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Thema: Probleme mit Securom Kopierschutz

  1. #31
    I.C. Wiener Avatar von Caleb
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    Kann ja wohl nicht sein dass Securom so wählerisch ist, was Laufwerke betrifft. Wenn die schon ihre Malware in unsere Systeme schmuggeln sollen sie sie wenigstens vernünftig programmieren

    Ich hätte es mir einfach per Steam kaufen sollen, das Handbuch ist eh nicht so der Brüller
    Geändert von Caleb (26. September 2008 um 19:49 Uhr)
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  2. #32
    Registrierter Benutzer Avatar von bisonte
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    Hatte mal ein LG Laufwerk, das mochte so gut wie keinen Kopierschutz, erst nach Firmware installation klappte es dann...

  3. #33
    Registrierter Benutzer Avatar von the_suebian
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    Manchmal sind bei Securom ältere Laufwerke aber besser als neue.


    Hab vor vielen Jahren SAGA-Rage of Vikings von Ubisoft gekauft.
    Auch mit Securom.
    Läuft heute nur noch auf einem meiner älteren Rechnern mit Billiglaufwerk, ansonsten heisst es:
    'Legen Sie die Original CD ein.'

    Bei Col2 hab ich jetzt gerade Glück, keinerlei echte Securom Probleme trotz Brenner-Laufwerk und Nero.
    Obwohl Geister-Schatten vom Ladeschirm anfangs hin und herzucken während die Dateien geladen werden, und schon vorher das animierte CD Icon am Mousecursor einige Sekunden sichtbar ist, was ja darauf hindeutet, dass nicht ganz problemlos gesucht wird.

    In der Vergangenheit gabs da bei mir mehr Probs, wer erinnert sich nicht an das unsägliche ANNO1503 gleich nach dem Verkaufsstart.

    Und fast bei sämtlichen JoWood Produkten die ich mal gekauft (nie wieder!) so um die 10-15 Spiele in den letzten zwei Jahrzehnten, ständig Securom-Probleme bis auf den heutigen Tag. Wie üblich teilweise nicht mehr lösbar, da mancher Publisher gerne seine Entwicklerstudios aufkauft und irgendwann zwangsweise schliessen muss.

    Hab mir bislang kein einziges Spiel oder Add-On illegal besorgt, obwohl es mittlerweile irgendwo um die dreihundert sein dürften. Im Gegenteil einige hab ich versehentlich, ungewollt (Hardware Beilagen), oder absichtlich (CD kaputt gemacht), zwei bis dreimal käuflich erworben.

    Trotzdem, dank Kopierschutz ist der Ärger gross, und ich versteh jeden aus vollem Herzen, der sein Spiel legal erworben hat, und stinksauer wird wenn es nicht läuft.
    Dass dann selbst brave Bürger, auf allegale Ideen kommen, kann nur die Medien-Industrie verwundern, bzw. ist der Wurscht, gibt ja selbst initiierte Gesetze hinter denen man sich verschanzen kann.

    Cool down man...

    So ist das Leben eben, die ganze Evolution ist unvollkommen, schon beim BigBang gabs von einer Materieart (Materie/Antimaterie) ein klein wenig mehr als von der anderen, sonst gäbe es wohl die Evolution nicht, uns nicht (und das Kopierschutzproblem natürlich erst recht nicht).
    Warum sollte also ausgerechnet so etwas relativ unwichtiges im Leben, wie die Unterhaltungsindustrie perfekt sein. Auf lange Sicht werden sich ergo die Kunden dieser Praxis stillschweigend unterwerfen, oder dieser Medienzweig ändert sich, oder aber er verschwindet wie die Dinosaurier von der Bildfläche (manchmal hab ich den Eindruck Letzteres hat schon begonnen).

    Wie sagte angeblich Abe Lincoln schon, sinngemäss:

    'Wenige Leute kann man ein Leben lang belügen, viele Leute lassen sich lange Zeit belügen, aber noch niemandem ist es bislang gelungen alle Leute für alle Zeiten zu belügen.'

    ... das kann man auch aufs Vergackeiern anwenden, ist ja auch nichts Anderes was da gemacht wird mit der ehrlichen Kundschaft...
    und er andere Teil der 'Kundschaft' lacht sich ins Fäustchen.


    Sigh...Dieser Feiertag macht mich irgendwie philosophisch...Schluss damit.


    Quintessenz dieses Posts (siehe erster Satz plus...)
    ...wäre erstmal ein Versuch mit Firmwareupdate, wie bisonte empfiehlt bzw. anderes/älteres Laufwerk, falls vorhanden, wohl der billigste Lösungsansatz, oder Kontakt mit Support bzw. Produktrückgabe (was natürlich nicht wirklich hilft, wenn man spielen will).


    PS
    für alle dies noch interessiert, im Lauf der nächsten Woche stell ich meine aktuellen deutschen Übersetzungen für GalCivII (ohne Beta 2.0), alle drei also, für DreadLords 1.50.135, DarkAvatar 1.80g.100 und für ToA 1.96.027 ins entsprechende Unterforum.
    Geändert von the_suebian (03. Oktober 2008 um 12:11 Uhr)

  4. #34
    I.C. Wiener Avatar von Caleb
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    Ich hatte vergessen zu schreiben, dass ein anderes Laufwerk die Lösung war.

    Bei meinem alten hatte ich allerdings die neueste Firmware, wie schon weiter oben beschrieben. Also ne ideale Lösung war das nicht, aber hauptsache ich kann spielen.
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  5. #35
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Zitat Zitat von Shakka Beitrag anzeigen
    In Deutschland ist es illegal weil es verboten ist, Kopierschutzmaßnahmen zu umgehen.


    Zitat Zitat von wikipedia
    Die meisten kommerziellen Applikationen untersagen in ihren Lizenzbedingungen jegliche Modifikationen der Software oder sogar schon den Vorgang des Disassemblierens. In vielen Ländern existieren Gesetze, die definieren, inwieweit eine Modifikation eines Binärprogramms erlaubt ist. In Deutschland ist das Modifizieren eines Binärprogramms somit grundsätzlich erlaubt, solange die ursprüngliche Funktionalität des Programms nicht beeinträchtigt wird. Zusätzliche Funktionen dürfen dabei alleine zum Zwecke der Herstellung von Kompatibilität zu eigenen Programmen implementiert werden. Ein Patch darf dabei nur in Form eines Programms verbreitet werden, das die Originaldatei nach Vorgaben verändert, jedoch nicht in Form einer modifizierten Kopie der Originaldatei. Das Recht, ein Programm zum Zwecke der Herstellung von Kompatibilität verändern zu dürfen ist auf internationaler Ebene nicht selbstverständlich. Das Untersagen jeglicher Modifikationen in den Lizenzbedingungen hat jedoch in den seltensten Fällen rechtswirksame Konsequenzen, da dies u. a. auch den Vorgang des Entfernens eines Computervirus durch Antivirenprogramme in Frage stellt.

    Da die rechtliche Lage häufig unklar ist, was das Entfernen von einem Kopierschutz betrifft, verwenden manche kommerzielle Applikationen einen verschlüsselten oder komprimierten Binärcode, wodurch die Daten gemäß Vorgaben in ausführbaren Maschinencode konvertiert werden müssen, bevor sie vom Computer interpretierbar sind. Da die Programme jedoch dem Rechner „verraten“ müssen, wie die integrierten Daten zu konvertieren sind, ist es auch für Cracker nachvollziehbar, wie sich der Code in einen interpretierbaren Zustand konvertieren lässt. Die Software-Industrie implementiert solche Verfahren, um es einerseits den Crackern zu erschweren, das Programm zu interpretieren. Jedoch auch, um die Möglichkeit zu unterbinden, ein Patch-Programm zur Modifikation des Original-Programms zu veröffentlichen, da es so nicht mehr möglich ist, das Programm durch das Verändern einzelner Bytes zu modifizieren und als einzige Möglichkeit die Verbreitung einer vollständigen modifizierten Originaldatei verbleibt. Dies ist urheberrechtlich meist eindeutig untersagt.
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

    Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.

    "Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
    "The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt

  6. #36
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    Ich hatte das hier im Kopf:

    Zitat Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Kopierschutz
    Nach dem deutschen Urheberrechtsgesetz ist es seit dem 13. September 2003 verboten, „wirksame technische Maßnahmen“, die das Kopieren verhindern, zu umgehen (§ 95a Abs. 1 UrhG). Auch die Herstellung und Verbreitung von Programmen und sonstigen Hilfsmitteln, die der Umgehung dienen, sind verboten (§ 95a Abs. 3 UrhG). Verstöße, die nicht zum eigenen privaten Gebrauch geschehen, können als Straftaten (§ 108b UrhG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 111a UrhG) verfolgbar sein.

    [...]
    Dieses Verbot greift vor allem für Bild- und Tonträger ein und gilt gemäß § 69a Abs. 5 UrhG nicht für Computerprogramme. Nach § 69d UrhG hat dort der berechtigte Benutzer vielmehr unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Ermöglichung einer Kopie.
    Das fett markierte war mir nicht bewusst.
    Verstand op nul, frituur op 180.

  7. #37
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    Idee

    Hallo zusammen

    Ich hatte das Problem mit der FM betr. der Original CD/DVD auch. Zudem hatte ich noch die lästige FM in Vista, welche immer die CD resp. DVD formatieren will. Langer Rede kurzer Sinn, folgenden Wert habe ich von 0 auf 1 gesetzt, neu gestartet (PC) und es lief... HKEY_LOCAL_MACHINE\SYSTEM\CurrentControlSet\Services\Cdrom\AutoRun

    Vielleicht wirkt das ja auch bei einem von Euch...

    Gruss

    Del

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