Ja und genau das erreichst du mit meiner Regelung. Da der NAP zwischen A und B schon länger gilt ist das erst kürzlich geschlossene VB solange der NAP läuft in diesem Falle ungültig.Zitat von ThorMic
Ja und genau das erreichst du mit meiner Regelung. Da der NAP zwischen A und B schon länger gilt ist das erst kürzlich geschlossene VB solange der NAP läuft in diesem Falle ungültig.Zitat von ThorMic
stimmt
andere Meinungen? Ne Idee, wie wir das in ne Regel packen?
Andere Meinung:
Eine Regelung alte Verträge gehen vor neuen Verträgen ist zu pauschal!
@Thor: Deinem Beispiel stimme ich zu! Ein VB das mit einer aktiven Kriegspartei geschlossen wird soll ein bestehendes NAP nicht aushebeln.
Aber ein altes NAP soll umgekehrt auch nicht verhindern dass man einer dritten Ziv beistehen kann.
Solange das VB in einer Phase des Friedens geschlossen wir ist es meiner Meinung nach stärker als ein NaP.
Das VB ist ja rein defensiv und soll den Krieg ja eigentlich verhindern. Die Partein die en VB schließen sind nicht die Aggressoren, sondern derjenige der die Allierten angreifft.
Würde der dann von seinem geplanten Krieg abrückt, so können NAP und VP nebeneinander bestehen.
So werde ich es jedenfalls in meinem PbMs halten.
Ich sehe aber immernoch keinen Regelungsbedarf.
Alt und bewährt:
Aventurien Szenario für Civ III
Der Meinung stimme ich nicht zu denn:
In dem konkreten Fall des PBEM 102 hätte dann der VB zwischen Keltia und Irokesen nicht dazu genützt um den Irokesen beizustehen sondern um einen Krieg zu blockieren.
Ich bin jemand der sich zum Ziel gesetzt hat niemals einen Vertrag zu brechen, in diesem Bewusstsein könnte man Keltia unterstellen er habe das VB mit den Irokesen geschlossen weil er weiß, dass ich nicht angreifen kann. Nicht wei ich nicht stark genug bin um mit beiden fertig zu werden sondern weil ich einen Vertrag nicht breche.
Doch blieb mir nichts anderes übrig um das Überleben meiner Zivilisation zu retten, dass ich nun einen der beiden oder beiden den Krieg erkläre.
Durch einen diplomatischen Trick wären Keltia und Irokesen mir von dannen gezogen ohne dass ich etwas hätte machen können. Dabei war der NAP mit Keltia damals rein defensiver Natur und sollte mich und Keltia vor gegenseitigen spontanitäten Schützen. Der VB hingegen war komplett offensiver Natur, denn er wurde eingegangen um mich zu schädigen.
Natürlich hätte ich in diesem konkreten Falle gesagt, das Keltia den NAP durch das VB gebrochen hat und hätte danach die Kelten angegriffen, weil diese eine wesendlich kleinere Streitmacht besaßen als die Irokesen. Das hätte aber dann in diesem PBEM dazu geführt, dass es eine ewig lange Diskussion gegeben hätte wer welchen Vertrag wann und wie gebrochen hat und wer der nun wirklich Agressor ist.
Mit der Regelung, dass der ältere Vertrag überwiegt passiert soetwas nicht. Denn dann überlegt man sich vorher, welche Verträge mit einem VB eventuell in Konkurrenz stehen. Jemand der keinen Überblick über seine Vertragssituation hat oder eine solche Vertragssituation nutzen möchte um einen anderen Spieler zu blockieren ohne das er eine Verteidigungsmöglichkeit hat wird damit bestraft und ein Spieler der aufapsst mit wem er welchen Vertrag abschließt und darauf achtet, dass sich verschiedene Verträge nicht beißen würde belohnt. Außerdem ist es die einzige Variante um Seitenweise Diskussionen zum Thema wer welchen Vertrag wann gebrochen hat vermeiden würde. Denn diese Variante ist transparent und einfach zugleich.
@flame: Ein ingame geschlossener VB kann trotzdem mißbraucht werden.
A und B haben NAP
B und C haben VB
C greift A an --> keine Reaktion.
A schlägt zurück --> B und A haben Krieg.
edit: dazu kommen Nets Argumente
Ich sehe einfach keinen Regelungsbedarf!
Es ist doch offensichtlich, dass es verschiedene Ansichten gibt und dass jeder die Verträge so gewichten kann wie es im aktuellen PbM gerade passt.
Darum bin ich einfach dagegen überhaupt eine solche Regel in das Regelwerk aufzunehmen. Letztendlich muss doch jeder mit sich selber ausmachen welcher Vertrag ihm wichtiger ist und ob er eventuell einen Vertrag bricht.
Eine Diskussion ist in solchen Fällen eh müßig, da jeder bei seiner Position bleiben wird.
Außerdem ist es ja nicht verboten Verträge zu brechen, das macht man zwar nicht gerne aber gegen einen ansonsten überlegenen Feind ist es manchmal eben notwendig.
Es sollte eben von Fall zu Fall entschieden werden, dass habt ihr im PbM 102 so gemacht und in anderne Spielen kann es wieder anders aussehen.
Alt und bewährt:
Aventurien Szenario für Civ III
Ich hab da mal ne Frage bezüglich des Friedensvertrages nach den 15 Runden ohne Kriegshandlung!
Am besten mach ich es an einem Beispiel deutlich was ich sagen will :
Die Parteien a und b sind im Krieg, haben aber jetzt schon seit 15 Runden keine Kriegshandlungen mehr gehabt.Es folgt also der Friedensschluß gemäß der Gentelman-Regelung. Ist das nun ein echter Friedensvertrag zwischen a und b oder dürfte b der bereits für einen Gegenschlag rüstet sich an a rächen ?
Ja was meint ihr muß b nun 20 runden warten um seine verlorenen Städte zurückzuerobern oder darf er schneller zuschlagen ohne den Makel eines Vertragsbrechers zu bekommen.
Denn defacto wollte b den Frieden für 20 Runden ja nicht !
Storys wie sie das Leben schreibt;
20-K-Kulturgott der Kultursieg auf Gottheit mit dem blutigem Ende
- Zum PBEM 156 - Die wahre Geschichte ! Der Azteken - Das Pbem 156 als Story erzählt aus Sicht der im Süden lebenden Azteken
Bewerte mich!
Schwieriger Sachverhalt, aber da der Frieden ja nicht gewünscht war, kommt es dem Sinn nach eher einer Waffenruhe gleich. In meinen Augen zumindest! Wie immer sollte man das aber mit seinen Mitspielern, am besten noch vor Beginn des Spiels aushandeln.
Allerdings könnte man das auch mal "verbindlich" klären, und ins Regelwerk aufnehmen. Dafür ist es ja da.
Ich sehe es eben auch eher als einen Waffenstillstand nur gibt civ diesen Status nicht her !!! nicht nachdem es einmal zu einem waffengang gekommen ist ! Man sollte also wieder in den status wie beim erst kontakt zurück!
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Der Zwangsfrieden ist mMn nur dafür da, damit das Kriegsglück nicht ewig weiter wirkt, obwohl gar nicht mehr gekämpft wird. Als tatsächlichen Friedensvertrag oder NAP würde ich das nicht bewerten. Sonst könnten ja absurde Situationen entstehen. Ich konstruiere mal eine:
- A greift einen Späher von B an, es herrscht Krieg und B bekommt das Kriegsglück
- B will das nicht auf sich sitzen lassen und bereitet einen Schlag gegen A vor, die Vorbereitungen dauern allerdings und der Anmarschweg ist lang
- nach 15 Runden ohne Kampf wird der Zwangsfrieden geschlossen
- kurz darauf steht B an der Grenze zu A und will losschlagen, nun würde er zum Vertragsbrecher, obwohl er den Frieden nie wollte und gezielt einen Militärschlag vorbereitet hat
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Habe meinen Post noch etwas konkretisiert. Wenn die Parteien tatsächlich Frieden wollen, werden sie es schon ausdrücklich sagen und nicht nur auf die Regel pochen.
Gerade deswegen halte ich so einen Zwangsfrieden für komplett unnötig. Wer jemanden z.b. in der Anfangsphase des Spiels unbedingt mit 1-2 Kriegern ärgern will, muß sich halt im Klaren sein, daß er damit dem anderen für unbestimmte Zeit Kriegsglück beschert. So ist zumindest meine Meinung und ich war recht überrascht, von dieser 15-Runden-Regel zu lesen im Regelwerk. Leider sehen die meisten Spieler das wohl anders, wie ich erfahren musste...