Preußen beantragt eine Änderung des folgenden Gesetzestextes:
Diese sollte wie folgt aussehen:Bundesexekutiven
[...]
c) bei Bruch eines Bundesgesetz
2) Ob eine Bundesexekution verhängt wird, entscheidet das Plenum auf Antrag wenigstens eines Fürsten und mit Erlaubnis des betroffenen Fürsten
In der derzeitigen Fassung ist Punkt c sinnlos und nicht durchsetzbar.Bei Punkt c entscheidet das Plenum auf Antrag wenigstens eines Fürsten unter Ausschluss der Stimme des betroffenen Fürsten und ohne dessen Erlaubnis, ob eine Bundesexekution verhängt wird.
Zudem verlange ich, dass über diesen Vorschlag unverzüglich abgestimmt wird.