Gegenvorschlag;
Verteidigungsakte des Deutschen Kaiserreiches
Achtung Spoiler:1.) Wenn einem Mitglied des Kaiserreiches von außenstehendne Staaten der Krieg erklärt wird, ruft der Kaiser zur Abstimmung um den Verteidgungsfall zuerklären.
1.2) Der Verteidungsfall kann nur mit einer 2/3 Mehrheit ausgerufen werden
1.3) Der Kaiser koordiniert die Kriegsbemühngen der Versammelten Truppen
1.4) Der Kaiser führt die eventuellen Friedensverhandlungen. Ein Friedensvertrag kann nur mit einer 2/3 Mehrheit unterzeichnet werden
Marine:
Achtung Spoiler:2.1) Die Fürsten haben Ihre Flotten im Verteidigungsfall vollumfänglich zur Verfügung zu stellen
Armeeführung:
Achtung Spoiler:3.1) Zur besseren Koordination des Heeres wird ein Generlstab gebildet. Der Generalstab besteht aus einem Generalfeldmarschall, der den Oberbefehl innehat, Drei Generalobersten, und ihren Stäben.
3.2) Der Generafeldmarschall wird von den drei Generalobersten mit Zweidrittelmehrheit bestimmt und hat ein Einwohner des Deutschen Kaiserreiches zu sein.
3.3) Von den drei Generalobersten ist einer durch das Haus Burgund und einer durch das Khanat Baiern zu stellen. Der Dritte wird durch alle anderen Mitglieder des Kaiserreich bestimmt.
3.4) Aufgrund seiner Sonderstellung als Militärischer Orden stellt der Deutschen Orden in allen Kommandostäben Adjutanten / Stellv. Befehlshaber zur Verfügung.
Mobilisierungsordnung der Verteidungsarmee:
Achtung Spoiler:Die Verteidungsarmee besteht im Verteidungsfall aus etwa XX.XXX Mann. Die Armee sollen die Fähigkeit haben, eigenständig zu operieren und daher möglichst alle Waffengattungen (Infanterie, Kavallerie und Artillerie) in sinnvoller Zusammensetzung umfassen und auch über Pioniere etc. verfügen. Es soll darauf geachtet werden, dass bei einer Mobilisierung der Verteidungsarmee die zur Aufrechterhaltung der Ordnung nötigen Truppen in den jeweiligen Staaten verbleiben.
Das Kommando über die jeweilige Einheit liegt in Zukunft abweichend zur bisherigen Regelung auch im Falle eines Bundeskrieges bei dem Land, dem die Division oder das Korps entstammt. Im Stab sollen Offiziere aus allen Herkunftsländern vertreten sein. Jedes Armeegruppierung benennt Verbindungsoffiziere zur Armeeleitung, um die Abstimmung militärischer Operationen zu verbessern.
Der Oberbefehl über die gesamte Verteidigungsarmee verbleibt wie bisher bei der Armeeführung, die in der Regel die Vorbereitung und Durchführung geplanter Operationen und die Verteilung der Truppen übernimmt. Sitz der Armeeleitung ist in Friedenszeiten am Kaiserhof. Dort wird auch ein Generalstab der Verteidigungsarmee eingerichtet, in den jede Armee des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet werden.
Überblick über die aus den Ländern einberufenen Einheiten im Mobilisierungsfall:
Achtung Spoiler:Khanat Böhmen;
- 0,2 Minghan SR
- 0,1 Minghan LR
- 0,5 Minghan LI
- 1,0 Minghan DR (Söldner)
Von seinen Vasallen;
- 0,1 Minghan SR
- 0,1 Minghan LR
- 1,5 Regimenter DR
Khanat Westfalen
- 0,8 Minghan SR
- 0,4 Minghan LR
- 0,5 Minghan LI
- XXX.XXX Silber?
Von seinen Vasallen;
- Alle Schiffe
- 0,4 Minghan LR
Landgrafschaft Hessen
- 0,2 Minhgan SR
- 0,5 Feldartillerie
- XXX.XXX Silber?
Von seinen Vasallen;
- 0,2 Minghan SR
- 0,1 Minghan LR
Khanat Baiern
- 4,0 Minghan SI
- XXX.XXX Silber?
Von seinen Vasallen;
- 0,2 Minghan SR
- 0,2 Minghan LR
- XXX.XXX Silber?
Khanat Brandenburg;
- 1,0 Minghan SR
- 0,5 Minghan LR
- Alle Schiffe
- XXX.XXX Silber?
Pfalzgrafschaft bei Rhein
- 0,2 Minghan SR
- 0,2 Minghan LR
- 0,5 Minghan LI
- XXX.XXX Silber?
Herzogtum Schwaben
- 0,3 Minghan SR
- 0,2 Minghan LR
- 0,2 Minghan DR
- XXX.XXX Silber?
Schweizerische Eidgenossenschaft
- XXX.XXX Silber?
Deutsche Hanse
- Alle Schiffe
- 0,5 Minghan Feldartillerie
- 150.000 Silber
Deutscher Orden
- 2,0 Minghan SR
- 2,0 Minghan SI
- XXX.XXX Silber?
Haus Burgund
- Alle Schiffe
- 3,0 Minghan SR
- 0,5 Minghan LR
- 1,5 Minghan Feldartillerie
- 75.000 Silber
Von seinen Vasallen;
- 0,3 Minghan LR
Sonstiges;
Achtung Spoiler:4.1 Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist die Verdeitungsarmee befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren.
4.2 Der Reichspfennig erstattet 1/2 der Baukosten von verlorenen gegangen Schiffen und Artillerie
4.3 Der Reichspfennig erstattet 1/3 der Soldkosten