Es kann auch von nicht umfriedeten Geländen abgeschleppt werden. Vorraussetzung ist, dass das Gelände als Privatgrundstück/Stellplatz eindeutig ersichtlich ist. Ein Schild genügt in aller Regel.
Grundsätzlich ist bei allen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit zu wahren - sprich, es ist immer auch das am wenigsten einschneidende Mittel zu wählen. Wenn du den Halter ohne große Mühe ausfindig machen kannst, dann ist er zunächst zu benachrichtigen. Wenn das Fahrzeug an einen sicheren öffentlichen Parkplatz "geschoben" werden kann, ohne es zu beschädigen, ist dieser Methode der Vorzug zu geben. Wenn alles nichts hilft, ist ein Abschleppen möglich.
Zu erwähnen ist hier, dass die Polizei hierbei nur unterstützende Funktion wahrnimmt. Denn normalerweise wäre für den privaten Rechtsschutz das Gericht zuständig. Die Polizei kann dir hier nur insoweit helfen, als dass wirksamer Rechtsschutz durch die Gerichte nicht rechtzeitig möglich ist - sprich, sie stellt den Tatbestand fest (fungiert somit auch als Zeuge) und kann dir Ratschläge geben. Das Abschleppen ist grundsätzlich deine Sache, die Polizei hat damit in der Regel nichts zu tun - es sei denn, das abgestellte Fahrzeug stellt eine "Gefahr" dar (siehe die landesspezifischen Polizeiaufgabengesetze).