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Thema: Sultanspalast

  1. #1
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    Sultanspalast

    Herzlich Willkommen tapfere Osmanen.

    Ich wünsche euch im Team des Osmanischen Reiches viel Spaß beim mitspielen. Möge unser Reich erfolgreich aufblühen, unserer Gegner erzittern wenn sie unseren Namen hören und unsere Macht grenzenlos werden. Auf das unser Team als das Erfolgreichste aus dem DG4 hervor geht.





    Die Geschichte des Hömerüglü
    Geändert von HomerSimpsonSir (11. Juni 2005 um 02:02 Uhr)

  2. #2
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    Hömerüglü war über glücklich die Vision von einem großen erfolgreichen Reich hatte soeben den ersten Grundstein gelegt. Hier also sollte er stehen der neue Palast des Oberhaupts des Osmanischen Reiches. Er beobachtet die Arbeitern noch einen kurzen Augenblick bei der Arbeit huschte dann aber schnell weiter denn es gab noch viel zu tun.

  3. #3
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    Das Staatswappen der Osmanen. Das Zeichen im Kreis setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der osmanischen Sultane zusammen. Die grüne Fahne symbolisiert den Islam und das Kalifat, die rote Fahne deutet auf das Khanat und Sultanat, die Waffen den Djihad, die Blumen den Frieden und Glück, die beiden Bücher, Kuran und Sunna und die Waage die Gerechtigkeit.








    Der Traum des Osman (Es begann mit einem Traum)

    Osman war in die Tochter Edebalis verliebt. Edabali war ein Scheich aus Adana. Doch er verweigerte die Zustimmung zur Heirat. Als Osman bei ihm zu Gast war träumte er: "Aus Edebali wuchs der Mond hervor, der in die Brust Osmans, der neben ihm auf dem Boden lag, versank. Aus seinen Lenden wuchs ein Baum, dessen Schatten bis zum äußersten Gesichtskreis der drei Teile der Erde reichte. Der Kaukasus, der Atlas, der Taurus und der Hämus waren die vier Pfeiler der Welt. Die vier Flüsse: Tigris, Euphrat, Nil und Donau entsprangen aus diesen Bergen und umspülten die Wurzeln des Baumes. Die Flüsse und Meere waren von Schiffen bedeckt, auf den Feldern und in den Tälern gab es Städte, über deren Turmspitzen der Halbmond thronte. Die Blätter hatten die Form von Schwertern, die ein starker Wind gegen die Städte bog. Zuallererst gegen Konstantinopel. Es war wie ein Ring allumfassender Herrschaft, mit einem Diamanten geformt und er wollte sich diesen Ring an den Finger stecken." Dann erwachte er.

    Die Auslegung des Traumes besagte, den Nachkommen Osmans und seiner Frau (symbolisiert durch den Vollmond), wäre die Kaiserwürde bestimmt. Nachdem Edebali den Traum hörte, gab er die Einwilligung zur Heirat.

    Osman wurde zum Gründer der Dynastie der Osmanen, der das neue Volk der Türken zum Kampf gegen das christliche Europa führte. Einen Kampf, der jahrhundertelang dauern sollte.

  4. #4
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    Hier eine schöne und interessante Seite über das Osmanische Reich:

    http://www.osmanischesreich.com/index.html

  5. #5
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    Diwan-Staatsrat

    So hier werden wir dann unsere Staatsgeschäfte besprechen. Ausserdem werd ich hier die immer die momentanen Minister und Sonderbeauftragten auflisten.




    Großwesir: Stonewall Jackson paşa

    Heerführer: ThürMüc Beğlerbeğ
    Hüter des islamischen Glaubens: NeMeSiS Imam

    Statthalter: waveland Sandschakbeğ
    Statthalter: Hawkeye Sandschakbeğ
    Statthalter: che86 Sandschakbeğ
    Statthalter:
    .
    .

    Aussenminister: Janilein çelebi
    1. Botschafter: Frederick Steiner Efendi
    2. Botschafter: Chris Efendi
    3. Botschafter: Historical Atze Efendi

    Propaganda-Wesir: Sternträger paşa
    Propaganda Gehilfe: harry.dober Beğ

    Einwanderungsbeauftragter & Informations-Wesir: Kassian çelebi

    Kartograph: Kermit Efendi
    Kartograph: StrahlenderHeld Efendi

    Zugplanungs-Wesir: Worf der Große Efendi

    Ehrenosmanen: Borc paşa, havaduckkkk Beğlerbeğ ...
    Geändert von HomerSimpsonSir (03. Juli 2005 um 21:54 Uhr)

  6. #6
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    Der Staatsrat (Diwan) und die Wesire
    Dem Padischah stand ein bevollmächtigter Vertrauter zur Seite, der Wesir (vezir) bzw. Großwesir (sadr- ı a'zam), der nach den Maßgaben des Sultans die Staatsgeschäfte führte. Als Vertreter und gleichsam Alter Ego des Großherrn war er für innenpolitische Angelegenheiten ebenso wie für die auswärtige Politik verantwortlich. Da im Osmanischen Reich die Staatsmacht auf dem Militär basierte, besaßen die wichtigsten zivilen Regierungsposten gleichzeitig militärische Amtsgewalt. Daher war der Großwesir im Kriegsfall - wenn nicht der Sultan selbst die Armee ins Feld führte - Oberkommandierender der Streitkräfte. Symbol seiner herausragenden Stellung im Staat war das großherrliche Reichssiegel (mühr-ı hümayun), das er im Namen des Sultans führte. Seit 1654 verfügte der Großwesir über eine eigene, in unmittelbarer Nachbarschaft zum Topkapi-Palast gelegene Residenz, die "paşa kapısı" oder "bab-ı ali". Der Name bedeutete “Hohe Pforte“ und wurde später zum Synonym für das gesamte Staatswesen.

    Im Laufe der Zeit wurden mehrere Wesirsämter unterschiedlichen Rangs, gleichsam in der Funktion von Ministern, geschaffen. Der Erste, Zweite, Dritte und Vierte Wesir waren dem Großwesir nachgeordnet. Nach dem überkuppelten Saal (kubbe altı ) dem Tagungsort des Reichsrates im äußeren Serail des Topkapi-Palastes, bezeichnete man sie auch als Kuppelwesire (kubbe veziri).

    Bereits seit Orhan war der Reichsrat, der sog. Großherrliche Diwan (divan-ı hümayun) ein bedeutendes Organ von Politik und staatlicher Verwaltung. Diesem wurden die wichtigen Staatsangelegenheiten, ferner Rechtsfragen und Beschwerden der Untertanen vorgetragen. Der Diwan hatte jedoch keine Entscheidungsbefugnis, sondern lediglich beratende Funktion. Ebenso oblagen ihm repräsentative Aufgaben, wie der Empfang von ausländischen Gesandten. Ab dem 16. Jh. setzte sich das Gremium aus den wichtigsten staatlichen Würdenträgern zusammen. Dazu gehörten neben den Wesiren, die höchsten Beamten des Finanz- und Gerichtswesens, die Defterdare und (kadıasker). der Leiter der Staatskanzlei (nişancı ) und die Diwanssekretäre (katip) sowie die Führer von Heer- und Provinzverwaltung, die Beğlerbeğs, Sandschakbeğs, der Flottenkommandant (kapadun paşa) und später der Janitscharenağa. Den Vorsitz über die Ratsversammlungen hatte der Großwesir inne. Seit Mehmet II. nahm der Padischah nicht mehr persönlich an den Sitzungen des Reichsrates teil, sondern verfolgte sie im Verborgenen aus der sog. Sultansloge, einem kleinen Raum mit einem Holzgitterfenster oder Vorhang. Durch Klopfen verkündete er, dass er mit einem der gefassten Beschlüsse nicht einverstanden sei oder eine der erörterten Angelegenheiten nochmals mit seinem Großwesir zu besprechen wünschte. Die Unsicherheit bezüglich der Anwesenheit des Padischahs, der, auch wenn er nicht zugegen, so doch omnipräsent war, sollte Reich und Herrscher die Loyalität der Ratsmitglieder sichern. Der Diwan tagte normalerweise viermal in der Woche, für wichtige Anlässe gab es auch Sondersitzungen.

  7. #7
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    Die höchsten Würdenträger des Reiches
    Die Beamten der Zentralverwaltung wurden nicht mit Gehaltszahlungen entlohnt. Statt dessen überantwortete man ihnen nach dem Landvergabeprinzip des Timar-Systems eine Territorialpfründe auf Lebenszeit, aus der sie ihren Lebensunterhalt finanzierten. Aus den Mitgliedern der Beamtenschaft, den erfahrenen und kenntnisreichen Dienern des Staates, die in der Regel eine hervorragende Bildung besaßen, konstituierte sich auch die Oberschicht des Reiches. Ihnen standen ehrevollen Anreden oder Titel zu. Sie waren Paschas (paşa, osm.-türk. Herr) - dies war der Titel der Prinzen bzw. Reichswürdenträger, vor allem der Wesire, oder Beğs (beğ, osm.-türk. Herr, Fürst, Befehlhaber). Die Offiziere im Militär, die höfischen Garden, aber auch die Palasteunuchen, bezeichnete man als Ağa (ağa, osm.-türk. Herr). Der Geistlichkeit standen die Titel "çelebi" (unübersetzbar) - den niederen Amtsinhabern - oder "efendi" (osm.-türk. Herr, Gebieter) - den höher stehenden Geistlichen, Gelehrten, aber auch den nichtmilitärischen Staatsbeamten, zu. Äußeres Zeichen ihrer Beamtenwürde war eine bestimmte Art der Kleidung, sowie verschiedene Insignien, insbesondere der Rossschweif (tuğ ), eine mit Strängen aus Pferdehaar versehene Standarte. Dem Sandschakbeğ stand ein Rossschweif zu, dem Beğlerbeğ zwei, den Kuppelwesiren drei, dem Großwesir vier oder fünf, dem Sultan sieben oder neun dieser Hoheitszeichen.

  8. #8
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    hier ist die quelle die ich genutzt habe um den diwan aufzubauen.

    http://www.tuerkenbeute.de/kun/kun_g...Verwalt_de.php

  9. #9
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    Post Die osmanische Verfassung + unser Ehrenkodex

    Wie versprochen erfolgt der Aushang im Palast des Sultans. Ein besonderer Dank gebührt noch einmal dem Verfasser dieses meisterlichen Werkes. Informationswesir Kassian.



    Osmanische Mitbürger,

    das Informationsministerium fühlt sich geehrt euch die Früchte seiner gestrigen nächtlichen Arbeit zu präsentieren: die Entwürfe für unsere Verfassung und den Ehrenkodex.


    Oh mächtiger Großwesir,

    als durch die Gnade unseres mächtigen Sultans neu erwählter Informationsminister halte ich es für meine Pflicht eueren erhabenen Geist mit meinen unbedeutenden Notizen zu behelligen.

    Es handelt sich um den kindlichen Versuch eines Verfassungsentwurfes basierend auf den heiligen Gesetzen des osmanischen Weltreiches und eines Ehrenkodex in bereits stark vereinfachter Form für die Verbreitung im Volk.

    Sollten meine primitiven Zeilen euerer Meinung nach würdig sein die Augen unseres mächtigen Sultans zu erblicken so würde es mein Herz erfreuen und meinem (im Vergleich zu eurem) bedeutungs- und ruhmlosen Leben einen kleinen Sinn im großen Staatsgefüge des Reiches geben.




    Verfassung des großosmanischen Reiches


    Um die Macht unseres ruhmvollen Reiches weiter zu mehren muß das Fundament unserer glorreichen Regierung auf der Macht einer Verfassung beruhen die sich in den Herzen aller unserer Bürger gleich welchen Standes verfestigt auf das dies ein solides Fundament bildet auf dessen Grundlage wir die Macht des Sultans und die Richtigkeit unseres Glaubens den verbliebenen barbarischen Völkern dieser Welt endgültig beweisen.

    Gott der Allmächtige möge allen, die zum Wohle unseres Reiches und Volkes tätig sind, Erfolg zuteil werden lassen.


    Das Reich und der Sultan


    Art. 1: Das osmanische Reich besteht aus allen derzeitigen Ländern und sämtlichen künftig annektierten Gebieten

    Art. 2: Istanbul ist die Hauptstadt des osmanischen Reiches. Diese Stadt besitzt keinerlei von den übrigen osmanischen Städten verschiedene Privilegien und Immunitäten.

    Art. 3: Die Person des Sultans ist geheiligt, er selbst unverantwortlich und über alles erhaben.

    Art. 4: Der Sultan ist als Kalife Schützer der islamistischen Religion, Beherrscher und Padischah aller osmanischen Untertanen

    Art. 5: Die Herrscherwürde im osmanischen Reiche, welche auch das hohe islamistische Kalifat in sich vereinigt, geht nach einem seit alter Zeit geltenden Gesetze auf den ältesten Prinzen der Dynastie Hömerüglü über.

    Art. 6: Die Freiheitsrechte der Mitglieder der Dynastie Hömerüglü, ihr bewegliches und unbewegliches Privatvermögens und die ihnen laut Sondergesetz auf Lebenszeit ausgesetzten Civillisten (Apanagen) stehen unter dem allgemeinen Schutze des Staates und Volkes.

    Art. 7: Die Hoheitsrechte des Sultans sind: Die Ernennung und Absetzung der Minister, die Verleihung von Ämtern, Würden und Orden, die Münzprägung, die Erwähnung seines Namens im öffentlichen Gebete, die Abschließung von Verträgen mit auswärtigen Staaten, die Erklärung von Krieg und Frieden, der Oberbefehl über die Land- und Seemacht, die Beförderung von Militärpersonen, die Ausübung der Gerichtsbarkeit nach den Scheriat- und Kanungesetzen, die Aufstellung von Regulativen über die öffentliche Verwaltung, die Milderung oder gänzliche Erlassung der gesetzlichen Strafen, die Berufung, die Vertagung und erforderlichenfalls die Auflösung des Diwan-Staatsrates, letzteres jedoch nur unter der Bedingung, daß Neuwahlen ausgeschrieben werden.



    Die Bürger und die Religion


    Art. 8: alle Untertanen des osmanischen Reiches, welcher Religion oder Sekte sie auch angehören mögen, heißen ohne Ausnahme „Osmanen“. Gem. Befehl des Sultans ist es auch Angehörigen fremder Völker möglich die osmanische Staatsbürgerschaft durch treue Dienste im Staats- oder Heerwesen zu erlangen. Der Sultan persönlich behält sich das Recht vor solchen verdienstvollen Männern diese hohe Ehre zu erweisen.

    Art. 9: Sämtliche Osmanen genießen die persönliche Freiheit und sind verpflichtet, die Freiheitsrechte anderer nicht zu verletzen. Die Freiheitsrechte anderer Völker sind ebenso gewahrt es sei denn der Sultan kommt zu dem Schluß das diese Völker sich dieses Privileg unseres fortschrittlichen Staates durch Agressionen jedweder Art gegenüber dem geheiligten osmanischen Reich verwirkt haben oder der Sultan beschließt das es an der Zeit wäre unsere von Gott gegebenen Ansprüche auf die Territorien dieser Völker geltend zu machen und dem Reich einzugliedern.

    Art. 10: Die Staatsreligion des osmanischen Reiches ist der „Islam“.

    Art. 11: Unter Wahrung dieses Grundsatzes wird allen in den osmanischen Ländern anerkannten Religionen freie Übung gewährt unter der Bedingung, daß sie nicht gegen die öffentliche Ordnung und Sittlichkeit verstoßen; auch die bisher den verschiedenen Religionsgemeinschaften verliehenen kirchlichen Privilegien behalten ihre Gültigkeit.

    Art. 12: Alle Osmanen sind vor dem Gesetze gleich und haben, abgesehen von ihrer konfessionellen Stellung, gleiche Rechte und Pflichten gegen das Land.



    Die Minister und Beamten



    Art. 13: Das Amt eines Großwesirs und Scheich-ül-Islam wird vom Sultan jenen Personen, denen er sein Vertrauen schenkt, übertragen.

    Art. 14: Jeder Minister versieht gemäß dem Gesetze diejenigen in sein Ressort fallenden Geschäfte, zu deren Führung er berechtigt ist, und berichtet über jene, zu deren Führung er nicht berechtigt ist, dem Großwesir. Dieser verfügt in derartigen, einer besonderen Beratung nicht bedürftigen Angelegenheiten die nötigen Maßnahmen oder unterbreitet sie der Entscheidung des Sultans. Die eine Beratung erfordernden Angelegenheiten legt er dem Ministerrate vor und erteilt die notwendigen Weisungen gemäß dem kaiserlichen Iradé, das diesbezüglich erlassen wird.

    Art. 15: Der Ministerrat versammelt sich unter dem Vorsitze des Großwesirs und ist die kompetente Stelle für alle wichtigen inneren und auswärtigen Angelegenheiten.

    Art. 16: Die Beschlüsse jener Beratungen, die der kaiserlichen Genehmigung bedürfen, werden auf Grund eines kaiserlichen Iradé ausgeführt.

    Art. 17: Die Minister sind für die Akte und Handlungen ihrer Amtsführung verantwortlich.

    Art. 18: Wenn sich zu einer Zeit, wo das Parlament nicht tagt, eine unabweisliche Notwendigkeit ergibt, den Staat vor einer Gefahr zu bewahren oder eine Verletzung der allgemeinen Sicherheit zu verhindern, die Verhältnisse aber eine Einberufung des Parlamentes zur Beratung über die diesbezüglichen notwendigen Gesetze nicht zulassen, so können die Minister vorläufige Verfügungen treffen. Diese haben, insofern sie nicht gegen die Bestimmungen der Verfassung verstoßen und durch ein kaiserliches Iradé sanktioniert sind, bis zur nachträglichen Genehmigung durch das Abgeordnetenhaus provisorische Gesetzeskraft.

    Art. 19: Sämtliche Beamten werden für jene Ämter ernannt, für die sie nach Maßgabe der gesetzlich festgestellten Bedingungen tauglich und geeignet sind. Die auf diese Weise ernannten Beamten können, solange ihr Betragen keinen gesetzlichen Grund zu ihrer Absetzung bildet und sie nicht selbst zurücktreten oder für die Regierung ein zwingender Grund zu ihrer Absetzung nicht besteht, weder abgesetzt noch entlassen werden.

    Art. 20: Der Beamte ist seinem Vorgesetzten gegenüber zu Respekt und Ehrfurcht verpflichtet. Er hat jedoch nur jenen Befehlen Folge zu leisten, die innerhalb der vom Gesetze gezogenen Grenzen erteilt werden.

    Art. 21: Der Gehorsam gegen den Vorgesetzten in gesetzwidrigen Fällen entlastet den Beamten nicht von seiner Verantwortung.


    Allgemeines



    Art. 21: Diese Verfassung wurde vom Sultan ratifiziert und hat für alle osmanischen Mitglieder des DG 4 Gültigkeit.





    DG-Ehrenkodex


    Die Mitglieder des geheiligten großosmanischen Reiches verpflichten sich wiefolgt:


    Art. 1: die DG-Regeln welche beschlossen und verkündet wurden allzeit zu achten und darauf hinzuweisen falls die Gefahr besteht einen Regelpunkt zu verletzen oder bei nicht näher geregelten Bereichen die das betreffende Mitglied für fragwürdig hält den Diwan-Staatsrat zu kontaktieren und eine Entscheidung zu erbeten.

    Art. 2: jeder Osmane gleich welchen Ranges ist verpflichtet sich an die Verschwiegenheitsregel zu halten welche besagt das interne Staatsinformationen gleich welcher Art oder Wichtigkeit nicht an dritte Parteien (auch solche außerhalb des DG 4 !!!) weitergegeben werden dürfen.

    Art. 3: eine Ausnahme zu Art. 2 bilden nur die Beschlüsse über gezielt zu streuende Fehlinformationen welche durch den Geheimbund der Assassinen auf den direkten Befehl des Sultans oder (in seiner glorreichen Vertretung) des Diwan-Staatsrates erteilt werden, diese Fehlinformationen sollen möglichst unauffällig und in kleinen Maßen erfolgen um keinen Verdacht zu erzeugen. Die Assassinen unterliegen nur den allgemeinen Regeln des DG4 (Art. 1) und dem Befehl des Sultans.

    Art. 4: Informationen welche von anderen Teams freiwillig bekanntgegeben werden dürfen im Einklang mit den Regeln genutzt werden sind aber mit einem gesunden Maß an Mißtrauen zu begegnen.

    Art. 5: jeder Osmane gleich welchen Ranges ist verpflichtet sich strikt an die Befehlshierarchie (wonach die Allmacht von Sultan ausgeht) zu halten.

    Art. 6: für das Team sprechen nur die dazu berechtigten Personen (in der Regel der Außenminister + ggf. die 2 Emissäre) und dies erst nach Absprache mit dem Team an sich. Der Idealfall wäre z. b. das vorherige posten jedweder Texte die an Botschafter anderer Völker gehen um ggf. den Text nach reiflicher Abwägung des Teams zu überarbeiten. Nach außen hin tritt das Team geschlossen auf und verweist bei mangelnder Zuständigkeit auf die offiziellen Kanäle. Ansonsten hat Art. 2 Gültigkeit.

    Art. 7: jeder Osmane ist verpflichtet (so es seine Zeit erübrigt !!!) zum Wohle des Reiches den Vertretern des Sultans (also den Zugplanern + Zugführern !!!) bei der Planung des zu treffenden Jahreszug mit Abgabe seiner Meinung zu helfen und sowohl Lob als auch Veränderungswünsche und Kritik miteinzubringen um die Effizienz des Reiches zum Wohle des Teams zu gewährleisten.

    Art. 8: jeder Osmane ist verpflichtet niemals andere Teammitglieder mut- oder böswillig zu beleidigen oder vor dem Sultan zu beschämen. Sollte es zu Meinungsverschiedenheiten kommen sollten diese im privaten Bereich per PM gelöst werden.

    Art. 9: Bei Meinungsverschiedenheiten z.b. über einen aktuell zu machenden Zug entscheidet die Mehrheit der Teammitglieder bzw. die Mehrheit der zu diesem Zeitpunkt aktiven Teammitglieder (letzter Teil betrifft insbesondere Entscheidungen bei denen Fristen eingehalten werden müssen !!!).

    Art. 10: Sollte es aufgrund eines nicht günstig für uns verlaufenden Krieges (möge Allah es in seiner Güte verhindern !!!) absehbar sein das dieser Krieg zu unseren Ungunsten endet so sind die Mitglieder verpflichtet Maßnahmen zu treffen um einen Friedensvertrag zu ermöglichen/abzuschließen. Sollte dies nicht möglich sein oder von gegnerischen Teams ein Friedensvetrag verweigert werden so ist das Team verpflichtet bis zum letzten Mann kämpfend heroisch unterzugehen um seinen ihm angestammten Platz in der Geschichte einzunehmen. Es ist in diesem Fall insbesondere verpflichtet nicht durch sinnlose Aktionen (z.b. einzelne Angriffe von Reitern auf Musketiere) den Untergang zu beschleunigen oder zu einer Verzerrung des Spieles beizutragen. In diesem speziellen Fall verpflichtet sich das Team die Verteidigung des Reiches bestmöglich zu gewährleisten um dem Gegner möglichst hohe Verluste abzuringen und die Chancen der restlich verbliebenen Völker auf den Gesamtsieg nicht durch eine oben geschilderte Verzerrung zu mindern.

    Art. 11: sollte ein anderes Team im Verlauf des DG 4 ausscheiden und einige der betreffenden Teammitglieder gewillt sein ins osmanische Team zu wechseln so haben diese obgleich jedweder Ingame-Vorgeschichte (z. b. osmanischer Kriegsgegner) die gleichen Rechte und Pflichten wie die übrigen Osmanen. Sie werden auf das herzlichste willkommen geheißen.

    Art. 11: es gilt der weise Spruch von Außenminister Janilein: „zu gewinnen ist wichtig, aber unsere Ehre zu behalten noch wichtiger“

    Art. 12: dieser Ehrenkodex wurde vom Sultan ratifiziert und hat für alle osmanischen Mitglieder des DG 4 Gültigkeit.



    gez.

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  10. #10
    blub Avatar von ThorMic
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    Noch ne gute Seite zum Osmanischen Reich:
    http://www.kulturturizm.gov.tr/porta...p?belgeno=3641

    Inhalt:

    - Osmanische Hauptstädte
    - Wertvolle Osmanische Münzen, Orden und Medaillen
    - Osmanische Flaggen
    - Werke aus der osmanischen Zeit
    - Osmanische Architekturwerke außerhalb der Türkei
    - Brunnen in der osmanischen Hauptstadt İstanbul
    - Das osmanische Reich auf Miniaturen und Gravuren
    - Kulturelles Leben im osmanischen Reich
    - Osmanische Briefmarken
    - Kochkultur zur Zeit des Osmanischen Reiches
    Eintracht ist mein Verein und er wird's ewig sein!



    Und hier kommt die Maus...

  11. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von harry.dober
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    Respekt Da hat sich wirklich mal jemand vorn PC gesetzt und was schönes geschrieben.
    - Platzhalter -

  12. #12
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    Heute wurden uns vom DarkT genannt Seth dem Phönixgeneral ein paar schöne Bilder zum Geschenk gemacht, die in der großen Halle des Palastes nun ausgestellt werden.

















  13. #13
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  14. #14
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  15. #15
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    so hier jetzt die ersten orden die natürlich feierlich im palast überreicht werden.

    dank und anerkennung für die hervoragenden leistungen an:

    Stönegül
    Küsseyün
    Sir Leif
    Janischar
    Kürmüt


    habe mich erst mal nur für den orden für besondere leistungen entschieden.
    weitere ordenträger werden in naher zukunft folgen.

    Stönegül
    Küsseyün
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    Geändert von HomerSimpsonSir (13. Juli 2005 um 14:59 Uhr)

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