Du hast recht mit den Problemen der Nachwuchsleistungszentren und dies ist auch ein Punkt (2.7) des Papiers. Ob diese Maßnahmen ausreichend sind, kann ich nicht sagen, aber es wird thematisiert.
Das Abwerben von Nachwuchsspielern bis zur A-Jugend muss generell deutlich restriktiver reglementiert, modernisiert und überprüfbar sein. Indirekte oder direkte Vorteile zugunsten vereinsexterner Dritter durch einen Wechsel von Nachwuchsspielern sollen zuverlässig verhindert bzw. sanktioniert werden. Die Local-Player Regelung ist zu erhalten und weiter auszubauen.
Durch die Einführung eines Doppelspielrechts bis einschließlich U14 können auch Vereine ohne NLZ finanziell partizipieren, um ihrerseits wieder in Nachwuchsförderung zu investieren. Dadurch werden die Jüngsten in ihrem Umfeld und Stammverein belassen. Trotzdem besteht die Möglichkeit, neue Reize zu setzen. Dazu können Vereinspartnerschaften aufgebaut und lokale Synergien geschaffen werden. Alle Entschädigungen bleiben im Jugendfußball.
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Wechsel von Jugendspielern ab U10 sollen nur noch in ein NLZ einer höheren Kategorie möglich sein. Die stärkere Reglementierung der Vereinswechsel bei Jugendlichen unterstützt die regionale Förderung von Talenten sowie einen fairen Wettbewerb. Auch wird das Berater*innenwesen für Kinder und Jugendliche stark eingeschränkt. Kinder und Jugendliche bleiben im familiären Umfeld, haben aber immer die Möglichkeit, von unten nach oben in eine Top-Ausbildung zu gehen. Zusätzlich entsteht ein Anreiz für die Vereine, in die Nachwuchsausbildung zu investieren und eine möglichst hohe NLZ-Kategorie zu erhalten