inkorrekt, nach Artikel 6 muss hier das Plenum abstimmen.

    Aber eigentlich egal, da nach Artikel 7 eh jeder Staat zustimmen muss, da ist es unwichtig wo er es getan hat.
    Mein Fehler, habe zu schnell geschrieben und nicht nachgedacht!

    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
    Außerdem hätten wir gerne eine Meinung hierzu:
    Achtung Spoiler:

    Allerdings scheint Uns der Passus

    seltsam, da er nicht vorgibt, wie denn nun das Grundgesetz zu ändern sei, oder eine Bundes Einrichtung gegründet wird.
    Ist vielleicht eine Annahme ohne Gegenstimme gemeint? Aber das wäre ja auch eine Stimmenmehrheit...


    Aus welchem Grunde stimmt Mecklenburg eigentlich für Option 2?
    Aus diversen Gründen, unteranderem jenen, die Ihr bereits andernortes nanntet und die man auch im Spoiler gut sehen kann. Ich gebe zu, hinterher meckern kann man immer gut, selber machen wäre besser gewesen.

    Die Vorgeschlagenen Änderung sind bei Streichung dringend erforderlich. Ich werde mir das ganze wohl nochmal zu Gemüte führen. Ist zu lange her.

    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
    Das Großherzogtum Baden enthält sich seiner Stimmen.
    Warum eigentlich?

  4. #19
    Je suis USA! Avatar von Ennos
    Registriert seit
    25.03.11
    Ort
    Omnipräsent
    Beiträge
    20.961
    Wer kann schon von sich behaupten die Texte alle zu kennen?
    Zitat Zitat von Laeno Beitrag anzeigen
    Aus diversen Gründen, unteranderem jenen, die Ihr bereits andernortes nanntet und die man auch im Spoiler gut sehen kann. Ich gebe zu, hinterher meckern kann man immer gut, selber machen wäre besser gewesen.
    Wir geben zu auch selbst diesen Vorschlag sehr spät ausgearbeitet zu haben und als neuer König von Preußen hat der Herr Sekretär recht wenig Zeit selbst genauer darüber zu sehen. Eigentlich hatten Wir gehofft, dass die geschätzte Fürstin zur Lippe sich dessen annehmen würde, da es sich um eine Gesetzesänderung handelt.
    Zitat Zitat von Laeno Beitrag anzeigen
    Warum eigentlich?
    Aus dem Grund aus dem Ihr dagegen stimmt, nur dass Wir nicht so negativ auftreten wollen.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  5. #20
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
    Registriert seit
    25.11.11
    Ort
    Regensburg
    Beiträge
    1.603
    Wo es aber auf Annahme oder Abänderung der Grundgesetze, auf organische Bundes Einrichtungen, in jura singulorum oder Religions-Angelegenheiten ankommt, kann weder in der engern Versammlung noch in Pleno ein Beschluß durch Stimmenmehrheit gefaßt werden.
    Bedeutet Einstimmigkeit ALLER Stimmen, nicht nur der gerade Anwesenden.

    Zitat Zitat von Ennos Beitrag anzeigen
    Aus dem Grund aus dem Ihr dagegen stimmt, nur dass Wir nicht so negativ auftreten wollen.
    Verdammt, die Option hatte ich nicht bedacht!

Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •