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Angebot des Kaisers
1) Die Stimmen Shibats im Reichstag werden sistiert. Shibat ist nicht mehr an Beschlüsse des Reichstages ab Zeitpunkt dieser Regelung gebunden.
2) Shibat verbleibt in der Zuständigkeit des RSG, dafür darf es bei Angelegenheiten, welche dieses Gremiums betreffen, nach wie vor mitreden und Vorschläge einbringen.
3) Die Heeresfolge im Inneren entfällt, bleibt jedoch gegen Äußere Bedrohungen bestehen.
4) Das Reich erhält regulär 4 % Kaiserzehnt, 3 % Bruchkasse und 3 % Schutzgeld. Letzteres, weil es teuer ist eine Armee nach Shibat zu bringen, wenn die Nqetu anlanden.
5) Das Reich garantiert die Außengrenzen Shibats und wird dem Land jederzeit gegen die Nqetu beistehen.
6) Feindselige Akte, wie Wirtschaftsembargos, Rebellenunterstützung, Schüren von Unruhen und militärische Übergriffe haben zu unterbleiben. Handeln, welches dagegen verstößt, wird als Vertragsbruch gewertet.
7) Shibat erkennt Alexis I. Volykos offiziell als rechtmäßigen Kaiser von Nord-Teresh an.