Vorlage Steuergesetz:
Die Parteien El frente popular und Partido de la Ciudadana kommen in ihrer gemeinsamen Vorstellung über einen freien Christenmenschen darin überein, dass der Zeit der Ausblutung der Bürger Santa Marias durch eine exzessive und übertrieben hohe Steuerpolitik durch die kommunistische Partei endlich ein Ende bereitet werden muss. Daher beschließen sie folgendes:
§1 Bisheriges Steuersystem
Im Sinne einer umfassenden Steuerreform, die
allen Staatsbürgern Santa Marias zugute kommt, wird das bisherige Steuersystem vollumfänglich ersetzt.
§2 Gemeinnützige Organisationen
(1) Die katholische Kirche ist, ebenso wie alle anderen gemeinnützigen Organisationen, von allen Ertragssteuern befreit.
(2) Die Gemeinnützigkeit wird anhand fester Kriterien von der santamarianischen Finanzverwaltung für jeweils 5 Jahre bestimmt.
Leitlinie sind hierbei zum Ausschluss auch die §§3a und 4a. Lediglich die katholische Kirche muss sich ihre Gemeinnützigkeit nicht von der Finanzverwaltung bestätigen lassen.
(3)
Die Kirche ist vor Enteignung geschützt. Bei Enteignungen anderer gemeinnütziger Organisationen gilt ein schärferer Prüfrahmen.
§3 Personenbesteuerung
(1) Es wird ein komplett neu berechneter progressiver Steuersatz mit einem Grenzsteuersatz von 37,5% eingeführt. Dieser Grenzsteuersatz gilt ab Einkommensgrößen des reichsten Dezils. Ein Freibetrag in Höhe der Einkommensgröße des kleinsten Dezils wird ebenfalls eingerichtet. Zwischen diesen beiden Beträgen findet eine steigende Progression statt. Insgesamt wird diese so gestaltet, dass das Steueraufkommen des Staates massiv sinkt und die meisten Einsparnisse in der Mittelschicht stattfinden.
(2) Zusätzlich zum neu eingeführten
Staatsbürger-Kindergeld wird ein Familiensplitting eingeführt für verheiratete Paare, bei denen beide Partner santamarianische Staatsbürger sind. Jeder Ehepartner zählt dabei als eine Person, jedes nicht volljährige Kind als eine halbe Person. Die addierten Einkommen dividiert durch die Personen lassen dann auf den Steuersatz schließen. So kommt es zu einer massiven Entlastung (vor allem großer) Familien, die noch weit über ein Ehegattensplitting hinausgehen.
(3) Das unterjährig ausgezahlte
Staatsbürger-Kindergeld wird mit der Steuerersparnis für die Kinder verrechnet. Ist es höher als die Steuerersparnis, findet keine Verrechnung statt.
(4) Spenden an gemeinnützige Organisationen, insbesondere an die kath. Kirche, mindern das zu versteuernde Familieneinkommen.
§3a Personenbesteuerung Ausnahmen
(1) Ein erhöter Steuersatz im doppelten Maß und ein Ausschluss für Steuerprivilegien gilt für die im Absatz 2 genannten Gruppen.
(2) Gruppen der zweiten Besteuerungsklasse:
-Nicht-Staatsbürger
-Nicht-Mitglieder der katholischen Kirche
-Vorbestrafte
-Anhänger einer als extremistisch und/oder staatsfeindlich eingestuften Grupperiung
§4 Unternehmensbesteuerung
(1) Die Gewinne nicht steuerfreier juristischer Personen bleiben bis zu einem Fünftel des Durchschnittseinkommens aller santamarianischen
Staatsbürger steuerfrei. Darüber hinausgehende Gewinne werden bis zum Durchschnitsseinkommens aller santamarianischen
Staatsbürger mit einem Steuersatz von 5% besteuert. Darüber hinausgehende Gewinne werden mit einem Steuersatz von 10% besteuert. Eine Ausschüttung an Personen wird regulär über die Personenbesteuerung berechnet. Dies dient der Förderung kleiner und mittelständiger Unternehmen.
(2) In den ersten beiden Jahren nach der Gründung eines Unternehmens werden alle Gewinne über dem Freibetrag nur mit einem Steuersatz von 5% besteuert.
(3) Dies gilt nicht für Unternehmen, die ihren Firmensitz nicht auf Santa Maria haben, sondern nur eine Zweigstelle. Diese Unternehmen zahlen auf den gesamten Gewinn einen Steuersatz von 10%.
(4) Unternehmen, die ihren Hauptsitz auf Santa Maria haben und somit ihren weltweiten Gewinn hier versteuern, jedoch weniger als 0,5% ihrer Umsätze auf Santa Maria erwirtschaften, zahlen lediglich einen Steuersatz von 1%.
(5) Spenden an gemeinnützige Organisationen, insbesondere an die kath. Kirche, mindern das zu versteuernde Einkommen.
§4a Unternehmensbesteuerung Ausnahmen
(1) Ein erhöter Steuersatz im doppelten Maß und ein Ausschluss für Steuerprivilegien gilt für die im Absatz 2 genannten Gruppen.
(2) Gruppen der zweiten Besteuerungsklasse:
-Unternehmen die von einem Staatsbürger einer verfeindeten Nation (so Venezuela) geführt oder gehalten werden
-Unternehmen die politisch oder jornalistisch tätig sind und im Ausland ihren Sitz haben
-Unternehmen die ausländische Subventionen erhalten
-Unternehmen die von Vorbestraften geführt oder gehalten werden
-Unternehmen die von Anhängern extremistischer oder/und staatsfeindlicher Gruppierungen gehalten oder geführt werden.
§5 Umsatzbesteuerung
(1) Es wird eine Umsatzsteuer im System einer Allphasen-Nettoumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug erhoben.
(2) Der Umsatzsteuersatz für alle Produkte und Dienstleistungen beträgt 5%, umsatzsteuerfrei sind jegliche Lebensmittel,
Medizin sowie die Bibel.
Kommentar:
Das wäre mein Ansatz um unsere Note im Gesetz zu verankern. Die Stellungnahme würde ich in dem Zuge mit euren wünschen abmildern. Darüber dass wir lachhafte Steuern für Ausländer anbieten die ihren Sitz auf die Insel verlegen, lasse ich ab, das ist zwar eigentlich gegen unsere Linie, aber ihr sollt eure Wirtschaftsfreiheit haben. Wir müssen aber auch schauen, dass weiterhin hart gegen schädliche Elemente vorgegangen wird.
Wortlautänderungen hin zu Staatsbürger, schärfere Behandlung einzelner Gruppen, deren Bevorzugung nicht in unserem Interesse sein können und die Ergänzung mit Medizin sind dabei die Ansatzpunkte. Das mit der Kirche habe ich klarer formuliert, andere Organisationen haben mehr Sicherheiten.
Ihr habt dafür immer noch Steuersätze, die keiner toppen sollte und schlussendlich immer noch für 98% der Bevölkerung gelten.
Stellungnahme I Regierungsstellungnahme (eingebracht durch die EFP)
Die Regierung wird den demokratischen Staat, den sie mit der Verfassung geschaffen hat, verteidigen. Für dieses Anliegen sollen die Stellen des Staates und damit alle Beschäftigten geprüft werden. Anhänger der Diktatur, venezuleanische Agenten und Staatsfeinde sind dabei besonders im Fokus. Am Ende soll sichergestellt werden, dass nur katholische Staatsbürger, die ihren Eid auf die Verfasung geleistet haben weiterhin beschäftigt werden können. Zusätzlich sollen auch Parteianhänger gesondert gelistet werden um Einflussnahme ihrerseits auszuschließen und besser überprüfen zu können.
Diese Maßnahme zielt ausdrücklich nur darauf ab, die oben benannten Gruppen effektiv zu bekämpfen, nicht aber demokratische Oppositionelle.
Kommentar:
Trifft das eure Forderung? Wenn nicht, fügt an was nicht passt.