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Thema: Rechtliche Frage zu Umzäunungen

  1. #16
    Ringo
    Gast
    Es kann auch von nicht umfriedeten Geländen abgeschleppt werden. Vorraussetzung ist, dass das Gelände als Privatgrundstück/Stellplatz eindeutig ersichtlich ist. Ein Schild genügt in aller Regel.
    Grundsätzlich ist bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu wahren - sprich, es ist immer auch das am wenigsten einschneidende Mittel zu wählen. Wenn du den Halter ohne große Mühe ausfindig machen kannst, dann ist er zunächst zu benachrichtigen. Wenn das Fahrzeug an einen sicheren öffentlichen Parkplatz "geschoben" werden kann, ohne es zu beschädigen, ist dieser Methode der Vorzug zu geben. Wenn alles nichts hilft, ist ein Abschleppen möglich.

    Zu erwähnen ist hier, dass die Polizei hierbei nur unterstützende Funktion wahrnimmt. Denn normalerweise wäre für den privaten Rechtsschutz das Gericht zuständig. Die Polizei kann dir hier nur insoweit helfen, als dass wirksamer Rechtsschutz durch die Gerichte nicht rechtzeitig möglich ist - sprich, sie stellt den Tatbestand fest (fungiert somit auch als Zeuge) und kann dir Ratschläge geben. Das Abschleppen ist grundsätzlich deine Sache, die Polizei hat damit in der Regel nichts zu tun - es sei denn, das abgestellte Fahrzeug stellt eine "Gefahr" dar (siehe die landesspezifischen Polizeiaufgabengesetze).

  2. #17
    w00t4n
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    Hieße also, wenn ich auf einem Zettel hinter der Windschutzscheibe meine Telefonnummer hinterließe, müsste man mich erst anrufen ehe man den Abschleppdienst holt?

    (Robertinho, ja hast doch Recht, war doch nur überspitzt.)

    EDIT:

    Zitat Zitat von cobra
    Ist das Selbstjustiz? [s.u.]
    Äh schätze schon.
    Er ist wieder daaa, er war lange weheeeg. Jetzt isser wieder daaa, wie gefaellt Euch seine neue Frisuuur!

  3. #18
    Veteran Avatar von Cobra
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    In unserem Bürokomplex sind ebenerdig pro Firma 1-4 Parkplätze, gut gekennzeichnet. Wenn auf den Plätzen einer anderen Computerfirma jemand falsch parkt, schreibt ein Mitarbeiter von denen mit Pritt-Klebestift ganz groß "Privatparkplatz" auf die Windschutzscheibe. Ist das Selbstjustiz?
    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht, dass du tot bist, es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist.

  4. #19
    Ringo
    Gast
    @civzocka
    Wenn eine Telefonnummer deutlich sichtbar hinterlassen wurde, ist vor dem Abschleppen dort anzurufen. Ich mache das beispielsweise so. Wird nicht angerufen, so kann das eine Verletzung des Verhälnismäßigkeitsgrundsatzes darstellen.

    EDIT: Es sei denn, du stellst dich regelmäßig mit Vorsatz auf diesen Platz und beharrst darauf, dass du angerufen wirst. Das wird nicht anerkannt.

    @Cobra
    Mit Prittstift? Das kann bereits Sachbeschädigung sein. Um mein Recht wahrzunehmen darf ich nicht das Recht anderer verletzen.

    Vielleicht äußern sich Willi und Judi zu dem Thema, die können da wesentlich mehr zu sagen.
    Geändert von Ringo (14. Oktober 2004 um 13:07 Uhr)

  5. #20
    Banned Avatar von Judicator
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    Ringo hat es schon richtig beschrieben. Und detailliert kann Dir da ohne weiteres Einlesen vermutlich kaum jemand eine Auskunft geben, wenn er den Fall nicht schon mal vorher in der Kanzlei hatte.
    Soviel kann man sagen: Dein Bekannter hat grds. ein Besitzrecht, das gestört wird. Gegen diese Störung bestehen zum einen Unterlassungsansprüche und zum anderen möglichicherweise Schadensersatzansprüche. Für einen Schadensersatzanspruch braucht man aber regelmäßig ein Verschulden. Wenn der Platz nicht als Privatbesitz erkennbar ist, dürfte hieran der Schadensersatzanspruch scheitern.
    Grds. musst Du Deinen Unterlassungsanspruch, wie Ringo zu recht sagte, vor einem Zivilgericht verfolgen. Allerdings gibt es auch einige Normen, die zivilrechtliche Selbsthilfe abdecken. Wenn Dich das Thema näher interessiert, nimmst Du Dir einen Palandt (BGB-Kommentar) und schlägst unter den §§ 854 ff., 858 und 859 III BGB nach, wo sich der Fall (von Dir) sicher finden lassen wird...
    Was die Polizei betrifft, wäre ich mit Ratschlägen vorsichtig, da diese regelmäßig falsch sind. Grds. ist sie dafür aber auch nicht zuständig, wie Ringo richtigerweise sagte. Es liegt weder ein Fall der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr vor.

  6. #21
    der viertel vor Achte... Avatar von Darekill
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    Grds??

    Grundsätzlich?

    Die Zeit verging, das Lied verklang, ich dachte es gäbe mehr zu sagen.

  7. #22
    elbow deep Avatar von JIG
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    Judicator kann einfach nicht ordentlich deutsch sprrechen. Immer diese Abksprack.

    Die Kinder sind im Bett, der Sack Flöhe gehütet, Opa endlich eingeschlafen?



    In der ersten Dimension existiere ich
    In der zweiten lebe ich
    In der dritten bin ich frei

  8. #23
    Kaffeemaschinenbesitzer Avatar von lowcut
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    Vielleicht dem Falschparker Stahlkrähen unter die Reifen legen...
    ...zugegeben, der Platz ist dadurch länger besetzt, aber nach dem das erste 100er Pack Krähen verbraucht ist, hat der Platz einen anrüchigen Ruf.

  9. #24
    Banned Avatar von Judicator
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    Zitat Zitat von Darekill
    Grds??

    Grundsätzlich?
    jo

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