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Thema: Stonifrage

  1. #1
    sehr stylisch Avatar von Polly
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    Stonifrage

    Habe eine PN von Stoni bekommen:

    Zitat Zitat von Stonewall Jackson
    Hallo Polly

    Wir habe ne Frage.

    Wenn wir den Grenzvertrag mit den Deutschen abschließen, beinhaltet der automatisch einen NAP ?

    Bei Handesverträgen ist das ja so. Die Frage ist wichtig.

    Ich hoffe auch, ich habe dich in letzter Zeit nicht verärgert mit meiner spitzen Zunge. Kam mir so vor.

    MFG Stonie
    Dann ganze 70 Minuten später:

    Zitat Zitat von Stonewall Jackson
    Hallo Polly

    Ich dachte Du wärst DG Schiri.

    Eine kleine Antwort hätte man ja wohl erwarten können. Auch wenn Du es nicht wissen solltest. Das gebietet die Höflichkeit. Sauer bin.


    MFG Stonie

  2. #2
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Hast Du schon was geantwortet? Ich würde Stone an Deiner Stelle drauf hinweisen, dass wir keine Dienstleister sind, sondern freiwillig tätig sind und grundsätzlich versuchen, uns abzusprechen. Irgendwas in der Art, aber ich wie ich Dich kenne, bist Du sowieso nicht auf den Mudn gefallen

    Was seine Anfrage angeht: Hab mir schon in etwa gedacht, dass diese Anfrage kommen könnte. Imho beinhaltet ein Grenzvertrag ein NAP. Sowas ähnlcihes hatten wir ja schonmal im Falle HRRDN - Jazaya. Der Einfachheit halber wäre ich für folgende zukünftige Regelung, um Klarheit zu schaffen:
    Handelsverträge, Grenzverträge und Verträge ähnlicher Art* beinhalten automatisch einen NAP. Die Kündigungszeit bemisst sich dabei nicht nach 9.2.1, sondern nach 9.2.2 oder 9.2.3, da nach 9.1 alle Verträge eingehalten werden müssen.
    Damit sichern wir die Verträge ab. Sie müssen eh gekündigt werden nach 9.1, ich erinnere mich da allerdings daran, dass ein paar Haarspalter schon am argumentieren waren, dass ein Grenzvertag tortz Kriegserklärung gültig bleiben kann, wenn man die Einheiten entsprechend bewegt

    *Verträge ähnlicher Art: Müssen wir von Fall zu Fall entscheiden, ich kann nicht voraussehen, was für Verträge noch zwischen den Teams geschlossen werden könnten.

    edit: sehe gerade, Du hast stone schon geantwortet. Ich wäre dennoch dafür, die Regelung oben zukünftig anzuwenden. Was meinst Du?

  3. #3
    sehr stylisch Avatar von Polly
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    Naja, eigentlich hatte ich ihm nur meine persönliche Meinung gesagt. Hier ist die PN:

    Zitat Zitat von Polly
    Zitat Zitat von Stonewall Jackson
    Hallo Polly

    Ich dachte Du wärst DG Schiri.

    Eine kleine Antwort hätte man ja wohl erwarten können. Auch wenn Du es nicht wissen solltest. Das gebietet die Höflichkeit. Sauer bin.


    MFG Stonie
    Hallo Stoni.

    Erstmal zu deiner ersten PN: Nein, ich bin nicht verärgert. Ich habe deine Anfrage im Schiriforum zur Diskussion gestellt. Momentan kann ich dir nur meine persönliche Meinung sagen und die lautet: Mir wäre neu, dass bei Handelsverträgen automatisch ein NAP vorhanden ist. Es stimmt, dass ein Handelsvertrag gekündigt werden muss, bevor man einen Krieg beginnt, weil ein Vertrag zu Kriegszeiten ungültig werden würde. Ein NAP ist aber kein Friedensvertrag sondern etwas schärferes. Deswegen hat ein NAP laut DG-Regeln auch 10 Runden Kündigungsfrist und ein Handelsvertrag nur 5 Runden Kündigungsfrist. Dies impliziert schon, dass ein Handelsvertrag keinen NAP beinhalten kann. Das gleiche gilt für einen Grenzvertrag.

    Zur zweiten PN: Ja, ich bin DG-Schiri, aber ich bin kein 24h Schiri. Wenn du eine Anfrage stellst, musst du damit rechnen, dass es ein paar Stunden dauert, bis ich antworte, auch wenn ich im Forum bin. Zwischen deinen beiden PNs sind gerade mal 70 Minuten vergangen. In der Zeit habe ich noch an Code-Black programmiert.

    Drittens: Kommst du eigentlich in zwei Wochen endlich mal zum Civvertreffen in Berlin?

    Grüße,
    Polly
    So sehe ich das momentan zumindest. Ein Grenzvertrag oder Handelsvertag beinhaltet also automatisch einen Friedensvertrag, aber keinen NAP, weil ein NAP ja 10 Runden Kündigungsfrist haben muss, ein Grenzvertrag aber mit 5 Runden Kündigungsfrist gekündigt werden kann. Wenn ein Handelsvertrag automatisch einen NAP beinhalten würde, müsste dann ja auch eine 10 Runden Kündigungsfrist gelten, oder nicht?

  4. #4
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zitat Zitat von Polly
    Wenn ein Handelsvertrag automatisch einen NAP beinhalten würde, müsste dann ja auch eine 10 Runden Kündigungsfrist gelten, oder nicht?
    Daher mein obriger Satz. Handeln im Krieg geht nicht, daher beinhaltet ein Handelsvertrag aus der Spielmechanik heraus immer einen NAP. Da aber vordergründig ein Handelsvertrag geschlossen wird und nicht ein NAP, wäre ich dafür, in diesem Falle die Kündigungsfrist bei fünf Runden zu belassen und nicht bei zehn. gleiches gilt dann auch für einen Grenzvertrag.

  5. #5
    sehr stylisch Avatar von Polly
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    Ja, dann sind wir uns im Prinzip ja einig, nur habe ich den Zustand während eines Vertrages halt "Frieden" und nicht NAP betitelt, damit die unterschiedlichen Kündigungszeiten ersichtlich sind. Den Osmanen ging es meines Erachtens vor allem darum, dass sie möglichst lange Sicherheit vor dem HRRDN haben, also die 10 Runden Kündigungsfrist bekommen. Das geht dann nur, wenn man einen exklusiven NAP abschließt.

    Eventuell sollten wir das für die DG-Regeln auch so formulieren, damit es keine Missverständnisse gibt. Ein Grenz- und Handelsvertrag impliziert also einen "Friedensvertrag" (mit 5 Runden kündbar). Das stärkere Analogon ist ein NAP (mit 10 Runden kündbar), der aber separat abgeschlossen werden muss. Damit umgehen wir meiner Meinung nach ein paar "Interpretationsfallen", als würden wir beide Zustände als NAP betiteln.

  6. #6
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Dann machen wir das so
    Ab morgen abend kann ich einige Tage hier aktiver sein, dann übernehm ich das mit der Regelerweiterung.

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