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Thema: 1und1 hält Vertrag nicht ein - what can we do?

  1. #1
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    Mad 1und1 hält Vertrag nicht ein - what can we do?

    Moin moin,
    mittlerweile seit dem 27. September haben wir in unserer WG kein Internet mehr. 1und1 versprechen seid Wochen, sich darum zu kümmern. Bei uns ist keine Leitung mehr freigeschaltet, wir haben weder Internet noch Telefon.

    Daher wollten wir neulich den Vertrag außerordentlich kündigen. Das hat 1und1 abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass wir für zwei Jahre abgeschlossen hätten.

    Hat da einer Ahnung, lässt sich da irgendwas machen? Wir werden jetzt auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

    Was kann 1und1 machen, wenn wir einfach keine Rechnungen mehr begleichen? Irgendeine Prognose, was passiert, wenn wir uns da auf einen Rechtsstreit einlassen? Und wie macht man das am besten? Einzugsermächtigung jedenfalls erstmal wiederrufen und dann?
    Zitat Zitat von Leonard Bernstein
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  2. #2
    is build an Empire Avatar von Dudjän
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    schriftlich per einschreiben eien frist setzen das sie das problem zu beheben haben...

    passiert nix nochmal das ganze dann habt ihr 1 und 1 genügend möglichkeiten gegeben das problem zu beheben und könnt auserordentlich kündigen.

    juristen könne dir das aber bestimmt besser erklären und unter umständen auch irgendwas richtig stellen.

  3. #3
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    Ne frist gesetzt haben wir, allerdings nicht per Einschreiben. Frist war bis heute ...
    Zitat Zitat von Leonard Bernstein
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  4. #4
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von Peregrin_Tooc Beitrag anzeigen
    Moin moin,
    mittlerweile seit dem 27. September haben wir in unserer WG kein Internet mehr. 1und1 versprechen seid Wochen, sich darum zu kümmern. Bei uns ist keine Leitung mehr freigeschaltet, wir haben weder Internet noch Telefon.

    Daher wollten wir neulich den Vertrag außerordentlich kündigen. Das hat 1und1 abgelehnt mit dem Hinweis darauf, dass wir für zwei Jahre abgeschlossen hätten.

    Hat da einer Ahnung, lässt sich da irgendwas machen? Wir werden jetzt auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

    Was kann 1und1 machen, wenn wir einfach keine Rechnungen mehr begleichen? Irgendeine Prognose, was passiert, wenn wir uns da auf einen Rechtsstreit einlassen? Und wie macht man das am besten? Einzugsermächtigung jedenfalls erstmal wiederrufen und dann?
    Einzugsermächtigung sofort widerrufen, per PZU Frist setzen und dann außerordentlich kündigen, Leistungsverweigerungsrechte für die Vergangenheit geltend machen und hilfsweise für die Zukunft für den Fall, dass die Kündigung unwirksam sein sollte.

    Sie müssen die Gegenleistung an Euerem Gerichtsstand einklagen. Derjenige, der den Vertrag abgeschlossen hat, würde verklagt werden und könnte dann seine Wohngenossen als Zeugen bennen, dass der Anschluss nicht funktioniert (hat), wobei der Provider behaupten wird, dass es an Euerem PC gelegen habe. Das Gericht würde wohl einen Gutachter bestellen müssen.

  5. #5
    Just a normal family Avatar von Chris
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    Einschreiben ist glaube ich auch nicht notwendig.
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    Eugene A. Cernan


    [Civ4] Mod Chooser
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    Hier nicht klicken! sonst wirst Du als Extremist eingestuft (s. http://www.heise.de/newsticker/meldu...t-2248328.html)
    ♀♂✝♂♂

  6. #6
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    watt is PZU?
    Danke Judi!
    Zitat Zitat von Leonard Bernstein
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  7. #7
    Banned Avatar von Judicator
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    Keine Ursache.

    PZU ist Zustellung mit Postzustellungsurkunde. Diese gilt nach der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher als sicherste Zustellungsart. Beim Einschreiben hat man gar nichts erreicht, beim Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger immerhin noch die Annahme verweigern bzw. abwesend sein (die 10-Tages-Hinterlegung bei der Post gilt dann nicht als Zustellung). Bei der PZU hingegen gilt die Zustellung mit Einwurf als bewirkt.
    Dem arglistigen Empfänger bliebe nur noch die -eher theoretische- Möglichkeit, die Identität des erhaltenen Schreibens zu bestreiten, indem er z.B. irgend ein anderes Schreiben von Dir vorlegt und behauptet, dasselbe sei ihm zugestellt worden. Diesen Einwand kann nur die Zustellung eines Schreibens in einem Umschlag mit Sichtfeld, durch den ein Identifizierungsmerkmal (z.B. Datum und Betreff des Schreibens) zu sehen ist, durch den Gerichtsvollzieher abschneiden.

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