Code:
Jahr Ernte Konjunktur Einnahmen Steuer Soldaten Einwohner
1815 hervorragend durchschn. 10519 15% 2200 220.000
1816 katastrophal ganz gut 7159 15% 2200 ?
1817 unterdurchs. läuft 8262 15% 2200 ?
1818 gut gut 7829 15% 2000 ?
1819 gut gut 6864 15% 1540 ?
1820 durchschn. stark 7689 15% 1540 227.389
1821 leicht unterd. positiv 8164 15% 1540 227.503
1822 durchschn. sehr gut 9692 14% 1540 250.145
1823 sehr gut passt schon 8049 10% 1540 254.972
1824 eher durchschn. fantastisch 7428 10% 1600 269.016
1825 mies beeinträchtigt 7247 10% 1600 279.237
1826 mies mäh 7770 10% 1600 285.895
1827 Hammer Über Durchschn. 9310 10% 1600 Einwohnermeldeamt explodiert
1828 Unter Erwartung schwächelt 7914 10% 1600 Wiederaufbau im Gange
1829 über Durchschn. Über Durchschn. 10705 10% 1600 300.885
1846 Vermutlich Missernte
Code:
Haushaltsplan Großherzogtum Oldenburg 1829
Einnahmen
Steuereinnahmenn = 10.705 G
Guthaben Vorjahr = 20.343 G
Summe liquide Mittel = 31.048 G
Ausgaben:
Soldaten 1.600 * 3 G = 4.800 G
Anwerbeaktion = 875 G (an Hamburg und Bremen, ab Folgejahr 3x 875 G)
Parzellenzuschuss = 1.600 G (400 G pro 10% Schritt unter 120 % = 80%, Jahr 4/10)
Handlungsschwerpunkt = 1.000 G
Summe Ausgaben = 8.275 G
Differenz = 22.773 G = Sparstrumpf
Der Steuersatz wird um 1% auf 11% erhöht.
Fortlaufend
20 Studenten an die Ackerbauschule in Württemberg (8. Jahr des Programms)
Den fertig ausgebildeten Studenten der Ackerbauschule werden Jobs in der Verwaltung des Großherzogtum angeboten: Parzellenverteilung, Moorkolonisation, Bauernbetreuung. Wenn sie sich selbständig machen wollen, ist dies ebenfalls ok.
Gewerbefreiheit steigt seit 1811 pro Jahr um 2% = 36%
Bauernbefreiung schreitet seit 1811 pro Jahr um 2% voran = 36%
Handlungsschwerpunkt
Reform des Staatswesens (1/4)
Zum 1. Januar 1829 tritt Paul Friedrich August von Oldenburg, kurz August I., sein Amt als Großherzog von Oldenburg an. Am 3. Januar tritt das Parlament des Großherzogtums Oldenburg zu einer Sondersitzung zusammen, Anlass ist die Antrittsrede des neuen Großherzogs. Diese wird in voller Länge am Folgetag in einer Sonderausgabe samt Kommentierung in den Oldenburger Nachrichten veröffentlicht.
In der Antrittsrede kommt der Großherzog schnell zum Kern seiner Rede. Das Großherzogtum besitzt einige moderne Elemente wie seine Verfassung und sein Parlament, gleichzeitig auch einige ältere Elemente aus der Zeit von vor der französischen Revolution. Das Justizwesen ist nicht unabhängig, die Juden sind nur formal den anderen Bürgern Oldenburgs gleichgestellt, das Großherzogtum ist zentralistisch organisiert und Ämter in der Verwaltung und der Exekutive werden vererbt.
August I. möchte den angestoßenen Reformprozess seines Vaters fortführen und den Fokus dabei weg von der Landwirtschaft hin zur Organisation des Staates lenken. Die bereits laufenden Programme zur Anwerbung von Arbeitskräften, der Verteilung von Parzellen und der Moorkolonialisierung werden fortgeführt. Neue Schwerpunkte wird es hier allerdings vorerst nicht geben.
Statt dessen hat sich der Großherzog mit einigen Staatsrechtlern an der Universität Oldenburg getroffen und einen Plan für die Zukunft entworfen, den er den anwesenden vorstellt.
1. Schritt (=Aktion 1829)
Das Justizwesen des Großherzogtum Oldenburgs wird neu organisiert. Die justiziellen Ämter können fortan nicht mehr geerbt oder erworben werden, statt dessen ist der Nachweis einer Eignung der betreffenden Person vonnöten, hierzu zählt insbesondere ein Abschluss in Jura an der Universität Oldenburg oder ein vergleichbarer Abschluss einer anderen Universität. Diese Regelung betrifft alle neu geschaffenen Stellen in der Judikative, die bereits rechtsprechenden Richter des Großherzogtums werden, sofern nötig, entsprechend nachgeschult.
Die Gerichte werden in vier Stufen organisiert:
1. Verfassungsgericht: Urteilt über all jene Fälle, die die Verfassung betreffen. Kann nicht verfassungskonforme Gesetze einkassieren. Neun Richter
Richter werden vom Großherzog vorgeschlagen und vom Parlament angenommen oder abgelehnt
Sitz: Rastede (um es auch räumlich von der Legislative in Oldenburg Stadt zu trennen)
2. Appellationsgericht: Letzte normale Instanz im Gerichtswesen, Richter werden vom Parlament ernannt. Fünf Richter
Sitz: Westerstede
3. Regionalgerichte (4x). Jede der vier Regionen bekommt ein Regionalgericht. Richter werden von den Regionalgerichten ernannt. Zwei Richter
Sitze: Das Prinzip der räumlichen Trennung von der Legislative gilt auch hier.
Fürstentum Lübeck: Hauptstadt Eutin, Gerichtsstandort Bad Schwartau
Herzogtum Oldenburg: Hauptstadt Oldenburg, Gerichtsstandort Varel
Grafschaft Oldenburger Münsterland: Hauptstadt Vechta, Gerichtsstandort Cloppenburg
Fürstentum oldenburgische PFalz: Hauptstadt Birkenfeld, Gerichtsstandort St. Wendel
4. Kommunalgerichte: Richter werden ebenfalls von den Regionalparlamenten ernannt, wobei die Bürgermsiter der Kommunen das Vorschlagsrecht besitzen. Ein Richter. Unterbringung in den Kommunalhauptorten.
Für 1829 werden alle Richter auf Regional- und Kommunalebene kommissarisch durch den Großherzog auf ein Jahr in ihr Amt eingesetzt, da die Regionalparlamente und Bürgermeisterämter erst 1830 geschaffen werden. 1830 können diese Richter dann durch die entsprechenden Stellen bestätigt oder abgesetzt werden.
Richter am Landesgericht werden auf fünf jahre bestellt und können zweimalig wiedergewählt werden, Richter am Verfassungsgericht werden auf Lebenszeit benannt, eine Enthebung ihres Amtes ist nur mit 2/3-Mehrheit des oldenburger Parlaments und mit Zustimmung des Großherzogs möglich.
Bis zum Bezug der Gerichtsgebäude werden die Richter ein Jahr lang in provisorischen Einrichtungen arbeiten (in Räumen der schon existierenden öffentlichen Gebäuden)
Des Weiteren sind alle Richter ab sofort nur noch an die Verfassung und nachfolgende Gesetze gebunden, eine Einflussnahme von außen wird unter Strafe gestellt und ist sofort aufzuzeigen.
Die bereits 1815 eingeführte Gleichstellung der Juden wird gesetzlich festgeschrieben (siehe dazu Post 1504 und 1505 in meiner Story). Nathan Marcus Adler wird das Amt des Landesrabbiners in Oldenburg angeboten.
Eine Prozessordnung mit den vorgestellten Inhalten betreffend des Justizwesen sowie eine Ergänzung der bürgerlichen Gesetze hinsichtlich Bestechung und Judengleichstellung tritt zum 5. Januar 1829 in Kraft.
=> Mittelverwendung siehe zweiter Schritt!
2. Schritt (1830)
Es werden Regionalparlamente und kommunale Bürgermeisterposten geschaffen. Details dazu im Folgejahr. An dieser Stelle nur kurz eine Erklärung für die Verwendung der 1.000 G.
Es werden vier Regionen gebildet mit den Verwaltungssitzen Eutin (Fürstentum Lübeck), Oldenburg (Herzogtum Oldenburg), Vechta (Grafschaft oldenburgisches Münsterland) und Birkenfeld (Fürstentum oldenburgische Pfalz).
Jedes Parlament wird über 40 Sitze verfügen.
Die eigentliche Aktion dazu gibt es 1830, für den Bau der Regionalparlamente und Gerichte werden dieses Jahr bereits 500 G bereit gestellt, damit diese im Folgejahr bezogen werden können.
Auf kommunaler Ebene stehen ebenso 500 G zur Verfügung, um jede Kommune mit einem Amtshaus für den Bürgermeister, seinen Stellvertreter und die jeweilige Verwaltung zu schaffen sowie für die kommunalen Gerichte.
3. Schritt (vermutlich 1834)
Einführung metrisches System
4. Schritt (vermutlich 1836)
Reform der Exekutive
Reaktion
Die Hochzeitsfeierlichkeiten in Oldenburg werden, obwohl das Brautpaar bewusst auf eine pompöse Feier verzichtet hatte, zu einem rauschenden Fest, für das nicht nur viele Besucher aus ganz Oldenburg sondern auch dänische Adlige in die Stadt reisen. Nachdem der kostenlosen Essensausgabe aufgrund des großen Andrangs bereits am zweiten Tag die Mahlzeiten auszugehen drohen, legen die wohlhabenden Bürger Oldenburgs sogar spontan zusammen und sichern so die Fortsetzung des Fests.
Die Großherzogin lädt alle edlen Spender zu einem gemeinsamen Abendessen im Schloss zu Oldenburg ein, um sich in diesem Rahmen für die Unterstützung zu bedanken. Von nun an soll einmal im Jahr ein solches Essen stattfinden, zu dem all jene Oldenburger eingeladen werden, die sich im vergangenen Jahr um das Gemeinwohl aller Oldenburger bemüht haben.
RPG
Die großherzögliche Familie hat zwei Bekanntmachungen zu machen:
Am 21. Mai diesen Jahres ist der langjährige Herrscher des Großherzogtums Oldenburg verstorben. Peter Friedrich Ludwig führte das Haus Oldenburg willensstark durch unruhige Zeiten hin zu einer stabilen Monarchie mit einem Parlament und einer modernen Verfassung sowie einer Gleichstellung aller Glaubensrichtungen. Seinen letzten großen Wunsch, eine Gesundheitsversorgung für alle Bevölkerungsschichten, hat er noch auf den Weg bringen können. In Andenken an seine Leistungen wird das Krankenhaus in Oldenburg zukünftig seinen Namen tragen. Möge seine Seele in Frieden ruhen.
Eine sehr erfreuliche Nachricht verkündet der Großherzog Mitte Oktober: Am 13.10.1829 hat die Großherzogin einen gesunden Sohn zur Welt gebracht, Anton Friedrich Christian. Damit ist die Zukunft des Hauses Oldenburg in Verbindung mit dem Großherzogtum Oldenburg gesichert. Auf Grund des Todes des vormaligen Großherzogs wird auf ausufernde Festlichkeiten verzichtet und statt dessen im kleinen Rahmen gefeiert.
Zeitleiste:
1830 - Hafen und Werft werden fertig gestellt (Baubeginn 1820)
1830 - Infrastruktur Teil 2/3 ist fertig (Baubeginn 1818, letzte Zahlung 1820)
1831 - Schulen sind gebaut (Baubeginn 1821)
1832 - Anwerbeprogramm bei den Hansestädten läuft aus (zehn Jahre von 1823-1832)
1835 - Parzellenzuschussprogramm endet (zehn Jahre von 1826-1835)