Der Wunsch wäre, dass eine allgemeine Art Richtlinie gesetzt wird, denn auch den GK betrifft es ja irgendwie schon direkt, wenn Izmir etwas an seiner Meerenge macht.
Also zum Beispiel wie der Umgang mit fremden Militärschiffen sein soll: Darf man die an der Durchfahrt grundsätzlich hindern oder nur wenn man öffentlich eine begründete Erklärung abliefern kann? Müssen fremde Militärschiffe sich vorher anmelden, wenn sie die Meerenge passieren wollen?
Auch interessant ist: Wie würde es denn aufgenommen wenn am Bosporus folgende Regeln greifen würden?:
- Fremde Militärschiffe müssen grundsätzlich im Voraus vom entsprechenden Staat angemeldet werden, bevor sie die Meerenge passieren, anderenfalls werden sie im Hafen von Konstantinopel bis zu einer entsprechenden Meldung des Staates festgesetzt (es sind ja eigentlich zwei Meerengen mit dem dazwischenliegenden Maremmameer)
- Ausnahmen können für befreundete Staaten gelten, diese sind im folgenden aufgezählt:...
- Entsprechende Anmeldungen können nicht angenommen werden, sofern das Sultanat eine öffentliche begründete Erklärung abgeben kann
- Fremde Handelsschiffe können Grundsätzlich nicht an der Durchfahrt gehindert werden, außer das Sultanat befindet im Kriegszustand mit dem entsprechenden Land
- Es gibt keinen Zoll; fremde Handelsschiffe müssen allerdings in Konstantinopel anlegen und dürfen von der Stadt dazu verpflichtet werden ihre Waren dort auf dem Markt zum Verkauf anzubieten
Was sagen die Herrscher (und vielleicht auch einige Gruppen von Händlern sofern anwesend) dazu?