Naja, wer kopiergeschützte Inhalte übers Internet öffentlich zugängig macht (und nichts anderes macht man ja über Filesharing-Programme), der muss meines Erachtens eben damit leben, dass er im Falle der Strafverfolgung hohe Summen zahlen muss. Das ist halt genauso als würde ich eine Webseite ins Internet stellen, auf der ich die neusten Kinofilme kostenlos anbiete. Da wird man mich auch nicht nur mit 500€ bestrafen wollen.
Ich möchte damit nichts über die Moral hinter der Sache sagen, aber nach der momentanen Rechtsprechung wäre das Urteil in Deutschland doch vermutlich genauso ausgefallen. Auch in Deutschland muss man nicht durch Mitschnitt der Übertragungen beweisen, dass dort wirklich Songs überspielt wurden. Genauso wenig muss man zwingend einen Live-Mitschnitt eines Raubes auf Video haben, um einen Räuber zu überführen. Generell ist der Artikel für meinen Geschmack etwas zu einseitig verfasst. Ob es sich um eine alleinerziehende Mutter handelt, die für die Umweltbehörde eines Indianerstamms handelt, oder um einen reichen Bänker ist doch völlig unerheblich.
Der Musikindustrie wünsche ich hingegen, dass die Verkaufszahlen auch mal im dreistelligen Prozentbereich schrumpfen.