Beschlüsse des Kuriltai von 1420 in West-Taman
I Die Zahl der Reiterlehen in den Alten Landen, dem Vorderen Orient und Zentralasien, die in den Jahren 1404 und 1410 vielerorts aus Furcht vor weiteren Aufständen in Gemeinbesitz oder Brachland umgewandelt wurden, soll wieder gesteigert werden, um das verfügbare und verlegbare Heer zu vergrößern. Zwar wird man die 324 Minghan, die unter Putraq Khan im Reich bestanden hatten, wohl nicht mehr erreichen, man hofft aber, bis 1425 etwa 285 und bis 1430 fast 300 Minghan aufbieten zu können.
II Schinab Khan erhält eine weitgehende Verhandlungsvollmacht für einen Friedensschluss mit den indischen Fürsten. Wenn möglich soll auch Debul in eine solche Vereinbarung mit einbezogen werden.
III Es wird nochmals durch formellen Beschluss des Kuriltai bekräftigt, dass im Mongolischen Reich und allen Vasallenkhanaten die Freiheit des religiösen Bekenntnisses gilt. Besondere Rechte sind allerdings lizenzierten Religionen vorbehalten. Allen Mongolen und Uiguren (also dem gesamten Reichsadel) und allen Vasallen des Großkhans ist es untersagt, an religiös begründeten Kriegen teilzunehmen.
IVa Eine Abdankung des Papstes wird von den Universitätsgelehrten Sarais mit Blick auf den Rücktritt des Pontianus als wahrscheinlich zulässig bezeichnet. Der Großkhan verzichtet aber wegen seines jugendlichen Alters auf die Entscheidung darüber und überlässt diese dem Kardinalskollegium.
IVb Jerusalem wird angesichts der päpstlichen Politik und ihrer Rechtfertigung dem Heiligen Stuhl entzogen. Die Stadt soll zunächst unter der Verwaltung Kardinal Menlis und Isaak Khans verbleiben, bis der Großkhan eine dauerhafte Entscheidung getroffen hat.
V Es wird beschlossen, dem Sultanat Ägypten wie von der Khanatsregierung/ Regentschaft in Gaza gewünscht einen Waffenstillstand anzubieten. Grundlage solle der gegenwärtige Status quo, Dauer etwa zwei bis fünf Jahre sein. Während dieser Zeit soll versucht werden, eine einvernehmliche, dauerhafte Regelung zu finden. Danach müsse eine militärische Lösung in Betracht gezogen werden. Auf Wunsch der ägyptischen Regenten soll auch der syrische Khan an den Verhandlungen beteiligt werden, ebenso ein europäisches Reich, das sich an den Kämpfen auf loyalistischer Seite beteiligt hat, etwa Italien. Die Verhandlungskommission soll unter der Leitung Khalid Khans stehen und berechtigt sein, weitere Verhandlungsteilnehmer hinzuzuziehen. Großkhan Yunus muss das Verhandlungsergebnis für den Waffenstillstand dann bestätigen, um es in Kraft zu setzen, ebenso einen möglichen langfristigen Vertrag.
VI Der Antrag zur Einschränkung der Außenpolitik der Vasallen wurde zurückgezogen.
VII Die Entscheidung über die endgültige Zukunft Jerusalems wurde auf eine Konferenz im kommenden Jahr vertagt.