Seite 16 von 26 ErsteErste ... 6121314151617181920 ... LetzteLetzte
Ergebnis 226 bis 240 von 387

Thema: Jung, ledig und liberal sucht Populisten für gemeinsame Treffen

  1. #226
    Registrierter Benutzer Avatar von Caporegime
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    4.991
    Wir erlauben euch den massiven Ausbau der Wirtschaftsfreiheit. Wenn wir nicht über das Gesetz zum Zug kommen dann wird die Stellungnahme wesentlich härter.

    Dass meine Änderungen nicht 100% euer Interesse widerspiegelt ist mir auch klar. Ohne unsere Punkte im einen oder anderen habe ich aber auch kein Interesse an eurem Steuergesetz. Also überlegt euch wo wir zum Zug kommen.

  2. #227
    Registrierter Benutzer Avatar von Caporegime
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    4.991
    Auch wenn du mir das so verkaufen willst, aber ein generelles Kindergeld sehe ich nicht als Entgegenkommen an. Kindergeld für Ausländer ist keine Option.

  3. #228
    Spürt Luft Avatar von ttte
    Registriert seit
    05.12.15
    Ort
    Helmarsborg
    Beiträge
    13.206
    Kompromissvorschlag für die §§3a u. 4a: Die Einschränkungen nur für venezolanische Staatsbürger/Unternehmen.

    Kompromissvorschlag für den Rest: Enteignungen grundsätzlich nicht für gemeinnützige Unternehmen, Kindergeld dafür nur für Staatsbürger. Bei der Umsatzsteuer gibt es ja im Wesentlichen keine Differenzen.
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  4. #229
    Registrierter Benutzer Avatar von Caporegime
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    4.991
    Wenn du uns in die Minderheitenbehandlung reinreden magst dann korrigieren wir aber auch die Steuersätze nach. Warum genau sollen unsere Punkte für euch umgeformt werden und ihr bekommt hier ein Steuerparadies? So funktioniert das nicht.

  5. #230
    Spürt Luft Avatar von ttte
    Registriert seit
    05.12.15
    Ort
    Helmarsborg
    Beiträge
    13.206
    Zitat Zitat von Caporegime Beitrag anzeigen
    Wir erlauben euch den massiven Ausbau der Wirtschaftsfreiheit. Wenn wir nicht über das Gesetz zum Zug kommen dann wird die Stellungnahme wesentlich härter.

    Dass meine Änderungen nicht 100% euer Interesse widerspiegelt ist mir auch klar. Ohne unsere Punkte im einen oder anderen habe ich aber auch kein Interesse an eurem Steuergesetz. Also überlegt euch wo wir zum Zug kommen.
    Zitat Zitat von Caporegime Beitrag anzeigen
    Auch wenn du mir das so verkaufen willst, aber ein generelles Kindergeld sehe ich nicht als Entgegenkommen an. Kindergeld für Ausländer ist keine Option.
    Zitat Zitat von Caporegime Beitrag anzeigen
    Wenn du uns in die Minderheitenbehandlung reinreden magst dann korrigieren wir aber auch die Steuersätze nach. Warum genau sollen unsere Punkte für euch umgeformt werden und ihr bekommt hier ein Steuerparadies? So funktioniert das nicht.
    Weil die massiven Einschränkungen es eben unmöglich machen, dass hier auch Ausländer und ausländische Firmen Geschäfte machen, und das ist nunmal ein massiver Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit. Mit euren Sachen werden ja nicht überwiegend Minderheiten diskriminiert (und in eurem Familiengesetz wurden sie das auch kaum), sondern schlicht die Steuererleichterungen für ausländische Investoren zunichte gemacht, stattdessen werden diese noch stärker besteuert. Und an diesem Punkt geht es meines Erachtens dann eben nur um wirtschaftliche Freiheit und nicht mehr um Minderheitendiskriminierung.
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  6. #231
    Registrierter Benutzer Avatar von Caporegime
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    4.991
    Ob nun Ausländer 1% oder 2% zahlen im Steuerparadies macht wohl kaum einen Unterschied. Von mir aus kriegt der Absatz 4 das als Ausnahme rein, aber der wirtschaftliche Effekt der von euch gewünscht ist wird doch eh folgen.

  7. #232
    Spürt Luft Avatar von ttte
    Registriert seit
    05.12.15
    Ort
    Helmarsborg
    Beiträge
    13.206
    Ihr sprecht ja aber nicht nur von Verdoppelung, sondern auch von Aufgabe der Privilegien.
    Würdet ihr denn bei Einschränkungen nur für Venezolaner (sind ja unumstritten eine Minderheit) mitgehen?

  8. #233
    Registrierter Benutzer Avatar von Caporegime
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    4.991
    Die können wir gern explizit hinzufügen. Die anderen will ich dennoch dort haben. Eine freie Wirtschaft kann durchaus auch national sein.

    FALLS wir die Nicht-Staatsbürger bei Unternehmen streichen wollen wäre aber Venezuleaner der richtige Ersatz. Ggf etwas allgemeiner formuliert mit Staatsangehöriger eines verfeindeten Landes oder dergleichen. Aber das wäre schon ein meiner Ansicht nach starkes Entgegenkommen.

  9. #234
    Spürt Luft Avatar von ttte
    Registriert seit
    05.12.15
    Ort
    Helmarsborg
    Beiträge
    13.206
    Dann bastel ich heut Nachmittag aus unserem halben Konsens mal einen Kompromissvorschlag.

  10. #235
    Registrierter Benutzer Avatar von Caporegime
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    4.991
    Den einen Satz füge ich eben ein.

  11. #236
    Registrierter Benutzer Avatar von Caporegime
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    4.991
    Zitat Zitat von Caporegime Beitrag anzeigen
    Vorlage Steuergesetz:

    Die Parteien El frente popular und Partido de la Ciudadana kommen in ihrer gemeinsamen Vorstellung über einen freien Christenmenschen darin überein, dass der Zeit der Ausblutung der Bürger Santa Marias durch eine exzessive und übertrieben hohe Steuerpolitik durch die kommunistische Partei endlich ein Ende bereitet werden muss. Daher beschließen sie folgendes:

    §1 Bisheriges Steuersystem

    Im Sinne einer umfassenden Steuerreform, die allen Staatsbürgern Santa Marias zugute kommt, wird das bisherige Steuersystem vollumfänglich ersetzt.


    §2 Gemeinnützige Organisationen

    (1) Die katholische Kirche ist, ebenso wie alle anderen gemeinnützigen Organisationen, von allen Ertragssteuern befreit.

    (2) Die Gemeinnützigkeit wird anhand fester Kriterien von der santamarianischen Finanzverwaltung für jeweils 5 Jahre bestimmt. Leitlinie sind hierbei zum Ausschluss auch die §§3a und 4a. Lediglich die katholische Kirche muss sich ihre Gemeinnützigkeit nicht von der Finanzverwaltung bestätigen lassen.

    (3) Die Kirche ist vor Enteignung geschützt. Bei Enteignungen anderer gemeinnütziger Organisationen gilt ein schärferer Prüfrahmen.

    §3 Personenbesteuerung

    (1) Es wird ein komplett neu berechneter progressiver Steuersatz mit einem Grenzsteuersatz von 37,5% eingeführt. Dieser Grenzsteuersatz gilt ab Einkommensgrößen des reichsten Dezils. Ein Freibetrag in Höhe der Einkommensgröße des kleinsten Dezils wird ebenfalls eingerichtet. Zwischen diesen beiden Beträgen findet eine steigende Progression statt. Insgesamt wird diese so gestaltet, dass das Steueraufkommen des Staates massiv sinkt und die meisten Einsparnisse in der Mittelschicht stattfinden.

    (2) Zusätzlich zum neu eingeführten Staatsbürger-Kindergeld wird ein Familiensplitting eingeführt für verheiratete Paare, bei denen beide Partner santamarianische Staatsbürger sind. Jeder Ehepartner zählt dabei als eine Person, jedes nicht volljährige Kind als eine halbe Person. Die addierten Einkommen dividiert durch die Personen lassen dann auf den Steuersatz schließen. So kommt es zu einer massiven Entlastung (vor allem großer) Familien, die noch weit über ein Ehegattensplitting hinausgehen.

    (3) Das unterjährig ausgezahlte Staatsbürger-Kindergeld wird mit der Steuerersparnis für die Kinder verrechnet. Ist es höher als die Steuerersparnis, findet keine Verrechnung statt.

    (4) Spenden an gemeinnützige Organisationen, insbesondere an die kath. Kirche, mindern das zu versteuernde Familieneinkommen.

    §3a Personenbesteuerung Ausnahmen

    (1) Ein erhöter Steuersatz im doppelten Maß und ein Ausschluss für Steuerprivilegien gilt für die im Absatz 2 genannten Gruppen.
    (2) Gruppen der zweiten Besteuerungsklasse:
    -Nicht-Staatsbürger
    -Nicht-Mitglieder der katholischen Kirche
    -Vorbestrafte
    -Anhänger einer als extremistisch und/oder staatsfeindlich eingestuften Grupperiung


    §4 Unternehmensbesteuerung

    (1) Die Gewinne nicht steuerfreier juristischer Personen bleiben bis zu einem Fünftel des Durchschnittseinkommens aller santamarianischen Staatsbürger steuerfrei. Darüber hinausgehende Gewinne werden bis zum Durchschnitsseinkommens aller santamarianischen Staatsbürger mit einem Steuersatz von 5% besteuert. Darüber hinausgehende Gewinne werden mit einem Steuersatz von 10% besteuert. Eine Ausschüttung an Personen wird regulär über die Personenbesteuerung berechnet. Dies dient der Förderung kleiner und mittelständiger Unternehmen.

    (2) In den ersten beiden Jahren nach der Gründung eines Unternehmens werden alle Gewinne über dem Freibetrag nur mit einem Steuersatz von 5% besteuert.

    (3) Dies gilt nicht für Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht auf Santa Maria haben, sondern nur eine Zweigstelle. Diese Unternehmen zahlen auf den gesamten Gewinn einen Steuersatz von 10%.

    (4) Unternehmen, die ihren Hauptsitz auf Santa Maria haben und somit ihren weltweiten Gewinn hier versteuern, jedoch weniger als 0,5% ihrer Umsätze auf Santa Maria erwirtschaften, zahlen lediglich einen Steuersatz von 1%.

    (5) Spenden an gemeinnützige Organisationen, insbesondere an die kath. Kirche, mindern das zu versteuernde Einkommen.

    §4a Unternehmensbesteuerung Ausnahmen

    (1) Ein erhöter Steuersatz im doppelten Maß und ein Ausschluss für Steuerprivilegien gilt für die im Absatz 2 genannten Gruppen.
    (2) Gruppen der zweiten Besteuerungsklasse:
    -Unternehmen die von einem Staatsbürger einer verfeindeten Nation (so Venezuela) geführt oder gehalten werden
    -Unternehmen die politisch oder jornalistisch tätig sind und im Ausland ihren Sitz haben
    -Unternehmen die ausländische Subventionen erhalten
    -Unternehmen die von Vorbestraften geführt oder gehalten werden
    -Unternehmen die von Anhängern extremistischer oder/und staatsfeindlicher Gruppierungen gehalten oder geführt werden.


    §5 Umsatzbesteuerung

    (1) Es wird eine Umsatzsteuer im System einer Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erhoben.
    (2) Der Umsatzsteuersatz für alle Produkte und Dienstleistungen beträgt 5%, umsatzsteuerfrei sind jegliche Lebensmittel, Medizin sowie die Bibel.




    Kommentar:

    Das wäre mein Ansatz um unsere Note im Gesetz zu verankern. Die Stellungnahme würde ich in dem Zuge mit euren wünschen abmildern. Darüber dass wir lachhafte Steuern für Ausländer anbieten die ihren Sitz auf die Insel verlegen, lasse ich ab, das ist zwar eigentlich gegen unsere Linie, aber ihr sollt eure Wirtschaftsfreiheit haben. Wir müssen aber auch schauen, dass weiterhin hart gegen schädliche Elemente vorgegangen wird.

    Wortlautänderungen hin zu Staatsbürger, schärfere Behandlung einzelner Gruppen, deren Bevorzugung nicht in unserem Interesse sein können und die Ergänzung mit Medizin sind dabei die Ansatzpunkte. Das mit der Kirche habe ich klarer formuliert, andere Organisationen haben mehr Sicherheiten.

    Ihr habt dafür immer noch Steuersätze, die keiner toppen sollte und schlussendlich immer noch für 98% der Bevölkerung gelten.




    Stellungnahme I Regierungsstellungnahme (eingebracht durch die EFP)

    Achtung Spoiler:
    Thema aus der Bevölkerung:
    Kuba und Bolivien haben neue Staatsoberhäupter: Sowohl Batista als auch Paz Estenssoro sind durch Putsch an die Macht gekommen. Mögen die beiden auch unterschiedlich sein und die Situation in Santa María auch ganz anders – ist die Demokratie sicher genug gegenüber solchen Vorgängen?


    Die Regierung wird den demokratischen Staat, den sie mit der Verfassung geschaffen hat, verteidigen. Für dieses Anliegen sollen die Stellen des Staates und damit alle Beschäftigten geprüft werden. Anhänger der Diktatur, venezuleanische Agenten und Staatsfeinde sind dabei besonders im Fokus. Am Ende soll sichergestellt werden, dass nur katholische Staatsbürger, die ihren Eid auf die Verfasung geleistet haben weiterhin beschäftigt werden können. Zusätzlich sollen auch Parteianhänger gesondert gelistet werden um Einflussnahme ihrerseits auszuschließen und besser überprüfen zu können. Diese Maßnahme zielt ausdrücklich nur darauf ab, die oben benannten Gruppen effektiv zu bekämpfen, nicht aber demokratische Oppositionelle.




    Kommentar:

    Trifft das eure Forderung? Wenn nicht, fügt an was nicht passt.
    So.

  12. #237
    Spürt Luft Avatar von ttte
    Registriert seit
    05.12.15
    Ort
    Helmarsborg
    Beiträge
    13.206
    Kompromissvorschlag:

    Die Parteien El frente popular und Partido de la Ciudadana kommen in ihrer gemeinsamen Vorstellung über einen freien Christenmenschen darin überein, dass der Zeit der Ausblutung der Bürger Santa Marias durch eine exzessive und übertrieben hohe Steuerpolitik durch die kommunistische Partei endlich ein Ende bereitet werden muss. Daher beschließen sie folgendes:

    §1 Bisheriges Steuersystem

    Im Sinne einer umfassenden Steuerreform, die allen Staatsbürgern Santa Marias zugute kommt, wird das bisherige Steuersystem vollumfänglich ersetzt.


    §2 Gemeinnützige Organisationen

    (1) Die katholische Kirche ist, ebenso wie alle anderen gemeinnützigen Organisationen, von allen Ertragssteuern befreit.

    (2) Die Gemeinnützigkeit wird anhand fester Kriterien von der santamarianischen Finanzverwaltung für jeweils 5 Jahre bestimmt. Leitlinie sind hierbei zum Ausschluss auch die §§3a und 4a. Lediglich die katholische Kirche muss sich ihre Gemeinnützigkeit nicht von der Finanzverwaltung bestätigen lassen.

    (3) Alle gemeinnützigen Organisationen, insbesondere die Kirche, sind vor jeglichen Enteignungen geschützt.

    §3 Personenbesteuerung

    (1) Es wird ein komplett neu berechneter progressiver Steuersatz mit einem Grenzsteuersatz von 37,5% eingeführt. Dieser Grenzsteuersatz gilt ab Einkommensgrößen des reichsten Dezils. Ein Freibetrag in Höhe der Einkommensgröße des kleinsten Dezils wird ebenfalls eingerichtet. Zwischen diesen beiden Beträgen findet eine steigende Progression statt. Insgesamt wird diese so gestaltet, dass das Steueraufkommen des Staates massiv sinkt und die meisten Einsparnisse in der Mittelschicht stattfinden.

    (2) Für alle Staatsbürger Santa Marias, deren Kinder in den Landesgrenzen Santa Marias leben, wird ein Kindergeld eingeführt, welches insbesondere ärmere Familien unterstützen soll.

    (3) Zusätzlich zum neu eingeführten Staatsbürger-Kindergeld wird ein Familiensplitting eingeführt für verheiratete Paare, bei denen beide Partner santamarianische Staatsbürger sind. Jeder Ehepartner zählt dabei als eine Person, jedes nicht volljährige Kind als eine halbe Person. Die addierten Einkommen dividiert durch die Personen lassen dann auf den Steuersatz schließen. So kommt es zu einer massiven Entlastung (vor allem großer) Familien, die noch weit über ein Ehegattensplitting hinausgehen.

    (4) Das unterjährig ausgezahlte Staatsbürger-Kindergeld wird mit der Steuerersparnis für die Kinder verrechnet. Ist es höher als die Steuerersparnis, findet keine Verrechnung statt.

    (5) Spenden an gemeinnützige Organisationen, insbesondere an die kath. Kirche, mindern das zu versteuernde Familieneinkommen.

    §3a Personenbesteuerung Ausnahmen

    (1) Ein erhöter Steuersatz im doppelten Maß und ein Ausschluss für Steuerprivilegien gilt für venezolanische Staatsbürger.

    §4 Unternehmensbesteuerung

    (1) Die Gewinne nicht steuerfreier juristischer Personen bleiben bis zu einem Fünftel des Durchschnittseinkommens aller santamarianischen Staatsbürger steuerfrei. Darüber hinausgehende Gewinne werden bis zum Durchschnitsseinkommens aller santamarianischen Staatsbürger mit einem Steuersatz von 5% besteuert. Darüber hinausgehende Gewinne werden mit einem Steuersatz von 10% besteuert. Eine Ausschüttung an Personen wird regulär über die Personenbesteuerung berechnet. Dies dient der Förderung kleiner und mittelständiger Unternehmen.

    (2) In den ersten beiden Jahren nach der Gründung eines Unternehmens werden alle Gewinne über dem Freibetrag nur mit einem Steuersatz von 5% besteuert.

    (3) Dies gilt nicht für Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht auf Santa Maria haben, sondern nur eine Zweigstelle. Diese Unternehmen zahlen auf den gesamten Gewinn einen Steuersatz von 10%.

    (4) Unternehmen, die ihren Hauptsitz auf Santa Maria haben und somit ihren weltweiten Gewinn hier versteuern, jedoch weniger als 0,5% ihrer Umsätze auf Santa Maria erwirtschaften, zahlen lediglich einen Steuersatz von 1%.

    (5) Spenden an gemeinnützige Organisationen, insbesondere an die kath. Kirche, mindern das zu versteuernde Einkommen.

    §4a Unternehmensbesteuerung Ausnahmen

    (1) Ein erhöter Steuersatz im doppelten Maß und ein Ausschluss für Steuerprivilegien gilt für die im Absatz 2 genannten Gruppen.
    (2) Gruppen der zweiten Besteuerungsklasse:
    -Unternehmen die von einem Staatsbürger einer verfeindeten Nation (so Venezuela) geführt oder gehalten werden. Aktuell ist dies Venezuela, die Hinzufügung weiterer Länder bedarf einer Gesetzesänderung.
    [Subventionen, bestimmte Tätigkeit und Vorstrafengestrichen]
    -Unternehmen, die von
    Mitgliedern extremistischer oder/und staatsfeindlicher Gruppierungen gehalten oder geführt werden.

    §5 Umsatzbesteuerung

    (1) Es wird eine Umsatzsteuer im System einer Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erhoben.
    (2) Der Umsatzsteuersatz für alle Produkte und Dienstleistungen beträgt 5%, umsatzsteuerfrei sind jegliche Lebensmittel, Medizin und sämtliche ärztliche Leistungen sowie die Bibel.

    Schon bestehenden Konsens farblos gemacht, Zugeständnisse an euch rot, an uns blau. Habe euren überarbeiteten Entwurf als Vorlage genommen.
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


  13. #238
    Registrierter Benutzer Avatar von Caporegime
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    4.991
    Ich bleibe aus benannten Gründen bei meiner Abänderung. Tut mir leid, auf mehr kann und will ich mich nicht einlassen. Immerhin habt ihr das ganze Gesetz geschrieben.

    Von mir aus noch das mit den gemeinnützigen Organisationen, aber mehr Kompromis als heute schon vereinbart bei den Ausnahmen sehe ich nicht. Es war schon viel verlangt ausländische Unternehmen dort rauszunehmen. Aber jetzt weiter daran zu schrauben empfinde ich als falsch und unangemessen. Ich kann nur betonen dass viel was du dort in schwarz hast und die Steuersätze anbelangt auch schon von uns geduldet wird. Wenn ihr da nun mehr fordert muss ich bei diesen Sachen nachstreichen und dann fordern wir Vergünstigungen für Arme, keine Ministeuer für internationale Großkonzerne usw. usw. Also lasst uns unsere Punkte und gut ist, die betreffen ganz klar unseren Bereich Minderheiten und haben marginale Auswirkungen auf die Wirtschaft.

  14. #239
    Registrierter Benutzer Avatar von Caporegime
    Registriert seit
    12.02.14
    Beiträge
    4.991
    Zitat Zitat von Caporegime Beitrag anzeigen
    Vorlage Steuergesetz:

    Die Parteien El frente popular und Partido de la Ciudadana kommen in ihrer gemeinsamen Vorstellung über einen freien Christenmenschen darin überein, dass der Zeit der Ausblutung der Bürger Santa Marias durch eine exzessive und übertrieben hohe Steuerpolitik durch die kommunistische Partei endlich ein Ende bereitet werden muss. Daher beschließen sie folgendes:

    §1 Bisheriges Steuersystem

    Im Sinne einer umfassenden Steuerreform, die allen Staatsbürgern Santa Marias zugute kommt, wird das bisherige Steuersystem vollumfänglich ersetzt.


    §2 Gemeinnützige Organisationen

    (1) Die katholische Kirche ist, ebenso wie alle anderen gemeinnützigen Organisationen, von allen Ertragssteuern befreit.

    (2) Die Gemeinnützigkeit wird anhand fester Kriterien von der santamarianischen Finanzverwaltung für jeweils 5 Jahre bestimmt. Leitlinie sind hierbei zum Ausschluss auch die §§3a und 4a. Lediglich die katholische Kirche muss sich ihre Gemeinnützigkeit nicht von der Finanzverwaltung bestätigen lassen.

    (3) Die Kirche ist vor Enteignung geschützt. Bei Enteignungen anderer gemeinnütziger Organisationen gilt ein schärferer Prüfrahmen und ein grundsätzlicher Schutz.

    §3 Personenbesteuerung

    (1) Es wird ein komplett neu berechneter progressiver Steuersatz mit einem Grenzsteuersatz von 37,5% eingeführt. Dieser Grenzsteuersatz gilt ab Einkommensgrößen des reichsten Dezils. Ein Freibetrag in Höhe der Einkommensgröße des kleinsten Dezils wird ebenfalls eingerichtet. Zwischen diesen beiden Beträgen findet eine steigende Progression statt. Insgesamt wird diese so gestaltet, dass das Steueraufkommen des Staates massiv sinkt und die meisten Einsparnisse in der Mittelschicht stattfinden.

    (2) Zusätzlich zum neu eingeführten Staatsbürger-Kindergeld wird ein Familiensplitting eingeführt für verheiratete Paare, bei denen beide Partner santamarianische Staatsbürger sind. Jeder Ehepartner zählt dabei als eine Person, jedes nicht volljährige Kind als eine halbe Person. Die addierten Einkommen dividiert durch die Personen lassen dann auf den Steuersatz schließen. So kommt es zu einer massiven Entlastung (vor allem großer) Familien, die noch weit über ein Ehegattensplitting hinausgehen.

    (3) Das unterjährig ausgezahlte Staatsbürger-Kindergeld wird mit der Steuerersparnis für die Kinder verrechnet. Ist es höher als die Steuerersparnis, findet keine Verrechnung statt.

    (4) Spenden an gemeinnützige Organisationen, insbesondere an die kath. Kirche, mindern das zu versteuernde Familieneinkommen.

    §3a Personenbesteuerung Ausnahmen

    (1) Ein erhöter Steuersatz im doppelten Maß und ein Ausschluss für Steuerprivilegien gilt für die im Absatz 2 genannten Gruppen.
    (2) Gruppen der zweiten Besteuerungsklasse:
    -Nicht-Staatsbürger
    -Nicht-Mitglieder der katholischen Kirche
    -Vorbestrafte
    -Anhänger einer als extremistisch und/oder staatsfeindlich eingestuften Grupperiung


    §4 Unternehmensbesteuerung

    (1) Die Gewinne nicht steuerfreier juristischer Personen bleiben bis zu einem Fünftel des Durchschnittseinkommens aller santamarianischen Staatsbürger steuerfrei. Darüber hinausgehende Gewinne werden bis zum Durchschnitsseinkommens aller santamarianischen Staatsbürger mit einem Steuersatz von 5% besteuert. Darüber hinausgehende Gewinne werden mit einem Steuersatz von 10% besteuert. Eine Ausschüttung an Personen wird regulär über die Personenbesteuerung berechnet. Dies dient der Förderung kleiner und mittelständiger Unternehmen.

    (2) In den ersten beiden Jahren nach der Gründung eines Unternehmens werden alle Gewinne über dem Freibetrag nur mit einem Steuersatz von 5% besteuert.

    (3) Dies gilt nicht für Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht auf Santa Maria haben, sondern nur eine Zweigstelle. Diese Unternehmen zahlen auf den gesamten Gewinn einen Steuersatz von 10%.

    (4) Unternehmen, die ihren Hauptsitz auf Santa Maria haben und somit ihren weltweiten Gewinn hier versteuern, jedoch weniger als 0,5% ihrer Umsätze auf Santa Maria erwirtschaften, zahlen lediglich einen Steuersatz von 1%.

    (5) Spenden an gemeinnützige Organisationen, insbesondere an die kath. Kirche, mindern das zu versteuernde Einkommen.

    §4a Unternehmensbesteuerung Ausnahmen

    (1) Ein erhöter Steuersatz im doppelten Maß und ein Ausschluss für Steuerprivilegien gilt für die im Absatz 2 genannten Gruppen.
    (2) Gruppen der zweiten Besteuerungsklasse:
    -Unternehmen die von einem Staatsbürger einer verfeindeten Nation (so Venezuela) geführt oder gehalten werden
    -Unternehmen die politisch oder jornalistisch tätig sind und im Ausland ihren Sitz haben
    -Unternehmen die ausländische Subventionen erhalten
    -Unternehmen die von Vorbestraften geführt oder gehalten werden
    -Unternehmen die von Anhängern extremistischer oder/und staatsfeindlicher Gruppierungen gehalten oder geführt werden.


    §5 Umsatzbesteuerung

    (1) Es wird eine Umsatzsteuer im System einer Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erhoben.
    (2) Der Umsatzsteuersatz für alle Produkte und Dienstleistungen beträgt 5%, umsatzsteuerfrei sind jegliche Lebensmittel, Medizin sowie die Bibel.




    Kommentar:

    Das wäre mein Ansatz um unsere Note im Gesetz zu verankern. Die Stellungnahme würde ich in dem Zuge mit euren wünschen abmildern. Darüber dass wir lachhafte Steuern für Ausländer anbieten die ihren Sitz auf die Insel verlegen, lasse ich ab, das ist zwar eigentlich gegen unsere Linie, aber ihr sollt eure Wirtschaftsfreiheit haben. Wir müssen aber auch schauen, dass weiterhin hart gegen schädliche Elemente vorgegangen wird.

    Wortlautänderungen hin zu Staatsbürger, schärfere Behandlung einzelner Gruppen, deren Bevorzugung nicht in unserem Interesse sein können und die Ergänzung mit Medizin sind dabei die Ansatzpunkte. Das mit der Kirche habe ich klarer formuliert, andere Organisationen haben mehr Sicherheiten.

    Ihr habt dafür immer noch Steuersätze, die keiner toppen sollte und schlussendlich immer noch für 98% der Bevölkerung gelten.




    Stellungnahme I Regierungsstellungnahme (eingebracht durch die EFP)

    Achtung Spoiler:
    Thema aus der Bevölkerung:
    Kuba und Bolivien haben neue Staatsoberhäupter: Sowohl Batista als auch Paz Estenssoro sind durch Putsch an die Macht gekommen. Mögen die beiden auch unterschiedlich sein und die Situation in Santa María auch ganz anders – ist die Demokratie sicher genug gegenüber solchen Vorgängen?


    Die Regierung wird den demokratischen Staat, den sie mit der Verfassung geschaffen hat, verteidigen. Für dieses Anliegen sollen die Stellen des Staates und damit alle Beschäftigten geprüft werden. Anhänger der Diktatur, venezuleanische Agenten und Staatsfeinde sind dabei besonders im Fokus. Am Ende soll sichergestellt werden, dass nur katholische Staatsbürger, die ihren Eid auf die Verfasung geleistet haben weiterhin beschäftigt werden können. Zusätzlich sollen auch Parteianhänger gesondert gelistet werden um Einflussnahme ihrerseits auszuschließen und besser überprüfen zu können. Diese Maßnahme zielt ausdrücklich nur darauf ab, die oben benannten Gruppen effektiv zu bekämpfen, nicht aber demokratische Oppositionelle.




    Kommentar:

    Trifft das eure Forderung? Wenn nicht, fügt an was nicht passt.
    .

  15. #240
    Spürt Luft Avatar von ttte
    Registriert seit
    05.12.15
    Ort
    Helmarsborg
    Beiträge
    13.206
    Richtig das Schwarze ist zum größten Teil unser Entwurf. Es ist ja auch unser Gesetz und vermutlich für uns das wichtigste in dieser Legislatur. Wir sind euch schon im Entwurf mit vielem für die Kirche sehr entgegengekommen, haben euer Kindergeld eingebaut und noch wesentlich weitere Einschränkungen gemacht. Wenn es so läuft, würden mir auch noch einige Dinge mehr einfallen, die man an der Stellungnahme bzgl ausländischer Staatsoberhäupter ändern könnte. Das fordere ich aber nicht, weil es eben im Voraus eine klar abgegrenzte Verteilung gab, die wir sogar noch auflockern, weil ihr eure eine Stellungnahme als solche nicht einsetzen könnt. Ich finde es deshalb ziemlich schade, dass du auf unseren Kompromissvorschlag, bei dem wir mE euch mehr entgegengekommen sind als ihr uns, nicht eingehst.
    Zitat Zitat von Civmagier Beitrag anzeigen
    Oh ich wuste gar nicht das das Hier ein Deutschlehrerforum ist.
    Da muss mir irgentetwas entfallen sein. :gruebel:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Da geht er hin, der ttte-ngrabscher :blaw:


Seite 16 von 26 ErsteErste ... 6121314151617181920 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •