Kriegsgrund de-jure kommt erst jetzt über die Forschung? Damit dürfte das ständige Fingieren von Ansprüchen teilweise entfallen. Aber ich habe doch bereits Kriegsgründe benutzt, die als "de-jure-Grafschaft beanspruchen" (oder so ähnlich) lauteten. Daran erinnere ich mich, weil diese Gründe weniger Prestige kosten, als den persönlichen Anspruch eines Vasallen auf dieselbe Grafschaft als Kriegsgrund anzuführen.
Im Jahre 1320 endet die schöne Zeit des Aufbauens, mein König stirbt. Er war ein Tier in Diplomatie und Wirtschaft. Jetzt muss ich mit Robert III. zügig mein Reich sortieren, sonst drohen Aufstände meiner Vasallen. Die Spielweise muss sich nun ändern, denn mein Reich ist jetzt so groß, dass meine Herzöge eine Bedrohung darstellen können, wenn sie sich gegen mich zusammentun.
Tatsächlich hassen mich alle meine Vasallen. Als erstes muss ich die Gründe für ihre Minus-Werte bei ihren Meinungen analysieren und angehen. Kurze Herrschaft, klar. Überschreiten des Domäne-Limits, auch klar, weil ich mit Robert III. alles geerbt habe. Ich muss ein paar Grafschaften, Baronien und Herzogtitel weggeben. Einen Bruder hätte ich. Meine Schwäger kommen nicht in Frage, denn wenn ich deren Ansprüche auf eine Krone mal durchsetzen kann, sind sie mir gleichrangig und nehmen ihre bisherigen Ländereien dann mit. Das Verteilen der "überschüssigen" Ländereien und Titel muss ich mir jetzt mal in Ruhe ansehen, da treffe ich in Crusader Kings seit jeher leichtfertige Fehlentscheidungen, die meinen Charakter zu sehr schwächen.