Hi,
also es gab Diskussionen, wie denn das ist, wenn man:
a) sich an Verträge halten möchte und
b) nichts zum Erstschlagrecht in einem NAP, Friedensvertrag geregelt ist
aber nun der Fall eintritt. (Das ist bei mir sehr häufig der Fall.)
Wer sollte dann eigentlich das Erstschlagsrecht bekommen? Irgendwie muss man sich dann ja einigen.
Das Problem ist, dass das Erstschlagsrecht sehr stark sein kann, bei zwei gleichstarken Gegnern kann es die Entscheidung bringen.
Bisher gab es folgende gute Ideen:
Bei Kündigung bekommt der Gekündigte das Erstschlagsrecht.
Bei Auslaufen des Vertrags der in der Zugreihenfolge vorher kommt, der, der nachher kommt, es wird gewürfelt oder der Schwächere.
Ich habe dazu eine Umfrage erstellt. Bitte kreuzt alles an, was euch gefällt.
Eine Regel kann natürlich nicht draus werden, schon allein deshalb nicht, weil Verträge nicht verbindlich sind und jeder, jederzeit zuschlagen könnte. Aber für die, die sich an Verträge halten, könnte es zu einem Modell werden, zu einer Art inoffizieller Regel.
Viel Spaß! Diskussion lasse ich rüberkopieren.