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Thema: [DMS] Kommission Mitteleuropa

  1. #1516
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Hier wäre mein Vorschlag.

    §5 Rechte der Reichsfürsten:

    Art. 1. Jedes Mitglied des Deutschen Reiches hat ein Recht ein Veto einzulegen auf seinen eigenen Länderrein und Bestimmungen des Reichstages für sich außer Kraft zu setzen. Dieses Veto ist bis spätestens 3 Monate nach in Krafttreten eines neues Reichsgesetzes bzw. Änderung eines Reichgesetzes zu nutzen, ansonsten verfällt es.

    Art. 2. Jedes Staatenbund Mitglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer angemessenen Frist der Beratung zu übergeben.

    Art. 3. Sollte ein Reich des Staatenbundes diesen verlassen wollen, ist dies nur nach dem Tod des deutschen Königs und vor der Neuwahl des Königs möglich und ist unverzüglich dem Erzkanzler mitzuteilen. Der betroffende Staat verliert neben seinem Stimmrecht auch den Schutz des Königs und Projekte des Reiches laufen zum Jahresende hin aus. Die Tributpflicht an den deutschen König entfällt.

  2. #1517
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Wir haben eine Tributpflicht?

    Dachte, das ist eher ein Reichsbeitrag?
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
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  3. #1518
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Können es auch umbennen, wenn es dir Bauchschmerzen macht, aber dürfte doch kaum einen Unterschied machen. Können es auch Reichsbeitrag nennen.

  4. #1519
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Mongolen kennen Tribut nur von der Empfängerseite.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
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  5. #1520
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Habe es dann mal ausgebessert.

    §5 Rechte der Reichsfürsten:

    Art. 1. Jedes Mitglied des Deutschen Reiches hat ein Recht ein Veto einzulegen auf seinen eigenen Länderrein und Bestimmungen des Reichstages für sich außer Kraft zu setzen. Dieses Veto ist bis spätestens 3 Monate nach in Krafttreten eines neues Reichsgesetzes bzw. Änderung eines Reichgesetzes zu nutzen, ansonsten verfällt es.

    Art. 2. Jedes Staatenbund Mitglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer angemessenen Frist der Beratung zu übergeben.

    Art. 3. Sollte ein Reich des Staatenbundes diesen verlassen wollen, ist dies nur nach dem Tod des deutschen Königs und vor dem Beginn des Wahlprozederes möglich und ist unverzüglich dem Erzkanzler mitzuteilen. Der betroffende Staat verliert neben seinem Stimmrecht auch den Schutz des Königs und Projekte des Reiches laufen zum Jahresende hin aus. Der Reichsbeitrag an den deutschen König entfällt.
    Geändert von cheggined (01. Februar 2021 um 14:32 Uhr)

  6. #1521
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Ich würde dann heute abend noch das gesamte Vertragswerk hier reinstellen und in dem Fall müsste dann nochmal expilziet die Abstimmung eingehalten werden.

  7. #1522
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Reichsbeitrag

    Hätte auch "vor Beginn des Wahlprozedere" geschrieben. Damit klar ist, dass man nicht während der Wahl raus kann oder bei der offiziellen Vorstellung der Kandidaten. In der Hinsicht würde ich eventuell auch eine offizielle Ruhezeit nach dem Tot des Königs bestimmen, in der alle Leute sich versammeln können und man den Austritt erklären kann.

  8. #1523
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Habe den Punkt mit dem Wahlprozedere aufgenommen. Eine Ruhezeit würde ich nicht machen, da es schwierig ist zwischen Ingame Zeit und outgame Zeit zu unterscheiden.

  9. #1524
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Natürlich zählt nur ingame.

    Du willst jetzt aber nicht den gesamten Vertrag auf dem Kuriltai vorlegen?
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
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  10. #1525
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Ich schreibe gerade was. Ich würde wohl eine Rede halten und den Vertrag dann als Handout an Yunus geben. Hier müssen wir jetzt noch über das Gesamtwerk abstimmen.

  11. #1526
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Man möchte an dieser Stelle nochmal an das letzte Kuriltai erinnern. Damals in Kiew stand unter Punkt 5 auf der Tagesordnung "Die Situation in Deutschland und Westeuropa." Hintergrund war damals der Lammköpferaufstand, welcher die europäischen Adeligen gespalten hat. Gemeinsam konnten dieser Konflikt teils blutig, teils friedlich beigelegt werden. Trotz allem wurde allen bewusst, dass unser Frieden und die Pax Mongolia ein brüchiges Konstrukt ist, wenn wir nicht gemeinsam an einem Strang ziehen. Bertai Khan machte damals den Vorschlag, dass Kommissionen gegründet werden sollen, damit Vasallenkhanate und Tributstaaten gemeinsam eine Lösung für bestehende Probleme finden können. Die Staaten Mitteleuropas nahmen diesen Vorschlag damals sehr wohlwollend auf und man arbeitet lange an einer möglichen Lösung, wie man gemeinsam in die Zukunft blicken will.

    Bei der Frage, wie wir in die Zukunft gehen wollen, haben wir unweigerlich mit unser Vergangenheit beschäftigt. In unser ruhmreichen Geschichte gabe es lange einen gemeinsamen Garant für Frieden, das heilige römische Reich. Dies war ein Reich, welches den König von Italien und Burgund und den römisch-deutschen König mit seinen Fürstentümerrn und Bistümeren umschloss und einen gemeinsamen Kaiser hatte. Durch den Sieg der Mongolen wurde das Kaiserreich praktisch aufgelöst und Italien und Burgund unabhängige Königreiche. Auch die neugeschaffenen Khanate traten aus dem Reich aus, sodass nur noch die deutschen Kleinstaaten mit Mainz als Kanzler verblieben. Die Kaiserkrone gibt es aber seitdem immer noch und der mongolische Großkhan trägt sie.

    Unser Ziel in der Mitteleuopakommission ist es, dass wir die römisch-deutsche Krone wieder beleben wollen und den Vasallenkhanaten und den Tributstaaten einen gemeinsamen König geben wollen, welcher die Staaten zusammenführt und für Frieden in den Staaten des Reiches sorgt. Wir erhoffen uns davon eine größere Stabilität innerhalb der Staaten, aber auch das ein geeinter Block die Interessen des mongolischen Großreiches im Westen bewahrt.

    Deshalb bitten die Khanate Böhmen, Tirol, Hessen, Schwaben und Baiern, das Herzogtum Österrreich, die deutschen Fürsten, die Städte der Hanse und des deutschen Reiches, die deutschen Bistümer, die Schweizer Bundesgenossen, der Graf/Herzog von Luxemburg, der Graf/Herzog von Trentino, der Orden der Johanniter und der Erzbischof von Mainz den Großkhan und Kaiser Yunus um die Wiederherstellung der deutschen Krone und die Vereinigung der genannten Staaten zu einem Staatenbund.

  12. #1527
    Registrierter Benutzer Avatar von cheggined
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    Und hier einmal der komplette Entwurf:
    Im Nahmen der Allerheiligsten und unteilbaren Dreieinigkeit

    Die souveränen Fürsten Deutschlands im gemeinsamen Wunsch hegend und von den Vorteilen überzeugt, welche aus ihrer festen und dauerhaften Verbindung für die Sicherheit und Unabhängigkeit Deutschlands, und die Ruhe und das Gleichgewicht Europas hervorgehen würden, sind übereingekommen, sich unter einer Deutschen Königskrone zu vereinigen.

    [Es folgenden Namen der Bevollmächtigten.]

    In Gemäßheit dieses Beschlusses haben die vorstehenden Bevollmächtigten nach geschehener Auswechselung ihrer richtig befunden Vollmachten, folgende Artikel verabredet.


    §1 Allgemeine Bestimmungen

    Art. 1. die souveränen Fürsten Deutschland mit Einschluss Ihrer Majestäten der Könige von Italien, Burgund und den Khanen von Hessen, Schwaben, Tirol, Böhmen und Baiern, und zwar aller für ihre gesamten vormals zum Deutsche Reich gehörigen Besitzungen, der König von Burgund für Luxemburg (usw.), Der König von Italien für (?) und die Khanate vormals zum Deutschen Reich gehörigen Gebiet vereinigen sich zu einem beständigen Staatenbund, welcher das deutsche Königreich heißen soll.

    Art. 2. Der Zweck desselben ist Erhaltung der äußeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten.

    Art. 3. Alle Mitglieder des Königreiches haben als solche gleiche Rechte; sie verpflichten sich alle gleichmäßig die Gründungs-Akte unverbrüchlich zu halten.

    Art. 4. Alle vom Plenum beschlossenen Gesetze sind für alle Fürsten des Bundes verpflichtend. Außer die Fürsten nehmen §5.1 für sich in Anspruch.

    Art. 5. Der Deutsche König und der Mainzer Kanzler hat bei der Bundesversammlung den Vorsitz,

    Art. 6. Für alle Änderungen und Abstimmungen die den deutschen Bund betreffen wird ein Plenum gebildet, bei dem jeder Staat wie folgt Stimmen zu Teil werden:

    Der Stimmenschlüssel:

    Khanat Böhmen
    Khanat Bayern
    Khanat Schwaben
    Khanat Hessen
    Khanat Tirol
    Herzog von Österreich
    Erzbistum Mainz
    Orden der Johanniter
    Sammelstimme der nördlichen Bistümer (Bremen/Magdeburg/Hildesheim/Halberstadt/Münster etc.)
    Sammelstimme der südlichen Bistümer(Salzburg/Konstanz/Augsburg/Regensburg/Bamberg/Würzburg)
    Sammelstimme der westlichen Bistümer(Trier/Worms/Köln/Speyer/Lüttich etc.)
    Graf/Herzog von Luxenburg
    Graf/Herzog von dem Gebiet vom Italien
    Jülich-Berg
    Braunschweig
    Thüringen
    Meißen
    Hanse
    Schweizer Bundesgenoosen
    Westliche Städte
    Südliche Städte

    Art. 7. Um neue Gesetze zu erlassen oder bestehende zu ändern, bedarf es einer 3/4 Mehrheit aller abgegebenen Stimmen. Werden weniger als 50% der Stimmen abgegeben, ist die Abstimmung ungültig.

    Art. 8. Bestehende Lehenseide gegenüber dem Groß-Khan sind dem Deutschen König über gestellt und bleiben unangetastet.

    Art. 9. Jedes Mitglied des Staatenbund ist in seiner Innen und Außenpolitik selbst bestimmend.

    Art. 10. Es wird ein ewiger Landfrieden zwischen den beteiligten Staaten vereinbart.


    §2 Des Königsheer/ Marine und des Königs Privilegien;

    Art. 1. Durch die Stimmberechtigten kann nur ein König, Khan, Herzog, Graf oder Fürst zum deutschen König gewählt werden.

    Art. 2. Ein stehendes Friedensheer, des Königsherr kann vom Deutschen König gebildet werden. In Friedenszeiten ist es in der jeweiligen Lebenden Ortschaft des Königs stationiert. Hierfür sollen die Soldaten der Schweizer Bundesgenossen dienen.

    Art. 3. Die Aufgaben des Königsheeres/ Marine ist die Verteidigung des Deutschen Reiches nach Außen.

    Art. 4. Zur besseren Koordination des Heeres kann der König für das Königsheer frei seine Offiziere einteilen, die sich aber aus den Familien der Reichs Fürsten bestimmt werden.

    Art. 5. Ein Offizier im Königsheer kann nur ein Adliger des Deutschen Königreichs sein.

    Art. 6. Die Kosten für des Königsheer/ Marine trägt der König selbst, sei es aus Privaten mitteln, Spenden oder dem Ihm von den Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellten Etat.

    Art. 7. In Friedenszeiten hat der König die Mitgliedsstaaten 3 Monate vor jeder Truppen Verlegung zu Informieren. Ebenso über Zweck und Einsatzziel.

    Art. 8. In Friedenszeiten darf das Königsheer nur mit der Genehmigung des betroffenen Staates, dessen Länderrein durchqueren. Die Ausgewählte Eskorte von Schweizer Soldaten hat jedoch auch in Friedenszeiten überall Zugang im Reich.

    Art. 9. In Kriegszeiten hat das Königsheer Durchmarschrecht durch alle Deutschen Länderrein.

    Art. 10. Der König kann die Heerfolge einfordern um das Reich gegen innere und äußere Bedrohungen zu beschützen. Es obliegt den Deutschen Fürsten selbst zu entscheiden wieviel Truppen Sie zur Verfügung stellen. Jedoch niemals weniger als 10% Ihrer Möglichkeiten.

    Art. 11. Der Kanzler soll dem König empfehlen wer wie viel Truppen zu stellen hat. Er soll dabei Augenmaß und Gerechtigkeit walten lassen.

    Art. 12. Einmal im Jahr soll der Reichstag, nach Möglichkeit in Mainz, zusammen kommen. Der König hat diese zu leiten. Der Erzkanzler hat zu berichten was im Namen des König seit dem letzten Reichstag geschehen ist. Die Gäste haben nun die Möglichkeit dem König Rat zu halten was im nächsten Jahr geschehen soll. Der König kann Abstimmung abhalten lassen um sich ein besser Bild der Meinung zu erholen.

    Art. 13. Der König hat zu bestimmen was im Reich geschehen soll, er soll sich daran richten was auf dem Reichstag besprochen wurde.

    Art. 14. Der König kann die Kanzler abberufen um die Reichsführunng neu zu Ordnen.


    §3 Der Königliche Etat:

    Art. 1. An die Königliche Kasse hat jedes Mitglied des Deutschen Königreiches einen bestimmten Teil seiner Einnahmen zu entrichten.

    Art. 2. Jeder Staat muss die durchschnittliche Steuereinnahme aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre in Höhe von 3,5% an das deutsche Königreich abgeben. Dieser Wert berechnet sich alle 5 Jahre neu und bezieht sich hierbei auf die letzten 5 Jahre.

    Art. 3. Für die Ermittlung der Höhe werden nur die Steuereinnahmen berücksichtigt, welche auf dem Boden des deutschen Reiches erhoben wurden.

    Art. 4. Geistige Orden sind von der Zahlung befreit.

    Art. 5. Der Deutsche König kann frei nach seinem Gutdünken über den Etat bestimmen. Darf jedoch nur Investitionskosten innerhalb des Deutschen Königreiches tätigen.


    §4 Rechte des Reichskanzlern:

    Art. 1. Der Reichskanzler wird immer von Mainz gestellt

    Art. 2. Der Deutsche König wird vom Erzkanzler aus Mainz, in Mainz gekrönt.

    Art. 3. Bei Tot des Königs hat der Kanzler binnen eines Jahres eine neue Wahl zu Organisieren. Bis zur Neuwahl übernimmt er die Regierungsgeschäfte.

    Art. 4. Soll es die Not gebieten kann der Erzkanzler eine Sonderabgabe erbitten. Der König muss dies bestätigen bevor dies in Kraft tritt. Dies soll nur in Notlagen geschehen der Erzkanzler hat auf dem nächsten Reichstag dies außerordentlich gut zu begründen. Die Höhe von 5% sind zu entrichten und dieses Recht darf nur alle 5 Jahre in Gebrauch genommen werden.

    Art. 5. Der Erzkanzler soll für Teilbereiche der Reichsführung Kanzler vorschlagen der König muss sie Ernennen.

    Art. 6. Die Kanzler sind dem Erzkanzler Rechenschaft schuldig.

    Art. 7. Wenn ein Reich den Deutschen Reich beitreten möchte soll über dies bei einem Reichstag beraten werden und dieser muss dem Antrag mit einer zweidrittel Mehrheit zustimmen. Dem Erzkanzler hat dafür sorgen zu tragen das die Integration ins Reich so gut und bald wie möglich geschehen mag.

    Art. 8. Der Schatz des Deutschen Reiches wird unabhängig und getrennt vom Schatz des König und des Schatzes von Mainz gehalten und verwaltet, er hat nur dem Aufgaben des Reiches zu dienen.


    §5 Rechte der Reichsfürsten:

    Art. 1. Jedes Mitglied des Deutschen Reiches hat ein Recht ein Veto einzulegen auf seinen eigenen Länderrein und Bestimmungen des Reichstages für sich außer Kraft zu setzen. Dieses Veto ist bis spätestens 3 Monate nach in Krafttreten eines neues Reichsgesetzes bzw. Änderung eines Reichgesetzes zu nutzen, ansonsten verfällt es.

    Art. 2. Jedes Staatenbund Mitglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, solche in einer angemessenen Frist der Beratung zu übergeben.

    Art. 3. Sollte ein Reich des Staatenbundes diesen verlassen wollen, ist dies nur nach dem Tod des deutschen Königs und vor dem Beginn des Wahlprozederes möglich und ist unverzüglich dem Erzkanzler mitzuteilen. Der betroffende Staat verliert neben seinem Stimmrecht auch den Schutz des Königs und Projekte des Reiches laufen zum Jahresende hin aus. Der Reichsbeitrag an den deutschen König entfällt.
    Abstimmung:
    Khanat Böhmen
    Khanat Bayern
    Khanat Schwaben
    Khanat Hessen
    Khanat Tirol
    Erzbistum Mainz: Dafür
    Orden der Johanniter
    Burgund
    Italien
    Hanse
    Ulm
    Braunschweig
    Magdeburg

  13. #1528
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Bist du sicher, dass du das so formulieren willst? Gerade die Bezüge auf das Kaiserreich und die Bezeichnung römisch-deutsch finde ich sehr heikel. Würde einfach nur um die Königskrone für ein deutsches Wahlkönigreich bitten.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
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  14. #1529
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    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Bist du sicher, dass du das so formulieren willst? Gerade die Bezüge auf das Kaiserreich und die Bezeichnung römisch-deutsch finde ich sehr heikel. Würde einfach nur um die Königskrone für ein deutsches Wahlkönigreich bitten.
    Ja. Klingt stark danach, dass das Großreich kein Garant für Frieden mehr ist.

  15. #1530
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    ... zudem war es eben dieses Kaiserreich, dass Ja gegen die Mongolen gekämpft hat. Könnte man falsch aufnehmen, wenn man es so liest.

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