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Thema: Definition Mittelstand und KMU in Deutschland

  1. #1
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    Definition Mittelstand und KMU in Deutschland

    hi,
    ich schreibe gerade meine Thesis und stehe vor einem Dilemma, ohne das zu lösen ich nicht weiter schreiben kann, weil die Folgekapitel darauf aufbauen. Und ehe ich die Behörden frage, dachte ich ich frage mal hier:

    Es gibt auf EU-Ebene die KMU-Definition. Um Förderungen auf EU-Ebene zu erhalten muss ein Unternehmen diese Kriterien erfüllen. In Deutschland gibt es jedoch zwei Definitionen: KMU und Mittelstand. Auch wenn fast alle Quellen das als synonyme setzen, so ist es jedoch nicht das selbe. KMU ist die ökonomische Definition, während Mittelstand eine psychologisch-gesellschaftliche Definition ist. Das führt dazu, das Unternehmen die KMUs sind automatisch auch Mittelstand sind, aber Unternehmen die Mittelstand sind, nicht KMU sein müssen. Beispiel dafür ist z.b. ein Unternehmen das mehr als 50Mio EUR Umsatz hat aber ein Familienunternehmen ist. Solange das unternehmerische Risiko der Eigentümer trägt, er finanziell abhängig ist und er maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen hat, ist es egal wie groß das Unternehmen ist, es zählt zum Mittelstand. Grund ist, das die Unternehmen zwar größer sind als KMUs aber durch ihre Struktur den selben "Nachteilen" bei der Kapitalbeschaffung unterliegen wie KMUs. Die Schwierigkeit ist es diese Unternehmen rauszufinden, weil das keine ökonomische Frage ist.

    Da ich mich mit "mittelständnsichen" Unternehmen beschäftige in der Thesis muss ich den Unterschied zwischen KMU und Mittelstand finden. Das Problem ist, das man dazu nichts finden. Selbst der Gesetzgeber scheint das nicht klar zu wissen^^.

    Beispiel: Mittelstandsförderungsgesetz aus BW:
    "Das Gesetz hat im Interesse der Sicherung einer ausgewogenen Wirtschaftsstruktur des Landes den Zweck, die Leistungskraft kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft) zu erhalten..." -> KMUs + freie Berufe ist NICHT mittelständisch per Definition!

    Hier aus Bayern:
    "Zweck dieses Gesetzes ist, die Vielfalt und Leistungskraft der mittelständischen Unternehmen und Freien Berufe in Bayern zu erhalten und zu stärken,..." -> hier wird klar auf mittelständische Unternehmen verwiesen, also gilt die Mittelstandsdefinition und nicht KMU-Definition.

    Rheinland-Pfalz:
    "...die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und die Freien Berufe (mittelständische Wirtschaft)..." -> wie in BW

    Das sind nur drei Beispiele... zieht sich aber durch alle 16 Bundesländer.

    Ist nun nach deutschem Gesetz Mittelstand = KMU oder wie wird das gehandhabt? Welche Definition ist gesetzlich relevant in Deutschland.. die von KMUs oder die von Mittelstand?

    Danke, wenn das jemand weis (bitte mit Quelle!) oder ne Idee hat wo ich da nachfragen kann ohne direkt ne Landes- oder Bundesbehörde anzufragen und ewig auf ne Antwort warten zu müssen. Ich habe alles.. außer Zeit.

    Danke für eure Hilfe.

    nordstern

  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von El Commandante
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    Schau mal unter: https://www.ifm-bonn.org/definitionen/ nach...

    Zitat Zitat von nordstern Beitrag anzeigen
    Das führt dazu, das Unternehmen die KMUs sind automatisch auch Mittelstand sind, aber Unternehmen die Mittelstand sind, nicht KMU sein müssen.
    Das stimmt übrigens definitiv nicht. Es gibt sehr wohl KMU, die nicht dem Mittelstand zuzurechnen sind (z.B. konzerngebundene KMU). Und zwar sicherlich mehr, als es umgekehrt Mittelständler gibt, die keine KMU sind.

    Der Gesetzgeber kennt den Unterschied übrigens definitiv nicht. Wenn ein Förderprogramm für den Mittelstand aufgelegt wird, kannst Du es als gegeben ansehen, dass der Zugang nach quantitativen Kriterien (KMU) und nicht nach qualitativen Kriterien (Mittelstand) abgegrenzt wird.
    Geändert von El Commandante (01. September 2020 um 17:28 Uhr)

  3. #3
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    die KfW hat dafür eigene Definitionen
    https://www.kfw.de/Download-Center/F...Definition.pdf

    die KMU-Definition der KfW hängt mit Subeventionsregelungen auf EU-Ebene zusammen - Mittelstand ist mE eher ein umgangsspachlicher/politischer Begriff ohne klare Abgrenzung. Aber das hast du ja eh schon geschrieben; daher würd ich zu Beginn klarstellen, dass der Begriff Mittelstand im Sinne der KMU-Definition in deiner Arbeit Verwendung findet.

    Deine auf der Rechtsform aufbauende Definition von Mittelstand erachte ich als schwach, denn dann würde jede GmbH per Definition bereits vom Mittelstand ausgeshclossen sein, was aber nicht zielführend ist. Deiner Definition folgend wäre selbst Aldi einMittelständler, die Einzelhandels-Tante-Emma-GmbH um die Ecke aber nicht
    Geändert von mauz (01. September 2020 um 21:59 Uhr)

  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Milanjus
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    Den Kern des Problems hast du bereits selbst herausgearbeitet: Die beiden Begriffe kommen aus unterschiedlichen Bereichen und sind daher unabhängig voneinander zu verstehen und zu betrachten. Die beiden Begriffe haben eine erhebliche Schnittmenge, aber sie sind nicht Deckungsgleich.

    Die Zweckartikel in den Gesetzen kannst du dafür knicken. Die sind programatischer bzw. politischer Natur und dürfen nicht als Definitionen verstanden werden. Dazu wurden sie nicht gemacht. Die von dir zitierten Beispiele weisen gerade auf die vorstehend genannte, erhebliche Schnittmenge hin.

    Je nach Thema würde ich die beiden Definitionen unabhängig von einander aufarbeiten und dann darauf eingehen, wo die Schnittmenge ist und wo die Unterschiede liegen. Das wäre dann aber Teil deiner Forschungsleistung.

    Aus meiner Sicht ist der Begriff "Mittelstand" auch nicht eigentlich auf Unternehmen gemünzt, sondern auf Personen, bzw. eine gesellschaftliche Schicht. Das können sowohl Unternehmen wie auch Angestellte sein. Das mittelständische Unternehmen wäre dann eines, dessen Inhaber dem Mittelstand angehört.

  5. #5
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    Zitat Zitat von Milanjus Beitrag anzeigen
    Die Zweckartikel in den Gesetzen kannst du dafür knicken. Die sind programatischer bzw. politischer Natur und dürfen nicht als Definitionen verstanden werden. Dazu wurden sie nicht gemacht. Die von dir zitierten Beispiele weisen gerade auf die vorstehend genannte, erhebliche Schnittmenge hin.
    Genau das sehe ich anders, denn Gesetze sind die im legislativen Prozess zur Norm geronnene Essenz des politischen Begriffes Mittelstand. Man sieht das bspw. in dem von nordstern angeführten Mittelstandsförderungsgesetz von Bayern, bei dem in Art. 2 (3) wie folgt formuliert wird: "Finanzielle Fördermaßnahmen werden nach Maßgabe des Haushalts und der jeweils einschlägigen Förderrichtlinien gewährt." Da diese Förderungen Subventionstatbestände sind, richtet sich auch dieses Gesetz in Fragen der finanziellen Förderung an EU-Richtlinien aus. In Bezug auf die EU-Richtlinien verweise ich wieder auf den einleitenden Satz dieses Absatzes.

    Und nein, ein Unternehmen mit mehr als 50 Mio € Umsatz ist kein Mittelstand mehr, egal ob das ne oHG is oder nicht. Auch die Kapitalbeschaffung ist für ein solches Unternehmen ein kleineres Hindernis als für die Pfefferminzia GmbH

  6. #6
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    Doch ist es nach quualitativen Gesichtspunkten sehrwohl. Wenn es den selben Einschränkungen unterliegt wie ein KMU.

    Die Frage ist nur, ob der Gesetzgeber bei der Ererbung, Kauf, Förderprogrammen, etc als Kriterium die KMUs heranzieht oder den Mittelstand. Sämtliche Familiengeführten Unternehmen zählen zum Mittelstand, egal wie groß sie sind, wenn die Eigentümer zeitgleich auch das finanzielle Risiko, ihre Existenz davon Abhängig haben und Einfluss (mehr als 50%) ausüben.

    Die EU zieht die quantitativen Richtlinien heran, was ich kritisch sehe, weil wenn ein Unternehmen nur einen Mitarbeiter zuviel hat oder einen EUR zuviel Umsatz/Bilanzssumme hat, es nicht mehr föderberechtigt ist. Ich verstehe immer noch nicht wieso in Zeiten von PCs wo man nichts mehr selbst rechnen muss, immer noch ganz oder garnicht Föderungen bzw. Steuern, etc existieren. Das ist absolut sinnfrei.
    Wenn man sich aber das deutsche Gesetz anschaut auf Landesebene und Bundesebene wird oft fälschlicherweise "mittelständisch" und "Mittelstand" mit KMUs gleichgesetzt, was aber nicht stimmt. Wird also der Mittelstand gleich behandelt wie KMUs oder nicht?

    Ich sehe die Auslegung wie mauz. Im Gesetz ist geregelt wer und zu welchem Zweck jemand etwas bekommt.

    Aldi wäre nur dann ein Mittelständler, wenn er mehr als 50% Einfluss hat, das Unternehmen selbst führt und vom Gewinn des Unternehmens leben muss bzw. das Risiko selbst trägt. Und hier ist der Knackpunkt.. der Aldichef trägt im Grunde das Risiko nicht mehr selbst. Die Tante Emma GmbH hingenen ist in ihrer Existenz abhängig abgesehen davon das sie die Kriterien eines KMU trägt. Aber du hast recht, das ganze ist dünn... Familiengeführte Unternehmen + KMU = Mittelstand ist im Grunde diue vereinfachung.

    Tochterunternehmen sind keine KMUs, weil sie nicht selbstständig sind.

  7. #7
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    prinzipiell ist es natürlich so, dass du dir selbstverständlich deine eigene Definition von Mittelstand zusammenbasteln kannst; diese Definition muss nur nachvollziehbar begründet, hinreichend trennscharf und damit operationalisierbar sein.

    Ich sehe die derzeitigen Grenzen der Legaldefinition von KMUs hoch genug angesetzt, dass bei erreichen der Obergrenze eben gerade nicht mehr von einem mittleren Unternehmen die Rede sein kann. Dass ein Unternehmen mit 50 Mio Jahresumsatz es schwerer hat sich Kapital zu besorgen als ein Milliardenunternehmen dürfte jedoch genauso klar sein, wie es im umgekehrten Fall ein 500.000 € Unternehmen im Vergleich zum 50 Mio Unternehmen hat. Darüberhinaus ist die von dir gewünschte fließende Grenze mit höheren Unsicherheiten hinsichtlich der Planbarkeit assoziiert (ich habe 249 Mitarbeiter und 49,9 Mio Umsatz - wieviel Förderkredit bekomme ich denn nun jetzt? 5 Euro? -> für die Tonne).

    Wenn ich deiner Definition von Mittelstand folge, wäre Schlecker mit tausenden Filialen und trotz Milliardenumsätzen ein Mittelständler gewesen. Naja, ich weiß nicht. Eine Definition von Mittelstand auf Familienunternehmen verqiuckt mit der Rechtsformwahl abzustellen vermag mich nicht zu überzeugen. Auch wenn du das behauptest ...

  8. #8
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    und entgegen deiner Annahme waren die Albrecht Brüder bis zu ihrem Tod nur eingetragene Kaufmänner, und somit vollschuldnerisch haftbar für die Aldi Nord repsektive Süd. Bei Insolvenz wäre in deren Vermögen hineinverstreckt worden

  9. #9
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    Zitat Zitat von mauz Beitrag anzeigen
    Ich sehe die derzeitigen Grenzen der Legaldefinition von KMUs hoch genug angesetzt, dass bei erreichen der Obergrenze eben gerade nicht mehr von einem mittleren Unternehmen die Rede sein kann.
    Vorsicht! Mittelstand hat nichts mit mittelgroß zu tun. Historisch-soziologisch geht der Begriff des Mittelstands auf die Zeit des Mittelalters zurück, als sich ein mittlerer Stand reicher und gebildeter Bürger zwischen dem Adel und Klerus auf der einen und der unfreien Landbevölkerung auf der anderen Seite herausbildete.

    Von daher können selbstverständlich auch relativ große Unternehmen mittelständisch sein.

  10. #10
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    wir führen aber hier keine Diskussion um Adel, Mittelstand und Bauern, also keine histroische geprägte Debatte, und zwar aus zwei gründen: weil das hier weder aus ökonomischer Perspektive zielführend, noch politisch intendiert ist, wenn bspw. von Mittelstandspolitik die Rede ist. Der Begriff Mittelstand hat im Laufe der Jahrhunderte eine neue Prägung erfahren, welche das heute genau ist, darüber stolpert nordstern gerade. Ich empfehle ihm nicht, sich auf diese (durchaus interessante) Debatte einzulassen, weil er sich sonst nur verzettelt. Ein kurzer historischer Abriss wäre natürlich durchaus im Rahmen, wenn es für seine Definition von Belang ist ...

  11. #11
    Registrierter Benutzer Avatar von Milanjus
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    Zitat Zitat von mauz Beitrag anzeigen
    Genau das sehe ich anders, denn Gesetze sind die im legislativen Prozess zur Norm geronnene Essenz des politischen Begriffes Mittelstand. Man sieht das bspw. in dem von nordstern angeführten Mittelstandsförderungsgesetz von Bayern, bei dem in Art. 2 (3) wie folgt formuliert wird: "Finanzielle Fördermaßnahmen werden nach Maßgabe des Haushalts und der jeweils einschlägigen Förderrichtlinien gewährt." Da diese Förderungen Subventionstatbestände sind, richtet sich auch dieses Gesetz in Fragen der finanziellen Förderung an EU-Richtlinien aus. In Bezug auf die EU-Richtlinien verweise ich wieder auf den einleitenden Satz dieses Absatzes.

    Und nein, ein Unternehmen mit mehr als 50 Mio € Umsatz ist kein Mittelstand mehr, egal ob das ne oHG is oder nicht. Auch die Kapitalbeschaffung ist für ein solches Unternehmen ein kleineres Hindernis als für die Pfefferminzia GmbH
    Alle diese Gesetze haben halt nicht den Anspruch "Mittelstand" umfassend oder abschliessend zu definieren. Das meiste sind kaum, bzw. gar nicht justiziable Programmartikel. Tönt gut in der Pressemitteilung, hat aber real so gut wie keine Auswirkung.

  12. #12
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    das mag sein, ist aber bis auf europäischer Ebene juristisch wasserdicht und hinreichend praktikabel. Was genau verstehst du unter "Programmartikel"?

    ----

    Nachdem ich bereits die Rechtsform als wenig zielführend für die Definition von Mittelstand mit Gegenbeispielen (Schlecker, Aldi) herausgestellt habe, fiel mir noch ein, dass natürlich auch das 50%+1 Stimmrechtsanteile-Kriterium ("Einfluss") natürlich ebenfalls nicht haltbar ist: jede BGB-Gesellschaft / jede oHG mit gleichverteilten Anteilen sprengt das sofort (50/50, 33/33/33, 25/25/25/25, ...).

    Man sollte sich daher fragen, warum der Gesetzgeber genau diese ökonomische Faktoren (Umsatz, Bilanzsumme, Mitarbeiterzahl) heranzieht, um die von ihm intendierte "Mittelstandsförderung" daran zu orientieren. Eben darum, weil sie operationalisierbar und damit anwendbar sind. Wenn also in der Politik von Mittelstand die Rede ist, dann meint der Poltiker im Zweifel diese KMU.

  13. #13
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Eine klare Legaldefinition gibt es wohl nicht, sehr wohl gibt es aber im Gesetz die eine oder andere Definition die dort rein spielt.

    https://dejure.org/gesetze/HGB/267.html

    Damit weiß man zumindest schon mal, was der Gesetzgeber als eine kleine Kapitalgesellschaft ansieht.

    https://dejure.org/gesetze/UStG/19.html

    Und was als Kleinunternehmen gilt.

  14. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von Milanjus
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    Was haben "kleine Kapitalgesellschaften" und "Kleinunternehmen" mit der Definition von "Mittelstand" zu tun? Die sind bestenfalls eine Teilmenge.

    Programmartikel: Ein Artikel der keine justiziablen Rechte beinhaltet, sondern lediglich die Verwaltung anweist, nach Möglichkeit ein bestimmtes Ziel zu verfolgen.

    Ein Beispiel:

    Art. 10 Existenzgründung und Unternehmensnachfolge

    (1) Existenzgründungen können durch Beratung vor und während der Gründungsphase unterstützt werden. Hilfe kann auch gewährt werden durch

    1. kommunale und technologieorientierte Gründerzentren und
    2. Informationsbereitstellung über elektronische Medien.

    (2) Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge können unterstützt werden.
    Es ist ja nett, dass der Staat das kann. Könnte er auch ohne das Gesetz. Ob er das dann auch tut, steht völlig im Belieben der Verwaltung.

    oder:

    Art. 5 Mittelstandsfreundliche Rechtsvorschriften

    Bei Erlass und Novellierung mittelstandsrelevanter Rechtsvorschriften ist auf mittelstandsfreundliche Regelungen hinzuwirken. Insbesondere sollen Vorschriften, die investitions- und beschäftigungshemmende Wirkung haben oder einen unverhältnismäßig hohen Aufwand für mittelständische Unternehmen verursachen, abgebaut oder vermieden werden. Den Mittelstand belastende Vorschriften sind regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und auf die Möglichkeit der zeitlichen Befristung zu prüfen. Soweit möglich, sind mittelständische Betriebe durch die Einführung von Kleinbetriebsregelungen von unzumutbaren Belastungen freizustellen.
    Alles schöne Worte. Aber werden sich Regierung und Parlament auch daran halten? Und brauchen wir einen Gesetzesartikel dafür oder ginge das einfach auch mit entsprechender Politik?

  15. #15
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zitat Zitat von Milanjus Beitrag anzeigen
    Was haben "kleine Kapitalgesellschaften" und "Kleinunternehmen" mit der Definition von "Mittelstand" zu tun? Die sind bestenfalls eine Teilmenge.
    Da es laut Fragestellung nicht nur um den Mittelstand geht, sondern auch um KMU, beantwortet sich die Frage von alleine

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