So wars mal und so ist es auch nach normalem Menschenverstand. Aber es gibt ein AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz). Demnach darf der AG nicht aufgrund des Aussehens einen Arbeitsplatz vergeben. Wers nachlesen will: http://dejure.org/gesetze/AGG/2.html
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Daher steht auch in keiner Stellenanzeige mehr das früher typische Alter "zwischen 30 und 40".
Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, würd ich aufs Passbild verzichten, oder locker einhängen, damit der AG noch eine Möglichkteit hat, den Beweis unter den Tisch fallen zu lassen. Kann ja sein das irgend ein doller Schlaufuchs sich diskriminiert fühlt, weil dieser einer Minderheit angehört.