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Thema: [DMS] Der deutsche Süden - Schwaben und Baiern

  1. #61
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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  2. #62
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Hallo

    Wie du hier lesen kannst, gibt es ein VB zwischen Schwaben und Baiern.
    Schwaben hat sich bisher recht nah an Baiern und der Pfalz orientiert, wie du auch der Auswertung entnehmen kannst.

  3. #63
    Profi Fragesteller Avatar von Darzumir
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    Zitat Zitat von Tim Twain Beitrag anzeigen
    Schwaben hat sich bisher recht nah an Baiern und der Pfalz orientiert, wie du auch der Auswertung entnehmen kannst.
    Also aussenpolitisch, nehme ich an? Zumindest konnte ich nur folgendes finden:
    Außenpolitisch wuchs man in diesem Jahr besonders näher an Baiern und die Pfalz heran, die militärischen Schutz verheißen und diese Bereitschaft während der Italienkrise auch bereits ganz praktisch unter Beweis gestellt hatten.
    Gibt es noch sonstige Absprachen dahingehend, von denen ich wissen sollte?

  4. #64
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Zitat Zitat von Tim Twain Beitrag anzeigen
    Ich fasse mal meine Gedanken OOC zusammen:

    Prinzipiell habe ich kein Problem damit, wenn in Schwaben eine liberalere Haltung in Bezug auf die Religion gepflegt wird. Problematisch wäre ein Vorgehen gegen Klostergemeinschaften.
    Ansonsten müsste man sich vermutlich an dem orientieren, was bei mir innenpolitische Probleme verursacht.
    Ulrich scheint ja mir gegenüber aktuell nicht interessiert das zu forcieren, aber möchte schon hinter seinen Untertanen stehen.
    Kann man das irgendwie so gestalten, dass man prinzipiell uneingeschränkt ein engeres Bündnis vereinbart, aber zumindest festhält, dass man es von beiderlei Seiten aus überdenken muss, wenn sich religiöse Differenzen verstärken



    Der aktuelle Vorschlag zum Reichskriegsgesetz. Da ist der Plan, das jetzt noch den Ständen vorzulegen und dann im Frühjahr zu verabschieden

    Zitat Zitat von Tim Twain Beitrag anzeigen
    Reichskriegsgesetz
    1a) Zum Schutz des Kaiserreiches kann der Kaiser die Ausrufung eines Reichskrieges beantragen. Ein Reichskrieg dient zum Schutz des Reichsgebietes. Der Grund für den Reichskrieg wird bei der Ausrufung des Reichskrieges angegeben.
    1b) Ein Reichskrieg kann nur mit 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen ausgerufen werden.
    1c) Der Kaiser koordiniert die Kriegsbemühungen der versammelten Truppen
    1d) Der Reichskrieg kann durch 2/3 Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen aufgehoben werden.
    1e) Der Reichskrieg endet, wenn der Grund für den Reichskrieg wegfällt. Dies wurd durch den Kaiser erklärt. In Streitfällen reicht eine einfache Mehrheit unter den stimmberechtigten Reichsständen für eine Beibehaltung des Reichskrieges.

    Marine:
    2a) Die Fürsten haben mindestens 1/3 ihrer Flotten (bemessen an den Unterhaltskosten) in einem Reichskrieg zur Verfügung zu stellen.
    2b) Zur besseren Koordination der Marine wird eine Flottenkomandostab gebildet aus den 3 Reichsteilen besteht, die am meisten (bemessen an den Unterhaltskosten) für den Reichskrieg bereitstellen
    2c) Von den drei Mitgliedern des Flottenkommandostabes wird der Oberbefehlshaber über die Flotte bestimmt.


    Armeeführung:

    3a) Zur besseren Koordination des Heeres wird ein Generalstab gebildet. Der Generalstab besteht aus einem Generalfeldmarschall, den drei Generalobersten und ihren Stäben.
    3b) Die drei Generalobersten werden von den drei Reichsteilen bestimmt die am meisten Militär zur Reichsarmee beitragen
    3c) Der Generafeldmarschall wird von den drei Generalobersten mit Zweidrittelmehrheit bestimmt und hat den Oberbefehl über die Reichsarmee.

    Reichsarmee:
    4a) Die Reichsarmee dient zur Verteidigung des Reichsgebietes.
    4b) Die Reichsstände sind verpflichtet, mindestens 1/3 der verfügbaren Soldaten (mit Söldnern, ohne LI) in einem Reichskrieg für die Reichsarmee abzustellen.
    4c) Sitz der Armeeleitung ist in Friedenszeiten am Kaiserhof. Dort wird auch ein Generalstab der Verteidigungsarmee eingerichtet, in den jede Armee des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet werden.

    Sonstiges:

    5a) Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist die Reichsarmee befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren. Dieses Recht darf nur während eines erklärten Reichskrieges gemäß 1b ausgeübt werden.
    5b) Der Reichspfennig erstattet 1/2 der Baukosten von in einem Reichskrieg verlorenen gegangen Schiffen und Artillerie.
    5c) Der Reichspfennig erstattet 1/3 der Soldkosten der Reichsarmee für die Dauer des Reichskrieges.








    Ungarnvertrag

    1) Die Prager Konvention wird explizit bestätigt:
    Die Vertragspartner unterstützen die ungarische Krone jährlich mit festgelegten Geldsummen. Das Khanat Ungarn wird die Vertragspartner nicht mit Heeresmacht heimsuchen und Plünderungen durch ungarische Krieger unterbinden.

    Die Geldsummen belaufen sich auf:
    60 000 S (Böhmen), 60 000 S (Burgund), 30 000 S (Hessen), 30 000 S (Österreich+Tirol), 25 000 S (Brandenburg), 25 000 S (Westfalen), 15 000 S (Schwaben), 15 000 S (Pfalzgrafschaft bei Rhein)

    Die betreffenden Reichstände sichern zu, die Unterstützungszahlungen beizubehalten, das Khanat Ungarn sichert zu, dass die Unterstützungszahlungen der betreffenden Reichsstände nicht erhöht werden. Eine Änderung dieser Klausel ist nicht einseitig, d.h. nur bei Einverständnis durch alle betroffenen Reichsstände und Ungarn möglich.

    2) In Bezug auf das Reichskriegsgesetz wird das Khanat Ungarn als stimmberechtigter Reichsstand behandelt. Das Hoheitsgebiets Ungarns wird als Reichsgebiet behandelt. Das Khanat Ungarn und dessen Vasallen verfügen jedoch bei Abstimmungen nur über insgesamt eine Stimme.

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