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Thema: [DB] untreue Früchtchen - Königreich Württemberg

  1. #61
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Das Königreich Württemberg muss ja nicht gleich aussteigen, schliesslich will man auch nach wie vor auf Bayerns Armee zählen können, wenn man selbst unprovoziert angegriffen wird. Aber das Parlament möchte nicht noch einmal vor vollendete Tatsachen gestellt werden und die fehlgeleitete aggressive Aussenpolitik Münchens und Dresdens ausbaden müssen, ohne dass man dazu was sagen konnte.
    Wie gesagt, dann sind meine Angebote:

    -Veto bei Angriffskriegen
    -Regulierung der jährlichen Fixkosten mit der jetzigen Summe als Untergrenze

  2. #62
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Okay, ich stimme das kurz mit Oxford ab.
    Shaka als die Mauern fielen.

  3. #63
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Abstimmungsergebnis: 50 Ja gegen 43 Nein. Die Steuererhöhung auf 11% zusammen mit dem neuen Armeegesetz ist also bewilligt. Um zu erklären, wie sich die Stimmen verteilten...

    Den Demokraten ging das Angebot zu wenig weit, weshalb sie abgelehnt haben.

    Etwa die Hälfte der Liberalen konntest du überzeugen.

    Die Deutschnationalisten haben zugestimmt. Sie erwarten aber, dass der König 1832 im Rahmen von Verhandlungen beim Dritten Deutschland vorstellig wird. Ist es zu Beginn des Jahres 1833 noch immer der Fall, dass Württemberg wegen der aggressiven Aussenpolitik Bayerns und Sachsens in einen Krieg 'Deutsche gegen Deutsche' gezogen werden könnte und das Parlament dagegen machtlos wäre, werden sie wohl die Steuern wieder auf 10% senken. Wie du diese Forderung konkret erfüllen willst, lässt dir die deutschnationalistische Fraktion grundsätzlich offen. Sieh nur zu, dass du Ende 1832 nicht mit leeren Händen da stehst.
    Shaka als die Mauern fielen.

  4. #64
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    ^^^^

    Nicht vergessen, das Jahr ist schon zu mehr als der Hälfte rum und die Auswertung kommt näher.
    Shaka als die Mauern fielen.

  5. #65
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Version1, um die Arbeitslosenzahlen erheben zu können, benötigst du ein Kataster und Gewerbebücher. Mit dem Kataster allein liefert dir Oxford nur die Bevölkerungszahl.
    Shaka als die Mauern fielen.

  6. #66
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Version1, um die Arbeitslosenzahlen erheben zu können, benötigst du ein Kataster und Gewerbebücher. Mit dem Kataster allein liefert dir Oxford nur die Bevölkerungszahl.
    Naja, hatte gehofft das zumindest ne extrem grobe Zahl drin ist, aber okay

  7. #67
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Du könntest deine Minister oder das Parlament so nebenbei im Zug fragen, ob sie die Arbeitslosigkeit als hoch einschätzen und welche Massnahmen sie allenfalls vorschlagen. Aber konkrete Zahlen wird dir Oxford nicht angeben.
    Shaka als die Mauern fielen.

  8. #68
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    Anbei zur Kentnissnahme durch das Parlament


    Mit sofortiger Wirkung gehen Süddeutscher Bund und Heidelberger Zollunion im neuen Südbund auf

    Grundgesetz für den Südbund

    Im Bestreben, den Frieden zu wahren, die Zusammenarbeit der Staaten zu fördern und den Wohlstand ihrer Völker zu mehren, sind die unterzeichnenden Fürsten sowie die vertreter der Stadt Frankfurt zusammengekommen, um sich im Südbund zu vereinen.

    Allgemeines

    Art.1 Die Vereinigung trägt den Namen 'Südbund'.
    Art.2 Mitglieder des Südbunds sind Baden, Bayern, Kurhessen, Sachsen und Württemberg.
    Art.3 Hannover wird eine beobachtende Mitgliedschaft eingeräumt.
    Art.4 Über einen Antrag zur Aufnahme als Vollmitglied entscheiden die Vollmitglieder in Zwei-Drittel-Mehrheit
    Art.5 Staaten können per Zwei-Drittel-Mehrheits-Beschluss des Südbundes aus eben dieser Teilorganisation oder dem Südbund entfernt werden.
    Art.6 Innerhalb des Südbundes gilt das metrische System. Von neuen Voll- oder assoziierten Mitgliedern ist es innerhalb von 5 Jahren ab dem Tag des Beitritts einzuführen.
    Art.7 Die Organe des Südbundes sind:
    a) der immerwährende Gesandtenkongress
    b) der Generalsekretär
    c) die Bundeskommission
    Artikel 8: Die Teilorganisationen sind:
    Wirtschaftsunion
    Militärunion


    Der immerwährende Gesandtenkongress

    Art.9 Der immerwährende Gesandtenkongress setzt sich aus 2 Kammern zusammen: Der 1. und der 2. Kammer
    Art.10 Der Tagungsort ist Regensburg

    Die 1. Kammer

    Art.11 Die 1. Kammer setzt sich aus 3 weisungsgebunden, vom jeweiligen Staatsoberhaupt ernannten Gesandten pro Mitglied zusammen + Frankfurt
    Art.12 Alle Gesandten sind zu allen Themen Antrags- und Redeberechtigt.
    Art.13 Die 1. Kammer kann zu allen Themen Ausschüsse einreichten, mindestens jedoch für Diplomatie, Wirtschaft und Soziales sowie Militär.
    Art.14 Beschlüsse werden in allen Gremien mit Zwei Drittel Mehrheit gefasst
    Art.15 Beschlüsse, die auf Anweisung von der Fürsten erfolgten, werden unmittelbar mit Eintrag ins Gesetzbuch des Südbunds wirksam. Aller anderen Erfordern die Zustimmung von Zwei Dritteln der Fürsten des Südbundes
    Art.16 Den Vorsitz der 1. Kammer hat der Generalsekretär.


    Die Zweite Kammer

    Art.17 Die Zweite Kammer sind sich aus je einem Gesandten pro angefangene eine Million Einwohner pro Mitglied zusammen. Die Zahl der Abgeordneten ist nach oben hin in so fern begrenzt, als das kein Staat allein mehr als 25% der Sitze stellen darf. Darüber hinausgehende Sitzende, die diesem Land zustünden, entfallen. Ob die Gesandten des jeweiligen Landes aufgrund einer Wahl oder durch Ernennung entsandt werden, entscheidet der Fürst des betreffenden Landes.
    Art.18 Die Zweite Kammer kann nach Belieben zu allen Themen Ausschüssen einrichten
    Art.19 Beschlüsse der Zweiten Kammer werden der ersten als Antrag vorgelegt und folgt dann dem dort gültigen Verfahren für Anträge. Die Zweite Kammer allein kann daher keine Gesetze erlassen
    Art.20 Ihren Vorsitzenden wählt die 2. Kammer selbst aus ihrer Mitte.


    Der Generalsekretär

    Art.21 Der Generalsekretär wird von den Vollmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt
    Art.22 Der Generalsekretär führt den Vorsitz in der 1. Kammer, veröffentlicht die Beschlüsse des Südbundes im Südbundesgesetzbuch, vertritt die Beschlüsse des Südbundes gegenüber dem Deutschen Bund und ist für die Einhaltung der Beschlüsse innerhalb des Südbundes verantwortlich

    Die Südbundeskommission

    Art.23 Die Südbundeskommission setzt sich aus den Ministern der durch den Südbund oder seiner Teilorganisationen eingerichteten Ministerien zusammen.
    Art.24 Die Südbundeskommission ist Antragsberechtigt in der 2. Kammer.
    Art.25 Die Minister werden durch Beschluss der Mitglieder in der 1. Kammer ernannt und entlassen
    Art.26 Über Anzahl und Art der Ministerien entscheidet der Südbund per Beschluss.

    Der Sicherheitsrat

    Art.27 Der Sicherheitsrat besteht aus fünf Mitgliedern inklusive einem Vorsitzenden und wird vom ständigen Militärausschuss der Ersten Kammer gewählt.
    Art.28 Sämtliche Außenpolitische Handlungen, die die Sicherheit des Südbunds gefährden könnten, sind ihm zu berichten. Darüber hinaus sollen auch alle anderen Aktivitäten mit ihm besprochen werden.
    Art.29 Der Sicherheitsrat fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
    Art.30 Sollte der Sicherheitsrat einer außenpolitischen Aktivität nicht zustimmen, so ist diese zu unterlassen oder aber der Südbund ist nicht zur Bündnistreue bei daraus resultierenden Folgen verantwortlich.
    Art.31 Der Sitz des Sicherheitsrates ist Heilbronn.

    Teilorganisationen:

    Militärunion

    Art.32 Verrat am Südbund (Verrat von Geheimnissen an Feinde, Separatfrieden mit Feinden, Bündnisse mit Feinden und jegliche gegen die Sicherheit des Südbundes gerichteten Vereinbarungen) wird mit Ausschluss und wirtschaftlichen Sanktionen aller Mitglieder beantwortet, es sei denn zwei Drittel dieser sprechen sich ausdrücklich dagegen aus.
    Art.33 Bei Angriff eines dritten Staates auf mindestens einen Staat des Südbunds tritt automatisch der Bündnisfall ein. Weiterhin tritt der Bündnisfall ein, sofern ein Mitgliedsstaat dieses beantragt und 2/3 zustimmen. Die Durchführung einer Bundesexekution zur Durchsetzung von Bundesrecht gilt nicht als Angriff und löst daher nicht den Bündnisfall aus
    Art.34 Der Bündnisfall tritt nicht ein, wenn der Sicherheitsrat feststellt, dass der betreffende angegriffene oder beantragende Staat massiv gegen die Sicherheitsinteressen des Südbunds gehandelt hat. Sollte der Sicherheitsrat dies erst während eines bereits laufenden Bündniskrieges feststellen, sind alle Mitglieder berechtigt, Separatfrieden zu schließen.
    Art.35 Während eines Bündniskrieg sind Separatfrieden mit Ausnahme der in §31 erwähnten Fälle nicht zulässig.
    Art.36 Es ist ein gemeinsames Kriegsministerium einzurichten, das für die Durchsetzung von Mindeststandards bei Ausbildung und Rüstung innerhalb des Südbunds verantwortlich ist. Den Sitz regelt ein späteres Gesetz.
    Art.35 Die Gesamtheit der Armeen der souveränen Mitgliedsstaaten bildet das Südbundesheer.
    Art.36 Wer Oberbefehlshaber ist, regelt ein späteres Gesetz.
    Art.37 Der Oberbefehlshaber hat die alleine Entscheidungskompetenz über die Strategie des Krieges sowie über Zeitpunkt des Friedensschlusses. Von Friedensverhandlungen darf er keine Mitglieder des Südbunds ausschließen. Die Gesandte dieser anderen Staaten sind jedoch lediglich beratend tätig, Verhandlungsführer ist der Oberbefehlshaber. Dem Frieden müssen mindestens 4/5 der Vollmitglieder (explizit nur Baden, Bayern, Kurhessen, Sachsen und Württemberg) zustimmen.
    Art.38 Der Oberbefehlshaber wird unterstützt von einem Generalstab, in dem jedes Mitglied des Südbunds einen Offizier entsenden darf. Darüber hinaus kann der Oberbefehlshaber seinen Stab frei zusammenstellen.
    Art.39 Den Sitz der Heeresleitung (HL), gebildet aus Oberbefehlshaber und seinem Generalstab, bestimmt ein späteres Gesetz
    Art.40 Die HL ist während der Friedenszeiten dafür verantwortlich regelmäßig Manöver des Südbundesheeres abzuhalten und die Wehrfähigkeit sicherzustellen. In so fern ist die HL gegenüber den Kriegsministerien etc. der souveränen Staaten weisungsbefugt.
    Art.41 Das Südbundesheer darf nur im Inneren eingesetzt werden, wenn der Grund des Einsatzes nicht durch Handeln des Fürsten, insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch einen Staatsstreich, willentlich oder fahrlässig selbst herbeigeführt wurde. In allen anderen Fällen ist die HL verpflichtet, die Unterstützung zu koordinieren.
    Art.42 Sofern nicht durch einen Einsatz oder ein Manöver des Südbundesheeres betroffen, verbleiben alle Truppen der Mitgliedsstaaten unter deren Befehl.
    Art.43 Jedes Mitglied ist berechtigt jederzeit eine Bundesexekution gegen sich selbst zu beantragen.

    Wirtschaftsunion

    Art.44 In den Mitgliedsstaaten gilt die AIN (Allgemeine Industrienorm).
    Art.45 Die badischen Bankscheine sind in allen Mitgliedsstaaten als Zahlungsmittel anzuerkennen.
    Art.46 Die Arbeitszeiten für Kinder und Jugendliche werden im Südbund wie folgt beschränkt:
    0 - 11 Jahre: 0 Stunden, ausgenommen sind Hilfen beim Erntebetrieb;
    11 - 15 Jahre: 8 Stunden;
    15 - 18 Jahre: 11 Stunden;
    Für Frauen gilt darüber hinaus bis zum Alter von 35 Jahren eine Begrenzung auf 16 Stunden.

    Ministerial-Department der Wirtschaft und des Sozialen
    Art.47 Es ist ein Ministerialdepartment einzurichten mit den folgenden zwei Schwerpunkten: Förderung der Wirtschaft (durch Gesetzesvorschläge, Unterstützung bei der Gewerbanmeldung, Schulungen, etc.) und Förderung des Ausbaus des Sozialwesens. Diesem Ministerium wird auch eine Behörde zur Förderung Eisenbahnprojekt angeschloßen, zudem wird es erster Ansprechpartner für private Investoren, die eine Eisenbahn errichten wollen(Enteignungen für Strecken, evtl. Anschubhilfe für Projekte, etc.).
    Art.48 Weitere Aufgabe des Ministerialdepartment ist die Koordination ähnlicher Ministerien in den Ländern. Es ist dazu befugt den jeweiligen Behörden in den Südbundländern Vorschläge zu machen, jedoch ist es nicht weisungsbefugt. Sollte es im jeweiligen Mitgliedsland nur ein Wirtschaftsministerium und kein Sozialministerium geben, ist es nur für wirtschaftliche Belange im jeweiligen Land zuständig.
    Art.49 Der Sitz des Ministerialdepartments ist Chemnitz.
    Art.50 Das Ministerium wird von Sachsen errichtet

  9. #69
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Ist in Ordnung so. Mit den Artikeln 33 und 34 kannst du auch dein Versprechen dem Parlament gegenüber als erfüllt betrachten.
    Shaka als die Mauern fielen.

  10. #70
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    Da laut den Verhandlungen das Parlament Etatmacht über das Militärbudget hat hier ein paar Dinge.

    Das Königreich Würrtemberg ist sehr interessiert daran, einen Aufrüstungsvertrag zu unterzeichnen, der die Wehrhaftigkeit des Bundes sicherstellen soll. So soll die Soldatenzahl auf lange Sicht auf 0,85% der Bevölkerung des jeweiligen Landes erhöht werden. Der König bittet das Parlament, die erhöhte Soldatenzahl durch erhöhte Mittel mit zu tragen.

    Die Argumentation liegt auf der Hand: Frankreich war stark wie nie und auch die deutschen Fürsten werden über kurz oder lang aufrüsten. Der König ist der Meinung, dass der Vertrag sowohl die Wehrhaftigkeit Württembergs als auch die Zusammenarbeit mit dem Königreich Baden erhöhen würde. Zudem sei die Soldatenzahl für die heutige Zeit nicht mehr groß genug. Daher würde der König die Soldatenzahl gerne von 10.000 Mann auf 15.000 Mann erhöhen, was zu Folge hätte, dass der Etat von 35.000G auf 52.500G steigen würde. Der König ist der Meinung, dass diese Budgeterhöhung zu geringeren Arbeitslosenzahlen führen würde und führt an, dass er die Schulden des Landes massiv abgebaut und die Wirtschaft und Bildung gestärkt hätte.

  11. #71
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Ennos hat mich auf das hier aufmerksam gemacht, entschuldige. Ich werde das mit Oxford ansehen, du bekommst die Antwort noch vor der nächsten Zugabgabe.
    Shaka als die Mauern fielen.

  12. #72
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Ennos hat mich auf das hier aufmerksam gemacht, entschuldige. Ich werde das mit Oxford ansehen, du bekommst die Antwort noch vor der nächsten Zugabgabe.

  13. #73
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Kommt noch, kommt noch.
    Shaka als die Mauern fielen.

  14. #74
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Kommt noch, kommt noch.


    Irgendwas geht doch immer vergessen, tut mir echt leid... Die Vorlage hat im Parlament nach ersten Beratungen einen schweren Stand. Im bürgerlichen Unterhaus könntest du das Militärgesetz vielleicht durchbekommen. Aber im adligen Oberhaus, das sich ausnahmsweise mal tatsächlich in einer beschlussfähigen Grösse versammelt hat, sieht es anders aus. Der Hochadel sieht eine akute Gefährdung des Königreichs nicht gegeben. Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass es den Herren Aristokraten vor allem um ihre Brieftasche geht. Siehst du eine Möglichkeit, das vergrösserte Militärbudget ohne Steuererhöhung zu finanzieren? Wenn du der 1. Kammer das zusicherst, werden sie es vermutlich doch noch bewilligen.
    Shaka als die Mauern fielen.

  15. #75
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    Irgendwas geht doch immer vergessen, tut mir echt leid... Die Vorlage hat im Parlament nach ersten Beratungen einen schweren Stand. Im bürgerlichen Unterhaus könntest du das Militärgesetz vielleicht durchbekommen. Aber im adligen Oberhaus, das sich ausnahmsweise mal tatsächlich in einer beschlussfähigen Grösse versammelt hat, sieht es anders aus. Der Hochadel sieht eine akute Gefährdung des Königreichs nicht gegeben. Es ist aber ein offenes Geheimnis, dass es den Herren Aristokraten vor allem um ihre Brieftasche geht. Siehst du eine Möglichkeit, das vergrösserte Militärbudget ohne Steuererhöhung zu finanzieren? Wenn du der 1. Kammer das zusicherst, werden sie es vermutlich doch noch bewilligen.
    Das bekomme ich auf jeden Fall hin

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