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Thema: PBEM-Standardregelwerk

  1. #16
    Karlheinz Avatar von Karlheinz
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    Zitat Zitat von kronic

    Kündigungsfristen: Nach der Kündigung eines Vertrages durch eine Partei, hat diese Partei nach Ablauf der Frist auch das Erstschlagsrecht, sollte es zum Krieg kommen.
    Bei diesem Punkt bin ich anderer Meinung. Warum soll der Vertragsbrecher auch noch mit dem Erstschlagsrecht belohnt werden?

  2. #17
    VfB ein Leben lang! Avatar von Historical Atze
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    Weil sonst keine Sau mehr Verträge kündigt ... jemand, der einen Überraschungsangriff plant, sollte immer noch den Vorteil haben, dass er zuerst angreifen kann, nur dass eben der andere eine Runde Zeit hat sich darauf einzustellen ...
    V f B  e i n  L e b e n  l a n g



    "Kein Mensch hat seinen Freunden so viel Gutes erwiesen und seinen Feinden so viel Böses angetan, dass ich, Sulla, ihn nicht noch übertroffen hätte."
    Lucius Cornelius Sulla (138-78 v.Chr.) Dictator von Rom

    "Sonst ein gar stiller Mann, doch wenn er angreift, wie der böse Teufel..."
    über König Rudolf I. von Habsburg aus Grillparzer - König Ottokars Glück und Ende


    Zitat Zitat von simsahas Beitrag anzeigen
    nich wundern, bin nich analphabed geworden....mein hardes "d" auf der dasdadur isd kapudd :donk: :donk: Meine freundin had das nudella-messe auf die dasdadur fallen lassen :donk: :donk:

  3. #18
    fozzie_bear
    Gast
    Ich würde Kündigungsfristen ohnehin als letzte Lösung sehen.

    Wie wäre es, wenn die beiden Vertragsparteien bei Abschluss ihres Vertrages Geld zusammenlegen, dass bis zum Bruch des Vertrages "weg" ist und danach nur an eine Seite und zwar die nicht auflösende Partei geht?

    Dann kann man trotzdem prima einen Blitzkrieg starten, sich aber trotzdem gewiss sein, dass man den Frieden etwas weitergehend sichert... interessant wären dann noch in dem Zusammenhang die Option für andere Parteien den Vertrag aufzulösen und das Geld einzustreichen oder gerecht aufzuteilen...

    Mh... eine Überlegung.

  4. #19
          Avatar von AiC
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    Zitat Zitat von Karlheinz
    Bei diesem Punkt bin ich anderer Meinung. Warum soll der Vertragsbrecher auch noch mit dem Erstschlagsrecht belohnt werden?
    mal angenommen:

    es is friede zwischen uns

    ich geh mit 100units auf ein feld neben dir...

    kündigungsfrist 1 runde, ich erstschlagsrecht

    du kannst dann nur noch zugucken wie ich dich erobere...

    man sollte wohl auf derartige aktionen reagieren können... sprich wenn der
    gegenüber eine derart feindliche aktion macht soll man auch angreifen können

    also..... normale kündigungsfrist 1 runde, aaaaber wenn ein potentieler gegner
    eine festung etc errichtet IST das ja schon eine feindliche handlung, die
    er ja eigentlich nicht machen dürfte...

    also was nu?

    derartiges verbieten? oder dem anderen das erstschlagsrecht zusprechen?

  5. #20
    bumvoll Avatar von absolut vodka
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    Nene, die Festung darf er nicht bauen. Hatte ihc nciht auch mal geschrieben, dass in dieser Runde keiner von beiden feindliche units im Bereich des anderen haben darf? Sonst könnten wir es ja auch so machen, dass derjenige der nicht den Vertrag gebrochen hat, siene units aber schon ins Feindgebiet stellen darf, der angreifer aber nciht, in de rRunde in der er den Vertrag bricht. so ist ein gewisser Ausgleich vorhanden.
    Salem 'Aleikum

  6. #21
    fozzie_bear
    Gast
    Mein Vorschlag scheint ziemlich schlecht zu sein....

  7. #22
    VfB ein Leben lang! Avatar von Historical Atze
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    Nur unkonventionell, Gandhi, zur Zeit versuchen wir lieber die Sache auf althergebrachte Weise zu lösen
    V f B  e i n  L e b e n  l a n g



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    Zitat Zitat von simsahas Beitrag anzeigen
    nich wundern, bin nich analphabed geworden....mein hardes "d" auf der dasdadur isd kapudd :donk: :donk: Meine freundin had das nudella-messe auf die dasdadur fallen lassen :donk: :donk:

  8. #23
    fozzie_bear
    Gast
    Ph... dabei könnte man mit so'ner Lösung auch mal einen gescheiten Überfall starten. Kostet nur ein bisschen Geld...

    interessant wäre es auch, wenn man den Topf regelmäßig aufstockt oder bei besonderen Friedensverträgen die Gewichtung der Einzahlung verändert (zB einem besonders gefährlichem Spieler 60% der Gesamtzahlung aufdrängt...)

  9. #24
    Karlheinz Avatar von Karlheinz
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    Zitat Zitat von AiC

    also..... normale kündigungsfrist 1 runde, aaaaber wenn ein potentieler gegner
    eine festung etc errichtet IST das ja schon eine feindliche handlung, die
    er ja eigentlich nicht machen dürfte...

    also was nu?

    derartiges verbieten? oder dem anderen das erstschlagsrecht zusprechen?
    Im Falle einer potenziellen Bedrohung muss man die Möglichkeit haben sofort seine Grenzen zu verteidigen.

  10. #25
    fozzie_bear
    Gast
    Obwohl der Haken an der Sache ist, dass das Geld wenn es zu keinem Krieg kommt mehr oder weniger weg ist... also den friedlichen Spieler schwächt... mh...

    bessere Vorschläge zur Absicherung von Friedensverträgen, die einen Blitzkrieg nicht verhindern?

  11. #26
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    Ja, mit dieser Vertragsregelung bin ich insgesamt auch nicht zufrieden. Da müssen wir uns noch was einfallen lassen.

    Wir wollten ja verhindern, dass - speziell in den Szens mit Eisenbahnen - ein Land innerhalb einer Runde (oder die wichtigsten Landesteile) aus einem Überraschungsangriff heraus erobert werden. Dafür haben wir nun einmal schon das D-Day-Stadt-Verbot, was aber das Problem natürlich nur für einen Unterfall beseitigt. Auch sehe ich da schon irgendwann Streitereien auf uns zukommen, wann eine Stadt als D-Day-Stadt bezeichnet werden kann, und wann nicht.

    Es ist in der Tat etwas merkwürdig, wenn man, wie zur Zeit, einen Gegner seelenruhig auf dem eigenen Gebiet aufmarschieren lassen kann, und man selbst - auf Grund der Fristen - einfach nur zusehen kann. Andersherum geht es aber auch nicht so, wie es Kalle vorschlägt. Er will Krieg führen und ich soll ihn als erster platt machen können? Naja...

    Als im laufenden BMB-PBEM der italienisch-äthiopische Konflikt ausbrach, hatte ich die bisher existierende Regel auch schon so ausgelegt, dass ein Eindringen in das Gebiet des Gegners bereits ein kriegerischer Akt ist und somit eigentlich nicht zulässig (hat AiC auch schon so in diesen Thread geschrieben). Die anderen Spieler waren aber wohl entweder anderer Meinung oder ihnen war das Thema egal.
    Man müsste also überlegen, wie man die Regel auslegt. Außerdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob das nicht auch nur wieder einen Unterfall löst und nicht das Problem generell.

    Vielleicht aber finden wir noch etwas ganz anderes...


    @Gandhi
    Naja, das ist nicht so einfach umzusetzen. Es müsste sich dann schon um eine angemessen große Summe handeln. Diese muss dann erst einmal aufgebracht werden (sonst kann man sie ja auch nicht zurücklegen), und das kann natürlich die wirtschaftliche Entwicklung auf viele Runden (negativ) beeinflussen, dabei ist ja der eigentliche Sinn (naja, zumindest ein Sinn) eines Friedensvertrages die eigene Wirtschaft besser aufpeppeln zu können.

  12. #27
          Avatar von AiC
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    wir könnten auch die fristen für friedensverträge einfach wieder streichen...

    übrraschungsangriff sollten imho möglich sein...

  13. #28
    fozzie_bear
    Gast
    Mal überlegen... dieses auslegen geht nicht... wie wäre es, wenn bei Abschluss eines Vertrages eine Auflösungssumme festgelegt wird, die die auflösende Partei der anderen überweisen muss.

    Ein Beispiel um es einfacher zu machen:
    Russland und Japan schließen einen Frieden und legen fest, dass man beim einseitigen Auflösen des Vertrages 4000 Gold an den anderen zahlen muss.
    Nun nach 2 Jahren, die beiden hatten vorher schon einen Krieg wegen Korea, hat Russland massig Truppen angekarrt um die Sache nochmal zu bereinigen. Nun überweist Russland in der Runde seines Angriffes 4000 Gold, ist damit frei und überfällt Japan lustig.

    Der Vorteil wäre, dass das Geld nicht unnütz rumliegt, ein Angriffskrieg möglich ist, man aber trotzdem den Frieden sichert.

  14. #29
          Avatar von AiC
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    das mit dem gold find ich doof

    wenn man einen vertrag bricht bricht man in eben... is im rl oft genug passiert

    und wer würde seinem feind dann noch gold geben...

    lasst es uns so machen:

    Friedensvertrag - Kündigungsfrist 1 Runde

    Die kündigende Partei hat Erstschlagsrecht AUSSER die kündigende Partei
    bereitet bereits in der Runde der Kündigung den Angriff vor (Festungsbau, Truppenverlegung etc)
    DANN hat die andere Partei das Erstschlagsrecht

  15. #30
    fozzie_bear
    Gast
    Man kann die Zahlung ja... mh... vielleicht als durch Boykotte entstandene Schäden betrachten und auf der anderen Seite als Hilfszahlungen...

    Und das mit dem Vorbereiten kann man nicht praktisch umsetzen... wie will ich denn beweisen, dass ich mich nicht vorbereitet haben? Hätte ich sonst den Krieg erklärt?

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