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Antrag 2: Instandhaltung und Besetzung der Bundesfestungen
Die Bundesfestungen sind: Luxemburg, Mainz und Landau
Die Kosten für die Instandhaltung der Festungen werden durch die Bundesmatrikularkasse bestritten
An die Bundesmatrikularkasse hat jedes Mitglied des Bundes einen bestimmten Teil seiner Einnahmen zu entrichten. Der Anteil ergibt sich aus dieser Tabelle.
Der jährliche Gesamtbetrag der Kosten für die Bundesfestungen ist durch das Plenum festzulegen*
Der Bau weiterer Festungen oder die Aufgabe von Festungen hat das Plenum zu beschließen (alternativ: die Bundesversammlung)
Die Bundesfestungen sind wie folgt zu besetzen:
Mainz: 7.000 Mann, 3/7 durch Preußen, 3/7 durch Österreich, 1/7 durch das Großherzogtum Hessen
Luxemburg: 4.000 Mann, 3/4 durch Preußen, 1/4 durch die Niederlande (Luxemburg)
Landau: 2.800 Mann durch Bayern (Anmerkung: Ab 1831 4.000 Bayern)
Eine Veränderung der oben genannten Anteile kann nur auf Entschluss des Plenums (der Bundesversammlung) vorgenommen werden
Im Falle eines Festungsbau hat das Plenum (oder die Bundesversammlung) über die Besetzung entscheiden
Die in den Festungen stationierten Soldaten sind Teil des Bundesheeres
In Friedenszeiten dürfen die Soldaten nicht aus der Festung abgezogen werden, sofern nicht gleichwertiger und zahlenmäßiger Ersatz bereitgestellt wird
Im Kriegsfall werden sie sofort dem zu bildenen Tribunal unterstellt und ihre weitere Verwendung obliegt dem Tribunal.
Nach Beendigung des Krieges ist der Vorkriegszustand wieder herzustellen
Alle für die Bundesfestungen vorgesehenen Truppen samit Versorgungsgütern genießen im ganzen Gebiet des Deutschen Bundes ein Durchreiserecht
Weitere Bestimmungen können durch das Plenum (die Bundesversammlung) beschlossen werden
Zwei Varianten:
A: Entscheidungen liegen beim Plenum
B: Entscheidungen liegen bei der Bundesversammlung
Falls die Bundesakte das verbindlich regelt, bitte um Wortmeldung, dann wird die falsche Variante gestrichen.