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Thema: Sekretariat des Bundestags

  1. #76
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Sollten wir annehmen das die Fürstin recht hat, und die Schaffung eines Bundesheeres ein Bundesorgan darstellt, dann wäre die Momentane Abstimmung grundsätzlich falsch, da die Vorlage dann erst im engeren Kreis 100%er (Korrektur: absolute Mehrheit) Zustimmung bedarf, bevor sie im Plenum mit 2/3 auf der Abstimmung beruhenden Mehrheit angenommen wird. Das bedeutet für die laufende Abstimmung, das die Stimmen aus dem engeren Kreis gelten und ein 100% (Korrektur: absolute Mehrheit) Beschluss gefasst werden muss! Ergänzung: organische Bundes Einrichtung 100%.

    Sollte wir nicht annehmen das es sich um eine organische Bundes Einrichtung handelt, reicht eine 2/3, auf der Abstimmung beruhenden Mehrheit im Plenum, wobei wir allerdings den Schritt des engeren Kreises mit absoluter Mehrheit für eine Fassung übersprungen hätten.

    Andere Meinungen?

    absolute Mehrheit = mehr als die hälfte der Stimmen aller Stimmen.

    Vorgehensweise:

    1. Der engere Kreis entscheidet ob der Vorschlag im engerern Kreis oder Plenum abgestimmt wird. = Einfache Mehrheit engere Kreis (nicht absolut, also über die hälfte der abgegebenen Stimmen)
    2. Erarbeitung des Vorschlages. Im engeren Kreis annahme des Vorschlages sowohl auch Weitergabe des Vorschlages an das Plenum: Abstimmung mit absoluter Mehrheit, Plenum: Abstimmung mit 2/3 der abgegebenen Stimmen.

    Das bedeutet, die bisherigen Wahlen sind nicht rechtskräftig. Inwiefern das auch für Punkt 10 gilt muss geklärt werden, bezüglich Sonderstellung, da nicht historisch belegt.
    Geändert von Laeno (09. Dezember 2011 um 14:53 Uhr)

  2. #77
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Der ganze Artikel 7 lautet:
    Art. 7. In wie fern ein Gegenstand nach obiger Bestimmung für das Plenum geeignet sey, wird in der engern Versammlung durch Stimmen-Mehrheit entschieden.
    Die der Entscheidung des Pleni zu unterziehenden Beschluß-Entwürfe werden in der engern Versammlung vorbereitet und bis zur Annahme oder Verwerfungen zur Reife gebracht; sowohl in der engern Versammlungen als in Pleno werden die Beschlüsse nach der Mehrheit der Stimmen gefaßt, jedoch in der Art, daß in der ersteren die absolute, in letzterer aber nur eine auf 2/3 der Abstimmung beruhende Mehrheit entscheidet.
    Bey Stimmen-Gleichheit in der engern Versammlung stehet dem Vorsitzenden die Entscheidung zu.
    Wo es aber auf Annahme oder Abänderung der Grundgesetze, auf organische Bundes Einrichtungen, in jura singulorum oder Religions-Angelegenheiten ankommt, kann weder in der engern Versammlung noch in Pleno ein Beschluß durch Stimmenmehrheit gefaßt werden.
    Die Bundesversammlung ist beständig, hat aber die Befugniß, wenn die ihrer Beratung unterzogenen Gegenstände erlediget sind, auf eine bestimmte Zeit, jedoch nicht auf länger als vier Monate, sich zu vertagen. Alle nähern die Vertagung und die Besorgung der etwa während derselben vorkommenden dringenden Geschäfte betreffenden Bestimmungen weden der Bundesversammlung bey Abfassung der organischen Gesetze vorbehalten.
    Zu klären wäre also, ob ein Tribunal ein Bundesorgan ist.

    Dazu sagt die Wiki folgendes:

    Auch wenn die meisten Verfassungshistoriker die Auffassung vertreten, dass der Deutsche Bund lediglich ein Staatenbund war, der außer dem Bundestag keine weiteren Organe besaß, haben sich doch in der Verfassungswirklichkeit auch Ansätze einer bundesstaatlichen Ordnung entwickelt. So entstand im Zusammenhang mit der Demagogenverfolgung die staatspolizeiliche Überwachungsbehörde in Mainz beziehungsweise in Frankfurt. Daneben wurden in verschiedenen Ausschüssen des Bundestages Entscheidungen etwa zu wirtschaftspolitischen Fragen, zur Regelung der Auswanderung und anderen Problemen getroffen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch...ane_des_Bundes

    Das einzige Bundesorgan ist die Bundesversammlung (besteht aus Plenum und Engeren Rat).
    Schaut man dann zur Kontrolle nochmal bei der Bundesarmee vorbei, so findet sich in dem Artikel kein Wort darüber, dass die Armee ein Bundesorgan sein könnte. Statt dessen steht dort vielmehr dieses:
    Oberbefehlshaber nur im Kriegsfall – dieser ist der Bundesversammlung verantwortlich
    Wohlgemerkt im Kriegsfall

    http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesh....A4rverfassung

    Fazit: Das Tribunal, welches im Kriegsfall den Oberbfehl übernimmt, ist, wie hier auch gefordert, der Bundesversammlung gegenüber weisungsgebunden und stellt selbst kein Organ des Bundes da. Damit braucht es keinen einstimmigen Beschluss.

  3. #78
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Sehe ich auch so. Bleibt aber da Prozedere der Vorschläge und Abstimmung.

  4. #79
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zur Abstimmung gibt es eindeutige Regeln, wann das Plenum und wann der Engere Rat abzustimmen hat.
    Was die Sammlung der Vorschläge für die Abstimmung anbelangt, so kann sich jeder hier einbringen und Vorschläge machen.

  5. #80
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
    Zur Abstimmung gibt es eindeutige Regeln, wann das Plenum und wann der Engere Rat abzustimmen hat.
    Was die Sammlung der Vorschläge für die Abstimmung anbelangt, so kann sich jeder hier einbringen und Vorschläge machen.
    Die Regeln habe ich ja oben verdeutlicht. Es müsste theoretisch jetzt erst die Entscheidung getroffen werden, ob der engere Kreis oder das Plenum entscheidet (wurde glaube ich schon?). Wenn das zutrifft, müsste der engere Kreis mit absoluter Mehrheit entscheiden, welcher Vorschlag zur Abstimmung im Plenum vorgelegt wird.

    Zu klären wäre auch, ob Punkt 10 im Plenum richtig war. Wenn ja, ob eine Neubewertung nach oben genannten Richtlinien erfolgen muss.

  6. #81
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Der engere Kreis entscheidet ob der Vorschlag im engerern Kreis oder Plenum abgestimmt wird.
    Artikel 6 sagt dazu:
    Wo es auf Abfassung und Abänderung von Grundrechten des Bundes, auf Beschlüsse, welche die Bundes-Akte selbst betreffen, auf organische Bundes-Einrichtungen und auf gemeinnützige Anordnungen sonstige Art ankömmt, bildet sich die Versammlung zu einem Plenum,
    Umkehrschluss: Was nicht die Bundesakte etc. betrifft, wird im Engeren Kreis beschlossen.
    Die Frage ist bloß, ob Heeresverfassung und Bundesfestungen die Bundesakte betreffen oder nicht. Vorherrschende Meinung war bisher, dass beides die Bundesakte betrifft und damit im Plenum zu beschließen ist. Siehst Du einen Punkt, der gegen diese Annahme spricht?

  7. #82
    Registrierter Benutzer Avatar von Laeno
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    Vertrakt, wenn wir annehmen dass das Bundesheer kein Bundesorgan ist, dann würde es nicht die Bundesakte betreffen. Ergo engere Kreis?

    Art. 2. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.
    Das kann aber so ausgelegt werden, dass zur Wahrung eben jener Sicherheit alles unternommen wird, was auch die Schaffung eines Bundesheeres miteinschliesst. Damit würde es die Bundesakte betreffen.

    Ich würde mich also der herrschenden Meinung anschliessen. Plenum.

    Muss aber nicht trotzdem erst der engere Rat, EINEN Vorschlag für das Plenum erarbeiten?

    Oder sehe ich das falsch?
    Geändert von Laeno (09. Dezember 2011 um 16:27 Uhr)

  8. #83
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zitat Zitat von Laeno Beitrag anzeigen
    Vertrakt
    Exakt.

    Muss aber nicht trotzdem erst der engere Rat, EINEN Vorschlag für das Plenum erarbeiten?

    Oder sehe ich das falsch?
    Ziehst Du das aus der Bundesakte, dass der Engere Rat dem Plenum einen Vorschlag vorzulegen hat, oder wie kommst Du darauf?

  9. #84
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    Art. 7. In wie fern ein Gegenstand nach obiger Bestimmung für das Plenum geeignet sey, wird in der engern Versammlung durch Stimmen-Mehrheit entschieden.
    Die der Entscheidung des Pleni zu unterziehenden Beschluß-Entwürfe werden in der engern Versammlung vorbereitet und bis zur Annahme oder Verwerfungen zur Reife gebracht; sowohl in der engern Versammlungen als in Pleno werden die Beschlüsse nach der Mehrheit der Stimmen gefaßt, jedoch in der Art, daß in der ersteren die absolute, in letzterer aber nur eine auf 2/3 der Abstimmung beruhende Mehrheit entscheidet.
    Bey Stimmen-Gleichheit in der engern Versammlung stehet dem Vorsitzenden die Entscheidung zu.
    Wo es aber auf Annahme oder Abänderung der Grundgesetze, auf organische Bundes Einrichtungen, in jura singulorum oder Religions-Angelegenheiten ankommt, kann weder in der engern Versammlung noch in Pleno ein Beschluß durch Stimmenmehrheit gefaßt werden.
    Die Bundesversammlung ist beständig, hat aber die Befugniß, wenn die ihrer Beratung unterzogenen Gegenstände erlediget sind, auf eine bestimmte Zeit, jedoch nicht auf länger als vier Monate, sich zu vertagen. Alle nähern die Vertagung und die Besorgung der etwa während derselben vorkommenden dringenden Geschäfte betreffenden Bestimmungen weden der Bundesversammlung bey Abfassung der organischen Gesetze vorbehalten.
    Daher habeich das.

  10. #85
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    Zitat Zitat von Laeno Beitrag anzeigen
    Muss aber nicht trotzdem erst der engere Rat, EINEN Vorschlag für das Plenum erarbeiten?

    Oder sehe ich das falsch?
    Ich mölchte nur erwähnen, dass das hier ein Forenspiel ist, und dass damit auch einige Dinge nicht umgesetzt werden können.

    Für die Heeresverfassung brauchen wir ja quasi schon eine Woche, da möchte ich nicht noch ne 2. Abstimmung haben.

  11. #86
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    Dann muss das aber in den Regeln aufgenommen werden, das wir uns nicht zu 100% an die Bundesakte halten. Das müsste dann Oxford entscheiden.

  12. #87
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zitat Zitat von Laeno Beitrag anzeigen
    Daher habeich das.

    Ich bin für ignorieren.

  13. #88
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    Soll mir recht sein. Ist aber nicht meine Entscheidung.

    @Version1, wurde Punkt 10 mit 2/3 auf der Abstimmung beruhenden Mehrheit ausgewertet?

  14. #89
    Puhuhu Avatar von Slaan
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    @Laeno:
    Wenn ich es richtig verstanden habe kam eben keine 2/3 Mehrheit für eine Alternative zusammen, wodurch die Bundesakte gleich blieb. Dies bedeutet, dass jetzt die Kleinstaaten bei denen zwei Glieder zusammengelegt wurden (Hohenzollern, Reuß... noch wer?) je eine Stimme pro Ursprungsglied erhalten haben.
    |學而不思則罔,思而不學則殆。 ~ 孔子|
    | Lernen ohne zu denken ist sinnlos, denken ohne zu lernen gefährlich. ~ Kong Zi |

    | During times of universal deceit, telling the truth becomes a revolutionary act ~ George Orwell |

    SdM Dez16 - XCOM2 Make Humanity Great again

  15. #90
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    Zitat Zitat von Laeno Beitrag anzeigen
    @Version1, wurde Punkt 10 mit 2/3 auf der Abstimmung beruhenden Mehrheit ausgewertet?
    Ja, so wie es in der Bundesakte bestimmt ist.

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