Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 16

Thema: Der Mongolensturm - Verträge eines neuen Zeitalters

  1. #1
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.643

    Der Mongolensturm - Verträge eines neuen Zeitalters

    Punktation von Narwa (Sund-Vertrag)

    Jahr: 1414 (er wurde seither mehrfach erneuert und bekräftigt)

    Signatarstaaten 1700: Mongolisches Reich, Königreich Dänemark, Königreich Schweden, Königreich Norwegen, Freie Stadt Lübeck, Königreich England, Königreich Schottland, Königreich Frankreich, Haus Burgund, Khanat Westfalen, Deutsche Hanse, Deutscher Orden, Markgrafschaft Brandenburg, Irische Föderation, Deutsche Hanse, Kalifat von Cordoba, Khanat Italien

    Inhalt: Das Königreich Dänemark verzichtet auf die Erhebung eines Sundzolls und auf jede Beeinträchtigung der Seefahrt zwischen Nord- und Ostsee. Alle Signatarstaaten erkennen dafür das dänische Recht an, im Kriegsfall Schiffe auf Konterbande zu überprüfen.
    Geändert von Jon Snow (02. September 2023 um 15:16 Uhr)

  2. #2
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.643
    Frankfurter Allianz (Abkommen zur Wiedererrichtung des Kaiserreiches)

    Jahr: 1651

    Signatarstaaten 1700: Herzogtum Kärnten-Steiermark, Khanat Böhmen, Khanat Westfalen, Khanat Hessen, Khanat Baiern, Markgrafschaft Brandenburg, Pfalzgrafschaft bei Rhein, Herzogtum Schwaben, Bistum Konstanz, Deutsche Hanse, Herzogtum (Vor-)Pommern, Haus Burgund, Grafschaft Tirol.

    Inhalt: Das römisch-deutsche Reich ist eine Rechtsgemeinschaft. Die Länder verzichten bei Streitigkeiten untereinander zunächst auf die Anwendung von Gewalt, sondern rufen den Kaiser oder den Reichstag als Schlichter an. Auf dem Reichstag hat jedes Land eine Stimme, bei der Kaiserwahl führt der Pfalzgraf eine weitere für das Erzbistum Mainz. Die Stimmen von Vasallen (wie Konstanz) werden vom Suzerän geführt. Gesetze, die für alle Reichsstände gelten sollen, sind vom Kaiser und einer Zweidrittelmehrheit des Reichstages zu beschließen.


    Rheinisches Kodizill

    Jahr: 1654 als Zusatz zum Frankfurter Allianzabkommen

    Signatarstaaten 1700: Stände des römisch-deutschen Reiches

    Inhalt:
    Mit Ausnahme des Mannheimer Hafens ist die Verleihung von Stapelrechen am Rhein verboten. Kaufleute jedes Reichsstandes haben das Recht, den Wasserweg unangefochten zu nutzen. Die Anrainerstaaten sind befugt, maßvolle Zölle für die Fahrt auf dem Fluss oder das Anlegen in eigenen Häfen zu erheben.


    Gemeiner Pfennig

    Jahr: 1661

    Signatarstaaten 1700: Herzogtum Kärnten-Steiermark, Khanat Böhmen, Khanat Westfalen, Khanat Hessen, Khanat Baiern, Markgrafschaft Brandenburg, Pfalzgrafschaft bei Rhein, Herzogtum Schwaben, Bistum Konstanz, Deutsche Hanse, Herzogtum (Vor-)Pommern, Haus Burgund, Grafschaft Tirol.

    Inhalt: Die Reichsstände erlauben dem Kaiser die Erhebung eines Gemeinen Pfennigs, um das Reich besser schützen und die Oeconomie desselben stärken zu können. Die Erhebung erfolgt durch Adlige oder angesehene Bürger, die von der Krone dafür einen kleinen Anteil der Einkünfte zugesprochen bekommen.


    Anmerkungen zur Kaiserwahl: Da die Wahl von 1701 schon ihre Schatten vorauswirft, hier einige Anmerkungen zur Wahl des römisch-deutschen Kaisers. Kebek I. und Kebek II. wurden zumindest nach außen hin einmütig gewählt. 1668 gab es auch keinen Gegenkandidaten, doch 1651 sollen hinter den Kulissen zahlreiche Absprachen getroffen worden sein, wobei der Kreis der Wähler deutlich kleiner war. Der Wahlmodus selbst ist nicht festgelegt und kann entweder vom Reichskanzler (dem Mainzer Erzbischof) oder per Reichsgesetz bestimmt werden. Es ist aber allgemein anerkannt, dass eine Mehrheit der Wähler (also eine absolute Mehrheit) erforderlich ist; ein nur von einer Minderheit gewählter Kandidat würde also vermutlich in Adel und Volk nicht als "echter" Kaiser angesehen werden. Ob ihr eine Stichwahl ansetzt, einen Kompromiss findet oder mehrere Wahlgänge bis zu einer Entscheidung verwendet, ist euch überlassen. Ihr habt auch die Möglichkeit, die Wahlen intern abzuhalten und dann nach außen hin einmütig aufzutreten.
    Geändert von Jon Snow (16. September 2023 um 10:09 Uhr)

  3. #3
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.643
    Krakauer Liberation

    Jahr: 1651

    Signatarstaaten 1700: Mongolisches Reich, Khanat Ungarn, Khanat Böhmen, Khanat Westfalen, Khanat Hessen, Khanat Baiern, Markgrafschaft Brandenburg, Pfalzgrafschaft bei Rhein, Herzogtum Schwaben, Deutsche Hanse, Deutscher Orden, Haus Burgund, Königreich Frankreich, Königreich England, Königreich Schottland, Irische Föderation, Föderation der Zisterzienser vom Heiligen Nikolaus, Kalmarer Union der Königreiche Dänemark, Norwegen und Schweden, Königreich Galicien, Kalifat von Cordoba, Khanat der Kanarischen Inseln, Khanat Italien

    Inhalt: Der Großkhan erkennt die Unabhängigkeit der Vertragspartner an und verlangt von ihnen keinen Tribut. Dafür erkennen die Vertragspartner seine Oberhoheit über die Länder und Gebiete an, die er 1651 beanspruchte.

    Nachträge

    1. 5. 1701: Khanat Hellas

    Der Khan lässt verkünden:

    Das hellenische Khanat wird im Einvernehmen mit dem hochgeschätzten Großkhan Putraq VI. Teil der Krakauer Liberation. Man blickt hoffnungsvoll auf eine gemeinsame Zukunft.
    Geändert von Jon Snow (06. Oktober 2023 um 10:48 Uhr)

  4. #4
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.643
    Genter Pazifikation

    Jahr: 1651/1661

    Signatarstaaten 1700: Königreich Frankreich, Königreich England, Haus Burgund

    Inhalt: Der König von England und der Herzog von Burgund erhalten zahlreiche Länder von der französischen Krone dauerhaft zu Lehen. Dafür leisten sie bei jedem Thronwechsel in einem der Reiche und danach jeweils nach zehn Jahren das Homagium. Zudem erhält der König von Frankreich 300000 S jährlich vom englischen König und 250000 S jährlich vom burgundischen Herzog.
    Geändert von Jon Snow (02. September 2023 um 15:19 Uhr)

  5. #5
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.643
    Prager Konvention

    Jahr: 1653 (auf Grundlage eines böhmisch-ungarischen Vertrages von 1639)

    Signatarstaaten 1700: Khanat Ungarn, Khanat Italien, Satrapie Krakau-Stettin, Khanat Böhmen, Haus Burgund, Khanat Hessen, Erzherzogtum Österreich und Grafschaft Tirol, Markgrafschaft Brandenburg, Khanat Westfalen, Herzogtum Schwaben, Pfalzgrafschaft bei Rhein.

    Inhalt: Die Vertragspartner unterstützen die ungarische Krone jährlich mit festgelegten Geldsummen. Das Khanat Ungarn wird die Vertragspartner nicht mit Heeresmacht heimsuchen und Plünderungen durch ungarische Krieger unterbinden.

  6. #6
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.643
    Landfriede von Barcelona (Waffenstillstand in Spanien)

    Jahr: 1672, zuletzt im Jahr 1698 bis Ende 1704 und im Jahr 1702 bis Ende 1714 verlängert

    Signatarstaaten 1700: Königreich Galicien, Kalifat von Cordoba, Khanat Italien, Heiliger Stuhl

    Inhalt: Die Vertragspartner werden die gegenwärtigen Grenzen nicht in feindlicher Absicht mit Heeresmacht überschreiten.
    Geändert von Jon Snow (06. Januar 2024 um 12:17 Uhr)

  7. #7
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.643
    Privilegium Maius

    Jahr: 1690 (Bündelung verschiedener, teils sehr alter Privilegienverträge)

    Signatarstaaten 1700: Deutsche Hanse, Mongolisches Reich, Kalmarer Union der Königreiche Dänemark

    Inhalt: Die Kaufleute der deutschen Hanse erhalten zahlreiche Handelsvorrechte in den drei Königreichen und in den Ostseehäfen des Mongolischen Reiches „für ewige Zeit“.

  8. #8
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.643
    Kopenhagener Übereinkommen

    Jahr: 1691

    Signatarstaaten 1700: Föderation der Zisterzienser vom Heiligen Nikolaus, Großkhanat Shikawo, Satrapie Narwa, Königreiche der Kalmarer Union

    Inhalt: Die Föderation erhält von den Vertragspartnern jährliche Subsidien in festgelegter Höhe zum Schutz der Seefahrt auf dem Nordatlantik.

  9. #9
    Zurück im Norden
    Registriert seit
    01.05.12
    Beiträge
    36.643
    Eventuell folgende weitere Verträge werden unten hinzugefügt.

    Verträge, die in den Besonderheiten der Länder festgehalten sind und nur ein Spielerland betreffen (etwa Gestellungsverträge mit einem Söldnermarkt oder das Recht, eine Werft zu nutzen) werden hier nicht aufgeführt.

  10. #10
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
    Registriert seit
    03.06.12
    Ort
    Bassenheim
    Beiträge
    44.512
    Freundschaftsvertrag zwischen England und Schottland - 1701

    Präambel:

    In dem Bestreben, die historischen Beziehungen und die enge Nachbarschaft zwischen dem Königreich England und dem Königreich Schottland zu würdigen, sowie das gemeinsame Streben nach Frieden, Freundschaft und Zusammenarbeit zu fördern, haben sich die Regierungen beider Länder darauf geeinigt, diesen Freundschaftsvertrag zu schließen.

    Artikel 1 - Grundsätze der Freundschaft:

    Die Parteien verpflichten sich, auf der Grundlage von gegenseitigem Respekt und Vertrauen eine enge Freundschaft zu pflegen.

    Sie werden sich bemühen, Differenzen und Streitigkeiten auf friedliche Weise beizulegen und Dialog und Konsultationen zu fördern, um eine positive Beziehung aufrechtzuerhalten.

    Artikel 2 - Wirtschaftliche Zusammenarbeit:

    Die Parteien werden sich gemeinsam für die Förderung des Handels und der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen ihren Ländern einsetzen.

    Sie werden bestrebt sein, gemeinsame Projekte und Initiativen in den Bereichen Handel, Investitionen und Wirtschaftsentwicklung zu fördern.

    Artikel 3 - Kultureller und sozialer Austausch:

    Die Parteien werden den kulturellen und sozialen Austausch zwischen ihren Einwohnern fördern, um das Verständnis und die Freundschaft zwischen den Völkern zu vertiefen.

    Sie werden sich bemühen, Bildungs- und kulturelle Programme zu unterstützen, die die kulturelle Vielfalt und die gemeinsame Geschichte beider Länder würdigen.

    Artikel 4 - Sicherheit und Verteidigung:

    Die Parteien werden sich gegenseitig bei der Erhaltung von Frieden und Sicherheit in der Region unterstützen.

    Sie werden bestrebt sein, eng bei Fragen der gemeinsamen Verteidigung und der nationalen Sicherheit zusammenzuarbeiten.

    Artikel 5 - Umsetzung und Schlichtung von Streitigkeiten:

    Die Parteien werden alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass dieser Vertrag vollständig und effektiv umgesetzt wird.

    Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der Auslegung oder Anwendung dieses Vertrags ergeben, werden in gutem Glauben und auf dem Verhandlungsweg beigelegt.

    Artikel 6 - Zusammenarbeit bei der Erschließung von Kolonien und neuen Absatzmärkten:

    Die Parteien erkennen die Vorteile der gemeinsamen Zusammenarbeit bei der Erschließung von Kolonien und neuen Absatzmärkten an und werden sich gegenseitig bei diesen Bemühungen unterstützen.

    Sie werden bestrebt sein, gemeinsame Handels- und Investitionsprojekte in Kolonien oder auf neuen Absatzmärkten zu fördern, um wirtschaftliche Chancen zu nutzen und die Entwicklung dieser Gebiete zu unterstützen.

    Die Parteien werden den Austausch von Fachwissen, Technologie und Ressourcen erleichtern, um die Erschließung von Kolonien und die Entwicklung neuer Absatzmärkte effektiver und nachhaltiger zu gestalten.

    Sie werden bei der Aushandlung von Handelsabkommen und Investitionsvereinbarungen mit Dritten kooperieren, um die Interessen beider Länder zu schützen und zu fördern.

    Diese Zusammenarbeit erstreckt sich auch auf die Förderung von Bildungs- und Schulungsmöglichkeiten für Einwohner beider Länder, um das Verständnis für die Bedeutung dieser Bemühungen zu vertiefen und die Fähigkeiten in diesem Bereich zu stärken.

    Artikel 7 - Schlussbestimmungen:

    Dieser Freundschaftsvertrag tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft und bleibt für einen Zeitraum von [XX] Jahren gültig.

    Dieser Vertrag kann durch schriftliche Vereinbarung beider Parteien geändert oder ergänzt werden.

    Jede Partei kann diesen Vertrag nach Ablauf von fünf Jahren kündigen, indem sie der anderen Partei schriftlich mitteilt, dass sie beabsichtigt, den Vertrag zu kündigen. Die Kündigung wird 36 Monate nach Eingang der Kündigung zum Jahresende wirksam.

    Dieser Vertrag ist in englischer und schottischer Sprache verfasst, wobei beide Texte gleichermaßen verbindlich sind.

    Zu Urkund dessen haben die bevollmächtigten Vertreter beider Parteien diesen Freundschaftsvertrag unterzeichnet.

    Für das Königreich England:

    König Edward VI. im Jahre des Herrn 1701

    Für das Königreich Schottland:

    King Robert IV. im Jahre des Herrn 1701
    Geändert von Kendogan (17. November 2023 um 17:57 Uhr)
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  11. #11
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
    Registriert seit
    13.05.13
    Ort
    Blubbmania
    Beiträge
    13.252
    Sichere Nordsee/Ärmelkanal

    Die seefahrenden Berufe tragen bedeutend zum Wohlstand ihrer Länder und den Regionen Nordsee / Ärmelkanal bei. Zur Wahrung der hierfür erforderlichen Stabilität und Sicherheit auf den Meeren verabreden sich die Vertragsstaaten zu folgenden Vereinbarungen.

    1. Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, künftig Piraterie weder zu tolerieren, zu fördern oder selbst zu begehen. Handelskriege und Kaperei sind davon nicht betroffen, sofern sie unter der eigenen Flagge erfolgen und ihnen eine Kriegserklärung voraus ging

    2. Kriegsschiffe der Vertragsstaaten verpflichten sich die Handelsflotten der jeweils anderen vor Piraten zu schützen.

    3. Die Flotten der Vertragsstaaten kooperieren bei der Piratenbekämpfung, wozu sich die Admiralitäten mindestens einmal im Jahr im Herbst vor dem Ende der Schifffahrtssaison austauschen und Informationen weitergeben.


    Signatarstaaten 1701:
    Burgund, Hanse, Kalmarer Union, Westfalen, Frankreich, Zisterzienser, England, Schottland
    Geändert von PaPaBlubb (10. Februar 2024 um 09:46 Uhr)

  12. #12
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
    Registriert seit
    03.06.12
    Ort
    Bassenheim
    Beiträge
    44.512
    Gesellschafterbeschluss zur Zeichnung weiterer Anteile der BWMC

    Zur Stabilisierung der Gesellschaft und zur Vermeidung kurzfristiger Änderungen in den Mehrheitsverhältnissen trifft die Mehrheit der Gesellschafter folgenden Beschluss:

    1. Jeder der drei staatlichen Anteilseigner Irland, Schottland und England benötigt zur Zeichnung neuer Anteile zukünftig jeweils die Zustimmung der beiden anderen.

    2. Privaten Investoren ist weiterhin die Zeichnung neuer Anteile in unbegrenzter Höhe erlaubt.

    3. Die Geschäftsführung hat das Recht, jegliche Käufer zu überprüfen, um die Umgehung der Regelungen der Gesellschaft zu verhindern.

    4. Diese Regelung tritt mit Unterzeichnung sofort in Kraft.

    Unterzeichner: England, Irland, Schottland
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  13. #13
    Moderator Avatar von Nahoïmi
    Registriert seit
    25.08.17
    Beiträge
    11.268
    Friedensvertrag zwischen dem Khanat Italien und der französischen Koalition

    - Das Khanat Italien zahlt dem Königreich Frankreich 1.25 Mio S
    - Das Khanat Italien gewährt den südfranzösischen Vasallen des Königreichs Frankreich 10 Jahre Stufe 2 Handelsprivilegien
    - Das Khanat Italien entsendet Vertreter aus der (politischen) Oberschicht der Städte als Geiseln nach Frankreich*
    - Das Khanat Italien wird dem Khanat Ungarn anbieten die Prager Konvention nochmals gemeinsam zu bestätigen

    *Anzahl und Auswahl der Vertreter obliegt der SL

    Friedensvertrag im Oktober durch das Königreich Frankreich, das Herzogtum Burgund und das Khanat Italien bestätigt
    Geändert von Jon Snow (23. Februar 2024 um 13:43 Uhr)
    Zitat Zitat von Bassewitz
    Oh gewaltiger Weiser, Licht der Wahrheit, großer Lehrer! :meister:

  14. #14
    Shiny! Avatar von Lao- Tse
    Registriert seit
    04.07.12
    Beiträge
    12.954
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Gesellschafterbeschluss zur Zeichnung weiterer Anteile der BWMC

    Zur Stabilisierung der Gesellschaft und zur Vermeidung kurzfristiger Änderungen in den Mehrheitsverhältnissen trifft die Mehrheit der Gesellschafter folgenden Beschluss:

    1. Jeder der drei staatlichen Anteilseigner Irland, Schottland und England benötigt zur Zeichnung neuer Anteile zukünftig jeweils die Zustimmung der beiden anderen.

    2. Privaten Investoren ist weiterhin die Zeichnung neuer Anteile in unbegrenzter Höhe erlaubt.

    3. Die Geschäftsführung hat das Recht, jegliche Käufer zu überprüfen, um die Umgehung der Regelungen der Gesellschaft zu verhindern.

    4. Diese Regelung tritt mit Unterzeichnung sofort in Kraft.

    Unterzeichner: England, Irland, Schottland
    England bestätigt.
    Zitat Zitat von Windhoek Beitrag anzeigen
    Was schreibt ihr da für Unsinn?
    Zitat Zitat von Cepheus Beitrag anzeigen
    ...
    "Womit denn?"
    "Nun, ich hätte hier einige Ausgaben der Men's Health und der Bravo. Wenn sie es damit umwickeln könnten. Ich würde anschließend gern noch eine Tube Gleitgel dazulegen und es einem Freund schenken. Xxx Yyy ist übrigens sein Name. Sie müssten ihn kennen, er hatte hier erst gestern den Dreierpack Tigertangas gekauft, der im Angebot war. Ansonsten kommt er eigentlich nur wegen der Kondome her."

  15. #15
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
    Registriert seit
    26.03.09
    Ort
    Neuschwanstein
    Beiträge
    22.494
    Freundschaftsvertrag zwischen dem Königreich Frankreich und der Kalmarer Union

    Zur Stärkung des gegenseitigen Austauschs haben die Könige des Königreichs Frankreich und der Kalmarer Union zu beschließen geruht die gegenseitige Freundschaft zu vertiefen. Dabei stellt Frankreich dem Prinzen Haakon und seinen adligen Begleitern Studienplätze an der Universität zur Verfügung, wo sie die französische Hochkultur und Lebensart studieren können. Zudem fördert die Kalmarer Königsfamilie die Verbreitung des Mercure Gallants in der Kalmarer Union und wird eine diplomatische Vertretung in Paris eröffnen.

    In Freundschaft verbunden erklären beide Länder außerdem, dass keine königlich- französischen Truppen gegen die Kalmarer Union ziehen werden und gleichsam keine Truppen der Kalmarer Union gegen das Königreich Frankreich.

    Dieser Vertrag hat eine Kündigungsfrist von zwei Jahren.
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •