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Thema: Definition Mittelstand und KMU in Deutschland

  1. #16
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Drei Gedanken noch:

    1. Wenn es auf EU-Ebene eine KMU-Definition gibt: Wo steht die? Ist die Quelle ein Gesetz oder eine Richtlinie? Letztere müssen in nationales Recht umgesetzt werden, dann findest Du Deine dt. Quelle (oder es wurde nicht umgesetzt was auch ein Erkenntnisgewinn wäre).

    2. Möglicherweise ist das Ziel der Arbeit ja gerade den Misstand aufzudecken und auszuarbeiten, dass es sich widersprechende Regelungen gibt. Dann wäre zu klären, auf welche zurückgegriffen werden kann? Der dt. Gesetzgeber läst mitunter auch EU-Vorgaben offen (setzt sie nicht explizit in dt. Recht um), so dass dann im Zweifel das EU-Recht gilt.

    3. Wenn Du Dir unsicher bist, würde ich mich nicht an eine Behörde wenden. Ich würde erst den Prof / wissenschaftlichen Mitarbeiter fragen, oder die IHK.

  2. #17
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    zu 1.
    es gibt eine Definition die von der EU-Komission festgelegt wurde. Diese ist jedoch nicht bindend... im Grunde kann man sagen das jedes Land eine eigene Definition haben kann und die EU ne eigene. Soweit ich weis haben alle EU-Staaten die Richtlinien der EU übernommen (vermutlich aus Bequemlichkeit) bis auf Deutschland, mit der Begründung der stärkeren Rolle des Mittelstands zum Rest der EU. Da die Definition im Grunde nur zu statistischen oder finanziellen (Förderungen) Zwecken benutzt werden auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene zusätzlich für Erbfälle, Übernahmen und Kaufhilfen, gibt es keinen Grund wieso hier ein EU-Diktat kommen sollte. Gibt es auch bisher nicht und die Eu Definition ist inzwischen 15 Jahre alt und wurde vor 6 Jahren aktualisiert.
    Die BRD hat sich daraufhin vor 4 Jahren ebenfalls aktualisiert und sich beim Umsatz an die EU angepasst. Der Unterschied besteht damit "nur" noch bei den Mitarbeitern und der Sonderrolle "Mittelstand", da Deutschland noch nie Bilanzsummen herangezogen hat.

    zu 2.
    Nein.. Ziel der Arbeit ist eine Unternehmensbewertung. Um diese durchzuführen muss ich vorher aber die Steuer, Finanzierungsmöglichkeiten, etc darlegen da es sich um eine Fallstudie handelt und ich daher mein Unternehmen einstufen muss. Und ich habe mich "blöderweise" für ein Unternehmen entschieden das genau in diese Definitionsprobleme fällt. Daher muss ich es klären, aber es ist nicht Kern der Arbeit.. nicht mal an zweiter oder dritter Stelle... an vierter ggf nach der Analyse der Bewertungsarten, der Fallstudie und den Grundlagen für Bewertungen. Aber ohne die Einstufung kann ich 2/3 der Arbeit nicht weiter schreiben.

    zu 3.
    Also das BWMi, das Landesministerium und die IHK sagen alle das selbe: Corona, viel zutun, bitte schriftlich, Antwort kann aber dauern wg Corona.
    Der Professor sagte, keine inhaltlichen Fragen. Ziel einer wissenschaftlichen Arbeit sei es immerhin inhaltliche Probleme selber zu lösen. Die Hochschule sagte heute: Für inhaltliche Fragen muss der Professor einstehen und sie prüft den Fall.

    Also mal sehen.. was geht schneller.. die Behörden oder die Hochschule^^ Es kann sich nur um Wochen handeln... :/


    Ja, die Gesetze müssen Definitionen nicht definieren. Aber sie Wörter die sie benutzen müssen stimmen. Das heißt wenn im Gesetz steht KMUs dann sind KMUs betroffen und niemand anderes. Das heißt wenn eine Wort benutzt wird, muss die Definition des Wortes den Zweck erfüllen alles abzudecken.
    Man kann ja auch nicht ins Gesetz schreiben das Eltern Kindergeld bekommen und dann sagen das nur "leibliche" Eltern Kindergeld bekommen, nicht aber Kinder die Adobtiert wurden oder aus gleichgeschlechtlichen Ehen. Denn der Gesetzgeber und die Ausführende Behörde müssen sich an die Definition von Eltern halten.

    Das Problem bei mir ist aber das viele Bundesländer und der Bund selbst den Terminus KMU + freie Berufe benutzen, ihn aber im folgenden (oder direkt im Anschluss in Klammer) als mittelständisch bezeichnen. Sie setzen also KMUs mit Mittelstand gleich, was aber per Definition nicht stimmt. Einzig drei Bundesländer haben das korrekt geschrieben durch den terminus: mittelständische Unternehmen, Mittelstand oder kleine und mittelständische Unternehmen. Alle anderen nicht.
    Geändert von nordstern (03. September 2020 um 00:54 Uhr)

  3. #18
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
    Eine klare Legaldefinition gibt es wohl nicht, sehr wohl gibt es aber im Gesetz die eine oder andere Definition die dort rein spielt.

    https://dejure.org/gesetze/HGB/267.html

    Damit weiß man zumindest schon mal, was der Gesetzgeber als eine kleine Kapitalgesellschaft ansieht.
    das Steuerrecht ist mE zu komplex, um daraus im Rahmen einer Bachelorarbeit eine einfache und handhabbare Definition abzuleiten. Aber sicherlich kann sich nordstern auch daran orientieren

    https://dejure.org/gesetze/UStG/19.html

    Und was als Kleinunternehmen gilt.
    gerade diese vom Umsatzsteuerausweis befreiten Kleinstunternehmen (im Gesetz als Kleinunternehmen tituliert) sind mE überhaupt nicht relevant in einer Diskussion um Mittelstand, weil wir hier von Bagatellumsätzen unter 22.000 € sprechen.

  4. #19
    Registrierter Benutzer Avatar von Milanjus
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    Mir kommt das wie ein Scheinproblem vor. Für Steuern und (staatliche) Finanzierungsmöglichkeiten gelten harte, quantitative Kriterien, die allenfalls noch in die Besitzerstruktur ausgreifen können. Wie das dann genau bezeichnet wird, ist eigentlich zweitrangig. Die Kriterien müssen auch keineswegs übereinstimmend oder kohärent sein. Von daher ist es hinreichend, wenn du die Anwendbarkeit der jeweils nach den einzelnen Gesetzen anwendbaren Kriterien prüfst, ohne dass du eine abstrakte Einstufung vornehmen müsstest.

    Für die Bewertung eines Unternehmens scheinen mir diese Faktoren auch eher sekundär zu sein. Da gibt es sehr viel, was wesentlich wichtiger ist.

  5. #20
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    Doch muss ich.. Fallstudie mein Unternehmen bewegt sich in der Grauzone

  6. #21
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Wenn es eine EU-Definition gibt, diese steht in einer Richtlinie, die Deutschland nicht umgesetzt hat, dann ist die EU-Definition bindend. Sehe das Problem nicht.

    Und ja, ich glaube auch, dass Du Dich hier verrennst an einem unwichtigen Punkt. Das kann man schnell und einfach lösen, indem man in einem kurzen Aufsatz unter Quellennachweis darlegt, dass es dazu verschiedene Ansichten gibt und Du aus Grund XYZ für die weitere Arbeit von einem der möglichen Standpunkte ausgehst. Fertig.

    Die Kunst einer wissenschaftlichen Arbeit besteht auch darin, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und nicht an jeder nicht exakte klärbaren Stelle ein Fass aufzumachen. Wäre ich Dein Prof und würde in dem gewählen Thema dann einen großen Einschub zu dieser vermeindlichen Problematik lesen würde das einen Abzug geben wegen "Thema verfehlt".

  7. #22
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    Das EU-Ding ist eine Empfehlung (EU-Empfehlung 2003/361/EG), keine Ahnung was das für einen rechtlichen Status hat. Ansonsten gibt es neben oben genannten Grenzen aus dem HGB (40 statt 50 Mio als obere Grenze) noch die des Instituts für Mittelstandsforschung (500 statt 250 MA als obere Grenze).

  8. #23
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    Und eine weitere Definition mit den Namen "Mittelstand" oder "mittelständisch" welche statt Quanitative Werte sich auf Qualitative werte fixiert. Sprich: Ein Unternehmen das strukturell einem klassischen KMU entspricht, ist auch dann ein KMU, wenn es die Grenzen des IfM überschreitet.

    Die Grenze der EU-Kommission ist national nicht bindend, wird aber benutzt für EU-Förderungen an KMU. Sprich: Wenn ein Unternehmen nach nationaler Definition ein KMU ist, aber nach EU-Empfehlung nicht, bekommt es keine EU-Fördergelder, aber hat Zugruff auf nationale Fördergelder.

    Ja, ich verrenne mich weil ich ins Detail gehe. Das steht aber nicht in der Arbeit. Ich muss aber den Sachverhalt lösen, weil eben große Teile der restlichen Arbeit beeinflusst werden davon wie sich die Einstufung rechtlich verhält. Also ob man als mittelständisches Unternehmen das kein KMU ist, zugriff auf die gesetzlichen Erleichterungen für KMU hat.

    Logisch gesehen, macht die Definition "mittelständisch" oder "Mittelstand" nur Sinn, wenn sie rechtliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen mit sich bringt, weil es sich dabei um Unternehmen handelt, wie oben geschrieben, die zwar größer sind als KMUs aber durch ihre Struktur den selben "Nachteilen" von KMUs unterliegen. Die logische Konsequenz daraus wäre, das diese Unternehmen zum Ausgleich der Nachteile ebenfalls zugriff auf die gesetzlichen Regelungen für KMUs haben. Wäre das nichgt so, würde die abweichende zweite Definition keinen Sinn ergeben. Logisch betrachtet... Aber was ist im Recht schon logisch... Zudem gibt es den politischen Terminus: Familienunternehmen... und der beschreibt im Grunde ziemlich exakt die Struktur der mittelständischen Unternehmen die keine KMUs sind.

  9. #24
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    Entweder erfüllt das Unternehmen die (quantitativen) Kriterien für eine Förderung oder eben nicht. Irgendwo muss man da eine Grenze ziehen und die ist bis zu einem gewissen Grad politisch und willkürlich.

    Wenn es die Kriterien nicht erfüllt, hat es keinen Anspruch auf die Bestimmungen. Soweit so logisch. Ob es sinnvoll wäre, auch anderen Unternehmen diesen Zugang zu gewähren, ist eine politische Frage, aber (offensichtlich) nicht Gesetzeslage. Die Mittelstandsförderungsgesetze sind da - wie bereits erwähnt - ohne jede Wirkung.

  10. #25
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    Und woher willst du das wissen?

    In den Gesetzen für diese Bestimmungen steht das nämlich nicht klar drin. Da steht z.b. "für kleine und mittlere Unternehmen (mittelständische Unternehmen)". Das suggeriert das die Politik bzw. die Gesetze KMUs gleichsetzen mit mittelständischen Unternehmen. Was per Definition falsch ist. Der obige Satz kommt aus dem Mittelstandsförderungsgesetzt von BW. In Bayern steht klipp und klar "kleine und mittelständische Unternehmen", im Saarland steht kleine und mittlere Untern. Der Gesetzgeber nutzt also "mittelständische Unternehmen" als Begriff in Gesetzen.

    Grundsätzlich suggeriert das, das die Politik KMUs mit Mittelstand gleichsetzt. Was aber so nicht stimmt. Wenn die Politik sich an die Definition von KMUs ausrichtet, ergibt es keinen Sinn, das der Terminus des "Mittelstands" bzw. "mittelständische Unternehmen" geschaffen wurde um dem "Mittelstand" eine in Europa einmalige Definition zu geben. Das wäre den Aufwand garnicht wert. Schuf die Politik den Begriff "Familienunternehmen" statt KMUs. Was eigentlich nur der Fall ist wenn sich ersteres von letzterem Untescheidet. Aber Indizien sind leider keine Tatsachen die man mit Quellen in eine Thesis schreiben kann.

  11. #26
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    Gerade gefunden:
    § 2 MFG – KMU-Begriff, Unternehmensgrößen, Maßnahmenadressaten

    (1) Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft im Sinne dieses Gesetzes sind konzernunabhängige, in der Regel eigentümer- oder inhabergeführte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Handwerks, Handels, Gewerbes und der Industrie sowie die Freien Berufe.

    (2) Dazu gehören Unternehmen,

    1.

    die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme zwei Millionen Euro nicht überschreitet (Kleinstunternehmen),
    2.

    die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 10 Millionen Euro beträgt (kleines Unternehmen),
    3.

    die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft (mittleres Unternehmen).

    (3) Als Unternehmen gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Unternehmen sind auch freiberuflich Tätige, unabhängig von der gewählten Rechtsform. Für die Berechnung der Beschäftigtenzahlen, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme (finanzielle Schwellenwerte) sowie die Prüfung der Eigenständigkeit der Unternehmen sind Titel 1 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (ABl. L 124 vom 20.5.2003, S. 36) und die Mitteilung der Kommission über ein Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (ABl. C 118 vom 20.5.2003, S. 5, C 42 vom 28.2.2005, S. 32) anzuwenden.

    (4) Maßnahmen nach diesem Gesetz können auch auf einzelne Kategorien von KMU beschränkt werden. Es können dabei auch innerhalb der in Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 genannten Höchstwerte für die Beschäftigtenzahl, den Jahresumsatz oder die Bilanzsumme andere Schwellenwerte bestimmt werden. Auch ist das ausschließliche Abstellen auf die Beschäftigtenzahl zulässig.
    Dazu steht noch:
    § 1 MFG – Gesetzeszweck

    (1) Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe haben große Bedeutung für eine ausgewogene Wirtschaftsstruktur...
    Im Saarland gilt folglich die KMU-Definition.

    Quelle:
    http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsof...&xid=7645606,3

    ABER in Bayern findet man das:

    Art. 1
    Zweck des Gesetzes
    (1) 1Zweck dieses Gesetzes ist, die Vielfalt und Leistungskraft der mittelständischen Unternehmen und Freien Berufe in Bayern zu erhalten und zu stärken, deren Entfaltungsmöglichkeiten in der Sozialen Marktwirtschaft zu sichern, zu fairem Wettbewerb beizutragen und die Fähigkeit des Mittelstands zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen zu steigern.
    Quelle:
    https://www.gesetze-bayern.de/Conten...t/BayMfG2008-1


    Scheinbar gibt es keine einheitliche Bundesweite Definition und jedes Bundesland macht was es will. Den Bayern differenziert in keinster weise mit KMU sondern sagt klar "mittelständische Unternehmen". Benutzt also den qualitativen Begriff.

  12. #27
    Registrierter Benutzer Avatar von El Commandante
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    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich suggeriert das, das die Politik KMUs mit Mittelstand gleichsetzt. Was aber so nicht stimmt. Wenn die Politik sich an die Definition von KMUs ausrichtet, ergibt es keinen Sinn, das der Terminus des "Mittelstands" bzw. "mittelständische Unternehmen" geschaffen wurde um dem "Mittelstand" eine in Europa einmalige Definition zu geben.
    Doch, genau das ist der Fall. Ich habe beruflich viel mit dem Mittelstandsreferat des BmWi zu tun und kann Dir versichern, dass man im Zweifelsfall KMU und Mittelstand synonym verwendet.

    Mittelstand hört sich schön an, hat aber halt den Nachteil, dass sich der Begriff nicht trennscharf definieren lässt. Eben weil es ein qualitativer Ansatz ist. Und genau da kommen die KMU ins Spiel. Die lassen sich - eben weil quantitativ abgegrenzt - einigermaßen sauber erfassen. Und das ist bei der Begrenzung des Zugangs zu Fördermaßnahmen ein sehr wichtiger Punkt, weil man nämlich sonst sehr schnell juristische Probleme bekommt.

    Übrigens ist selbst die Abgrenzung von KMU nicht trivial und noch mit zahlreichen Problemen gespickt.Um beispielhaft einige zu nennen: Betrachtet man rein die Anzahl der beschäftigten Personen oder nimmt man Vollzeitäquivalente, wie (und wo) werden Leiharbeiter berücksichtigt, was ist bei verbundenen Unternehmen usw.

    Aktuell überarbeitet die EU die KMU-Definition. Da sind von deutscher Seite Bestrebungen im Gange, auch die qualitativen Elemente stärker einzubringen. U.a. hat beispielsweise der BDI (aus naheliegenden Gründen) ein erhebliches Interesse daran, die starren quantitativen Kriterien aufzuweichen. Derartige Ansätze lassen sich aber kaum gerichtsfest definieren. Von daher gehe ich davon aus, das sie nicht umgesetzt werden.

    Wenn es bei Deiner Arbeit um die Bewertung eines Unternehmens geht und hierbei der Zugang zu Fördermöglichkeiten eine Rolle spielt (so zumindest habe ich Dich verstanden), vergiss am besten dem Mittelstandsbegriff ganz schnell wieder. Kein mir bekanntes Förderprogramm knüpft aktuell tatsächlich an der qualitativen Mittelstandseigenschaft an. Auch wenn es vielleicht im Gesetz so genannt wird.


    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Scheinbar gibt es keine einheitliche Bundesweite Definition und jedes Bundesland macht was es will. Den Bayern differenziert in keinster weise mit KMU sondern sagt klar "mittelständische Unternehmen". Benutzt also den qualitativen Begriff.
    Ich habe das Gesetz zugegebenermaßen nur überflogen und mir nicht im Detail und gründlich durchgelesen. Aber das Gesetz scheint eine reine Absichtserklärung zu sein. in § 2 wird sogar ausdrücklich erwähnt, dass das Gesetz keine Ansprüche auf Fördermaßnahmen begründet und diese auch nicht abschließend regelt. In diesem Fall brauche ich mir natürlich keine Gedanken über eine saubere Abgrenzung zu machen.

  13. #28
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Das suggeriert das die Politik bzw. die Gesetze KMUs gleichsetzen mit mittelständischen Unternehmen. Was per Definition falsch ist.
    du behauptest immer, es gäbe eine Definition von Mittelstand - welche ist das denn?

  14. #29
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    Es gibt zwei Definitionen:
    Quantitativ: KMU, festgesetzt an der Zahl der MA, dem Umsatz -> idR wird hier daher der Terminus KMU benutzt

    Qualitativ: Unternehmen bei denen maximal zwei Personen oder ihre Verwandten mindestens 50% der Anteile besitzen und in der Geschäftsführung sitzen. Also das Unternehmen großteils in Familienbesitz ist, die Besitzer maßgeblichen Einfluss haben und das unternehmerische Risiko tragen. .> Hier wird idR der Terminus mittelständische Unternehmen oder Familienunternehmen benutzt

    Statistisch kann man sagen, das 90+% der KMUs auch Familienunternehmen sind und 80-90% der Familienunternehmen/mittelständischen Unternehmen KMUs sind. Das Problem tritt also auf, wenn ein Unternehmen kein KMU mehr ist, aber noch ein Familienunternehmen/mittelständisches Unternehmen. Und meine Fallstudie beschäftigt sich genau mit so einem Fall.

    Ideale Beispiele dafür sind:
    Die Stadler Gruppe aus Altshausen, BW: 360 Mitarbeiter, 75Mio EUR Umsatz und damit kein KMU mehr, aber ein Familienunternehmen und daher ein mittelständisches Unternehmen.
    Schwälbchen AG aus Hessen: etwa 400 Mitarbeiter, 185Mio Umsatz, aber Familienunternehmen und daher mittelständisches Unternehmen, aber kein KMU.
    Btw: beide Unternehmen erfüllen die Kriterien der MA-Zahl bei KMUs, liegen aber deutlich über den Umsatz von KMUs und über der Bilanzstumme von KMUs lt. EU-Komission.
    Geändert von nordstern (04. September 2020 um 13:34 Uhr)

  15. #30
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Qualitativ: Unternehmen bei denen maximal zwei Personen oder ihre Verwandten mindestens 50% der Anteile besitzen und in der Geschäftsführung sitzen. Also das Unternehmen großteils in Familienbesitz ist, die Besitzer maßgeblichen Einfluss haben und das unternehmerische Risiko tragen. .> Hier wird idR der Terminus mittelständische Unternehmen oder Familienunternehmen benutzt
    sagt wer?

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