Unmittelbar danach fand vom 6. bis 31. August 1819 eine Geheimkonferenz in Karlsbad statt, an der Minister aus den zehn größten Bundesstaaten teilnahmen. Diese einigten sich in langen Debatten auf ein ganzes Bündel von Bundesgesetzvorlagen, die Repressionsmaßnahmen gegen die Opposition an den Universitäten[13] und Schulen, insbesondere gegen die studentischen Burschenschaften, enthielten und die Abschaffung der Pressefreiheit bedeuteten.[14] Allerdings gelang es Metternich gegen den Widerstand Bayerns und Württembergs nicht, die altständische Verfassung als verbindliches Modell für alle Bundesstaaten durchzusetzen. Alles andere beschloss die Bundesversammlung äußerst rasch und in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise. Ein Verfassungsbruch lag jedoch bereits in der Karlsbader Konferenz selbst, die den Bundestag als alleinzuständiges Gremium nach Artikel 4 der Bundesakte übergangen und dabei auch das Mitspracherecht der kleineren Bundesstaaten missachtet hatte.