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Thema: Abrechnung Nebenkosten falsch

  1. #1
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    Abrechnung Nebenkosten falsch

    hi,

    wir sind Vermieter. Und die Abrechnung Heizkosten, Wasser, etc läuft über einen Dienstleister. Dieser ist einer der größten in Deutschland.

    Wir haben aber jedes Jahr Ärger mit ihnen, da sie die Heizkosten nicht nach FIFO abrechnen sondern nach FiLO. Letzteres ist nicht erlaubt. Auf Nachfrage, Bitte um Stellungnahmen und Bitten um Korrektur kommen unzureichende, noch fehlerhaftere oder garkeine Reaktionen.

    Wieso kann ein so großes Abrechnungsunternehmen solche Fehler machen. Ich (Mieter) bekommen die Abrechnung über Hecon und da ist alles korrekt.


    Für denn der es nicht weis was FIFO und FILO bedeutet:

    FIFO (so muss abgerechnet werden): First In- First Out.

    Anfangsbestand 100 Liter zu 1 EUR/Liter
    Lieferung 100 Liter zu 2 EUR/Liter
    Verbrauch 100Liter
    Der Verbrauch muss mit 1EUR/Liter abgerechnet werden, da das noch im Tank war. Würden 150 Liter verbraucht werden dann 100 Liter zu EUR und 50 Liter zu 2 EUR.

    FILO bedeutet First In - Last out.

    In obigen Beispiel, die 100 Liter verbrauch werden mit 2 EUR abgerechnet, Endbestand bleibt bei 1 EUR/Liter. Und das ist nicht erlaubt.

    Das Problem ist als Vermieter muss man die Nebenkostenabrechnung in einer bestimmten Frist dem Mieter aushändigen. Wir können aber die Abrechnung für 2021 immer noch nicht aushändigen (haben da inzwischen ein Profisorium übergeben mit der Info) da diese immer noch nicht korrekt abgerechnet wurde. Und die Abrechnung von 2022 die wir bekommen haben inzwischen, ist erneut falsch und nicht nach FIFO abgerechnet.

    Hat da jemand Erfahrungen und wie kann man die Abrechnungsgesellschaft ohne Gerichtsprozess zwingen das korrekt zu machen? Wie soll man da reagieren. Da der eingeschaltete Anwalt des Mieters vom Mieterschutzbund uns belangt weil wir ja rechtlich verantwortlich sind und unsere Abrechnung für 2021 falsch ist (was wir aber sogar schriftlich dem Mieter mitgeteilt haben inkl. Erklärung). Das wir garnichts dafür können, interessiert den Anwalt garnicht, da wir der "Ansprechpartner" sind.

    Im Internet findet sich immer nur der Treffer: Böse Vermieter, Widerspruch einlegen. Was uns, da wir ja die Vermieter sind und den Fehler festgestellt haben, garnichts bringt. Mietrecht und so. Das es sich um eine WEG handelt und der rest selbst drin wohnt, juckt es die anderen nicht, so das unser Vorschlag da als WEG aktiv zu werden bisher abgeschmettert wurde. Auch der Weg über die Hausverwaltung hat nicht funktioniert, obwohl dieser der Richtige wäre, da die Hausverwaltung die Abrechnungsgesellschaft den Auftrag erteilt hat und damit ist die Hausverwaltung rechtlich verantwortlich. DIE WEG hat keinen Auftrag an die Abrechnungsgesellschaft gegeben oder die Abrechnungsgesellschaft beführwortet. Das lag im Ermessensspielraum der Hausverwaltung. Und damit sind wir als Eigentümer und Vermieter nicht Kunde oder Auftraggeber sondern die Hausverwaltung.

    Ich nenne das Unternehmen bewusst nicht... heutzutage weis man ja nicht

    Ohne jetzt hier mit Gericht zu kommen, was ja nicht sein kann... welche Optionen gibt es noch?

    Danke für Anregungen und Hilfe

    nordstern
    Ich bin Legastheniker. Wer also Rechtschreibfehler oder unklare Formulierungen findet, darf sie gerne behalten :)

    Ich nutze in allen meinen Beiträgen grundsätzlich die in meinen Augen geschlechtsneutrale Bezeichnung, sofern ich keinen konkretes Objekt oder eine Person meine. So sind Äußerungen wie DER Lehrer oder DIE Krankenschwester oder DER Pfleger lediglich Berufsbezeichnungen und daher geschlechtsneutral in meinen Augen, ebenso wie DER Mond oder DIE Sonne.

  2. #2
    Hüter des Chaos Avatar von Jeckchen
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    Den Dienstleister wechseln, z.B. zu Hecon.

    Aber wenn Dir hier jemand verlässlich eine Antwort geben kann, dann wahrscheinlich nur ein Rechtsanwalt. Sojemanden würde ich aufsuchen als Vermieter. Vielleicht kann man die Nebenkosten ohne die fehlerhaften Sachen abrechnen und den Schaden muss der Dienstleister übernehmen, weil er ja nicht richtige Daten übergibt. Aber wie schon geschrieben, der Rechtsbeistand sollte einem da etwas raten.
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  3. #3
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    Ich finde es erschreckend das eines der größten Abrechnungsunternehmen in Deutschland die Heizkosten falsch abbrechnet und auf wiederholte Kritik darüber das nicht korrekt korrigiert. Prüft das denn niemand? Wie konnten sie denn so groß werden?

    Den Anbieter zu wechseln ist leider nicht so einfach. Da es sich um eine WEG handelt und die Abrechnungsgesellschaft von der Hausverwaltung bestellt wurde, müsste die WEG das beschließen. Und das scheiterte schon letztes Jahr, weil der Rest der WEG Eigentümer sind, sie es also nicht interessiert. Und wieso alleine durch neue Suche, etc Kosten generieren geschweige denn eventuell eine teurere Abrechnungsgesellschaft nehmen, wenn es einen nicht betrifft. Wir können da also nicht raus, können aber auch keine korrekte Nebenkostenabrechnung erstellen.

    Und selbst dann besteht immer noch das Problem der verbauten Geräte und deren Mietdauer und damit Vertragsbindung auf 5 Jahre quasi.


    Ich hatte gehofft das wir nicht die einzigen Vermieter sind, die damit Probleme haben und das sich daher noch andere melden die das mal hatten.


    Juristisch gesehen finde ich schlimm, das der Vermieter, also wir, hier die gelackmeierten sind. Obwohl wir ebenfalls juristisch gesehen weder Verursacher noch Verantwortlicher oder Auftraggeber des Verursachers sind und damit auch nichts dagegen tun können.
    Weil die Hausverwaltung sich nicht drum kümmert, dafür ist die Abrechnungsgesellschaft da. Diese sagt, das wir nicht der Vertragspartner/Auftraggeber sind und daher keine "Forderungen" stellen dürfen. Wobei wir sie inzwischen soweit haben das sie uns was neues zuschicken. Die sind aber teilweise noch fehlerhafter als die davor. Gefühlt hat derjenige der das nachträglich ändern muss keine Ahnung davon wie man sowas macht.
    Aber der Mieterbund sagt: Wir sind Vermieter, wir sind schuld für falsche Abrechnungen. Die machen es sich auch leicht. Zum einen weil das ihr Geschäftsmodell ist (müssen Mieter vor bösen Vermietern schützen) zum anderen weil es für sie vom Wissen her und vermutlich auch Aufwandher unrentabel ist den wahren Schuldigen zu belangen.


    Und das Problem ist, wenn der Mieter klagen würde, würde er Recht bekommen. Ungeachtet der Tatsache das wir ihn darauf hinwiesen und versucht haben das Problem zu lösen, es aber nicht lösen können. Wir müssten dann im Umkehrschluss die Hausverwaltung verklagen um sie dazu zu zwingen juristisch die Abrechnungsgesellschaft zu zwingen das Richtig zu machen oder ggf. die Abrechnungsgesellschaft juristisch verlagen um sie dazu zu zwingen. Und wir stehen während der ganzen zeit zwischen den Stühlen. Weil der Mieteranwalt eben nicht direkt einfach die Abrechnungsgesellschaft angeht als Verursacher.
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  4. #4
    Hegemon mit Eierkopf Avatar von Fonte Randa
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    Und was hindert dich jetzt daran, die deiner Meinung nach in einem Punkt leicht inkorrekten Rechnungen an deinen Mieter durchzureichen? Hätten die das ohne dein proaktives Handeln überhaupt mitbekommen? Und entsteht denen tatsächlich ein Schaden? Bei den nächsten Abrechnungen nivelliert sich das doch über die Jahre...
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  5. #5
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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  6. #6
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    Zitat Zitat von Fonte Randa Beitrag anzeigen
    Und was hindert dich jetzt daran, die deiner Meinung nach in einem Punkt leicht inkorrekten Rechnungen an deinen Mieter durchzureichen? Hätten die das ohne dein proaktives Handeln überhaupt mitbekommen? Und entsteht denen tatsächlich ein Schaden? Bei den nächsten Abrechnungen nivelliert sich das doch über die Jahre...
    Weil es verboten ist und wenn es raus kommt ich der gelackmeierte bin? Ich prüfe meine Abrechnung immer... wieso sollten das andere Mieter nicht auch tun? Vorallem wenn man bedenkt welchen Bildungsgrad diese haben.


    Also alles was ich "tun" kann ist im Prinzip gegen das Gesetz zu verstoßen^^

    Theoretisch könnte ich es selbst ausrechnen. Wenn ich die Zahlen der Vergangenheit hätte.
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  7. #7
    Raistlin-ak der Lodernde Avatar von Sarim
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    Hilft vermutlich erstmal nicht, aber in so einem Fall würde ich bei der Eigentümerversammlung dem Verwalter und dem Verwaltungsbeirat keine Entlastung erteilen.
    Beim Beirat darf der selbst ja nicht abstimmen und je nach dem wie viele Anteile du hast, kann es natürlich sein, dass du damit zumindest den Beschluss durchkreuzt und damit wäre der Beirat potentiell haftbar. Bei der Verwaltung kann der Beirat die Entlastung erteilen aber wenn ihr erst für den Beirat stimmt, könnte es immerhin den Beirat dazu bewegen, auch der Verwaltung die Entlastung zu verweigern, damit der Beirat nicht allein dasteht.

    Keine Ahnung wie viel das bringt, aber es wäre ein erster Schritt. Dürfte aber dem Klima in der WEG nicht unbedingt förderlich sein.
    Bin in meiner WEG der einzige Eigentümer der drin wohnt und zu allem Überfluss wurde ich anfangs aus Ermangelung an Anwesenden auch zu einem der beiden Beiräte gewählt...
    Muss da auch die jährliche Belegprüfung machen und hatte damals sogar bei der ersten Prüfung einen Fehler in der Stromabrechnung gefunden (sie hatten die Stromkosten von meiner Wohnung mit dem Nachbar im selben Stockwerk vertauscht und mir weniger Stromkosten angerechnet). Aber bei mir wurde es daraufhin dann auch schnell korrigiert und auch erst nachdem ich und der andere Beirat die Korrektur abgesegnet hatten, wurde die offizielle Abrechnung rausgegeben.
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    We're full of hot air and we're starting to rise
    We're the terror of the skies, but a danger to ourselves


    Abney Park - Airship Pirates

  8. #8
    Hegemon mit Eierkopf Avatar von Fonte Randa
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    Tja, entweder die falsche Rechnung durchreichen und einen eventuellen Rechtsstreit ausfechten.

    Oder: Nebenkosten selbst berechnen. Ich vermute da auch Inkorrektheiten.

    Oder: Nebenkosten auf deine Kappe nehmen und dem Mieter die Preise von der Vorsaison bezahlen lassen.
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  9. #9
    Registrierter Benutzer Avatar von TeeRohr
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    Hattest du sowas nicht vor einem Jahr oder so schon mal gepostet?
    Kannst es ja mal von einer anderen Gesellschaft rechnen lassen, Anwalt einschalten, fertig.

  10. #10
    Hegemon mit Eierkopf Avatar von Fonte Randa
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    Ich bekomme immer mehr den Eindruck, dass bei fast allem, was nordstern so macht, er sich selbst am meisten im Weg steht...
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  11. #11
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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  12. #12
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    Zitat Zitat von TeeRohr Beitrag anzeigen
    Hattest du sowas nicht vor einem Jahr oder so schon mal gepostet?
    Kannst es ja mal von einer anderen Gesellschaft rechnen lassen, Anwalt einschalten, fertig.
    Ja.. das betraf aber nen anderen Fall. Leider selbe Gesellschaft. In dem Fall habe ich inzwischen gekündigt. Der Vorteil hier war, dass es nur 2 Wohnungen waren, die beide mir gehört haben. Dadurch hab ich dann Sonderkündigung gemacht. War Ärger, aber funktionierte. Der Vorteil war zudem das bei den Wohnungen da Erstvermietung (nach Eigennutzung und Umbau), das wir wussten welche Preise verlangt wurden und es daher rekonstrieren konnten und die richtige Abrechnung den Mietern geben konnten.

    In diesem Fall könnten wir es auch zurück rechnen. Im Kern brauchen wir ja nur die Daten von aktueller Füllstand, Verbrauch 2022, Anfangsbestand 2022 sowie soviele Lieferungen inkl. Preis und Menge das es aufgeht nach hinten.

    Es ist kein Akt.. wenn man die Zahlen hat. Wenn
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