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Thema: [RZ] - Sammlung kirchlicher Beschlüsse

  1. #1
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
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    [RZ] - Sammlung kirchlicher Beschlüsse


  2. #2
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
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    Erstes Konzil zu Bernstedt im Jahre 13 nFS

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    Bernstedter Schlussakte

    Haltung der Kirche im Umgang mit Magie
    Das Erste Konzil zu Bernstedt unter Leitung und Aufsicht des Patriarchen Leopold Hardenburg, erwählt im Jahre 13 nFS, legt Folgendes fest:
    Schwarze Magie gilt als geächtet. Wer sie ausübt, wird mit dem Strick bestraft.
    Kampfmagie, namentlich die Schulen von blauer und roter Magie, gelten als verbannt. Wer sie ausübt, ist der Inquisition zu überstellen oder des Landes zu verweisen.
    Bezüglich der weißen Magie, die stellenweise als Heilmagie beschrieben wird, bildet die Kirche des heiligen Bernael nach heftigen Diskussionen eine Expertenkommission, um das Thema näher zu beleuchten. In jedem Fall wird jeder Schritt dabei von Mitgliedern der kirchlichen Inquisition überwacht.

    Haltung der Kirche im Umgang mit magischen Artefakten/Verfahren mit magischen Artefakten
    Das Erste Konzil zu Bernstedt unter Leitung und Aufsicht des Patriarchen Leopold Hardenburg, erwählt im Jahre 13 nFS, legt Folgendes fest:
    Artefakte, die offenkundig oder nur im Verdacht magischer Natur sind, die von Natur berührt oder aus Besitz von Magiewirkern und/oder Dunkelelfen stammen, sind der kirchlichen Inquisition zu übergeben. Die Nutzung von Artefakten, die besonders oft schwarzmagischer Herkunft sind, ist mit dem Strang zu bestrafen.

    Haltung der Kirche im Umgang mit Piraterie
    Das Erste Konzil zu Bernstedt unter Leitung und Aufsicht des Patriarchen Leopold Hardenburg, erwählt im Jahre 13 nFS, legt Folgendes fest:
    Wer sich dem Glauben an seine Heiligkeit, den großen Bernael, oder einem der niederen Nebengötter, verweigert, oder aber außerhalb eines verbrieften oder rechtmäßigen Konflikts Verbrechen begeht, ist ein ebensolcher Verbrecher und nach Landesgesetzen zu bestrafen.

    Haltung der Kirche zur Sklaverei
    Das Erste Konzil zu Bernstedt unter Leitung und Aufsicht des Patriarchen Leopold Hardenburg, erwählt im Jahre 13 nFS, legt Folgendes fest:
    Die Versklavung von dem Glauben an Bernael oder seinen Nebengöttern angehörigen Wesen ist strikt verboten. Es ist jedoch möglich, jemanden für Verbrechen zur Wiedergutmachung derselbigen zu Arbeitsstrafen heranzuziehen. Exzesse von Arbeitsstrafen, die in ähnlichen Größenverhältnissen wie Sklaverei münden, werden, so sie gemeldet werden, von der kirchlichen Inquisition untersucht werden.

    Sonstiges
    Das Erste Konzil zu Bernstedt bestätigt die Wahl des Erzbischofs Leopold Hardenburg zum obersten Vertreter Bernaels im Jahre 13 nFS.
    Der Anfrage des Bischofs von Freithal, Harald Gessner, folgend, bestätigt das Erste Konzil zu Bernstedt die Entscheidung der Kirche des heiligen Bernael ihre Entscheidung aus dem Jahre 7 vFS, Frauen zu klerikalen Ämtern zuzulassen.

  3. #3
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
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    Erste Synode zu Bernstedt im Jahre 22 nFS

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    Artikel 1: Das Lexicon Theologica wird als kirchliches Grund- und Sammelwerk anerkannt. Als heilige Schriften bleiben das Bernaelikum und das Omnikum bestehen.
    Artikel 2: Als Standardregularium des Lebens und Wirkens in Ordensgemeinschaften wird das Regularium des Moncius festgelegt.
    Artikel 3: Zur Erarbeitung eines Lehrwerks zur Priesterausbildung wird eine Sektion bedeutender Theologen an der Schule von Bernstedt eingerichtet.
    Artikel 4: Zur Erfassung und Auswertung von umstrittenen Lehrmeinungen, Glaubensbekenntnissen und Auslegungen der heiligen Schriften werden Untersuchungen der Inquisition in Auftrag gegeben, um mögliche Häresie oder Ketzerei zu entlarven. Wer den Angehörigen der Untersuchungskommissionen die Kooperation verweigert, ist mit Kirchenstrafen zu belegen.
    Artikel 5: Die Synode von Bernstedt gibt eine Untersuchung zum Orden von Qamar in Auftrag.
    Artikel 6: Die Synode von Bernstedt gibt eine Untersuchung über das Wissen der nordermärkischen Kirche über die Vorgänge im Vorfeld des dortigen Krieges, insbesondere hinsichtlich der Magie der Druiden und der Theologica Arcanum, in Auftrag.
    Artikel 7: Die Synode von Bernstedt gibt eine Untersuchung über das Wissen des Ordens von Karolina und Milan über die Vorgänge im Vorfeld des dortigen Krieges, insbesondere hinsichtlich der Magie der Druiden und der Theologica Arcanum, in Auftrag.
    Artikel 8: Die Synode von Bernstedt entscheidet auf Basis des Adversus haereses, dass Zivilisten und Soldaten (nach Kapitulation) in kriegerischen Konflikten die Gnade Bernaels und die Möglichkeit auf Wiedergutmachung ihrer Taten zusteht.
    Artikel 9: Wer Zivilisten oder Soldaten in kriegerischen Konflikten die Gnade Bernaels und die Wiedergutmachung ihrer angerichteten Schäden verweigert, wird mit Kirchenstrafen belegt.
    Artikel 10: Die Entscheidungen der Artikel 8 und 9 gelten ausdrücklich nur für Menschen und nur für jene, die sich bei ihrem Tun im Rahmen der Bernstedter Schlussakte, unter Beachtung des Addendums von Artikel 10, aufhalten.
    Artikel 11: Die Synode von Bernstedt revidiert die Bernstedter Beschlüsse von 13 nFS wie folgt:
    - Die Ächtung schwarzer Magie bleibt bestehen. Wer sie ausübt, wird in Bernaels heiligem Zorn dem Feuer zugeführt.
    - Die Verbannung von roter und blauer Magie bleiben bestehen. Wer sie ausübt, ist der Inquisition zu überstellen oder des Landes zu verweisen.
    - Die als "Heilmagie" bezeichnete weiße Magie verliert ihren Status als Beobachtungsobjekt. Die Ausübung wird unter Aufsicht der Inquisition der Kirche des heiligen Bernael und unter der Voraussetzung, dass die Anwender einem Orden, der nach Moncius' Regularium oder einem vergleichbaren Regelwerk sowie außerordentlicher Disziplin und Strenge organisiert ist, angehört, gestattet. Alle weiteren Anwender von weißer Magie und jene, die sich nicht den Regeln und Ordnungen der Kirche unterstellen wollen, gelten ab sofort als Ketzer und sind der Inquisition zu übergeben.
    - Die Magie von Druid(ist)en, Schamanen und Mystikern wird nicht mehr der weißen Magie zugerechnet, sondern als "grüne" Magie ausgeschrieben, um eine Trennung dieser Thematiken zu gewährleisten. Für Anwender grüner Magie gilt, wie bei roter und blauer Magie, dass sie der Inquisition zu überstellen oder des Landes zu verweisen sind. Natur- und Landwirtschaftsmagie zählen ebso hierzu.
    Artikel 12: Ehen, die in Ländereien, die mehrheitlich dem Glauben an Bernael verschrieben sind, geschlossen werden, müssen von einem geweihten Priester der Kirche durchgeführt werden.
    Artikel 13: Sämtliche Ehen, die in Ländereien, die mehrheitlich dem Glauben an Bernael verschrieben sind, geschlossen wurden, bei welchen kein geweihter Priester der Kirche anwesend oder beteiligt war, werden für nichtig erklärt.
    Artikel 14: Mischehen mit nichtmenschlichen Spezies werden unter Kirchenstrafe gestellt.
    Artikel 15: Bereits geschlossene Mischehen werden für nichtig erklärt.
    Artikel 16: Die Synode von Bernstedt entsendet Vertreter der Inquisition mit einem Legaten des Patriarchen nach Falkenbek, um dortig die Gründe für die Fehltritte des Barons in Erfahrung zu bringen und ggf. im Namen des Patriarchen Kirchenstrafen zu verhängen.

  4. #4
    Imperiale Avantgarde Avatar von Brabrax
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    Erste Synode im Felsenkloster des Monzius im Jahre 27 nFS

    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    Folgende Beschlüsse der Synode wurden schriftlich festgehalten:

    - Es wird eine dauerhafte Kommission eingerichtet, die sich mit dem weiteren Umgang mit Magie befassen wird. Wenn Entscheidungen hinsichtlich Magie anstehen, wird die Kommission einberufen, statt eines ganzen Konzils oder einer Synode.

    - Weiße Magie, die den Zweck hat, Menschen zu helfen/zu heilen und die Finsternis zu vertreiben bzw. gegen jene zu wirken, könne nicht gegen Bernael sprechen. Daher wird die Kirche weißmagische Orden, die strikt nach den Regeln des Monzius unter Aufsicht der Kirche bzw. der Kommission aufgebaut werden, künftig fördern. Kein Reich der Menschen wird als Einzelnes verpflichtet werden, solche Orden selbst einzurichten oder zu akzeptieren, wohl aber, die Mitglieder zu tolerieren und die Verfolgung für Weißmagier der Orden auszusetzen. Weißmagische Orden unter kirchlicher Aufsicht werden verpflichtet, mit der Inquisition der Kirche an der Erforschung der Natur und des Daseins von Magie zu forschen und Strategien zur Bekämpfung insbesondere der schwarzen Magie zu verbessern.

    - In bewaffneten Konflikten sind menschliche Zivilisten bestmöglich zu schonen. Wer unbewaffnet ist und nicht die Waffen erhebt, ist nicht zu töten und nicht um seine Habe zu bringen. Das Plündern um des Geldes Willen und rein für größtmögliche Zerstörung wird unter Strafe gestellt. Ausgenommen ist vom Plünderverbot jedoch das Schleifen und Zerstören militärischer Einrichtungen wie Befestigungen oder Lager. Bei der Belagerung von Städten sollen die Belagerungsmaschinerien nach Möglichkeit nicht in Wohngebiete und erst recht nicht in Kirchen zielen. Vergangene Vorfälle und Plünderungen werden mit einer Ausnahme nicht unter Strafe gestellt. In dieser Ausnahme wird das Großjarltum Vestland aufgefordert, eine öffentliche Entschuldigung hinsichtlich der Versenkung von Schiffen mit Kirchenpersonal aus Süd-Zemjana auszusprechen. Auch wenn die Schiffe unter anderer Flagge als der Kirche fuhren, wurden dennoch auch diejenigen, die offenkundig zur Kirche gehörten, dem sicheren Tod auf dem offenen Meer ausgesetzt.

    - Die Synode beschließt, dass die Verfolgung von jenen Menschen, die unter dem Bannstrahl der Kirche stünden, grundlegend überall auf Bernaels Erde Bestand hätte, jedoch beschränkt sei durch jene, die Bernaels Glauben folgten. Jeder weltliche Herrscher sei somit eingeladen, die Strafe des Kirchenbanns insofern auch für sich zu übernehmen, den Flüchtigen eine Vogelfreiheit oder ein Festsetzungserlass im weltlichen Land aufzuerlegen.

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