Kuriltai-Beschlüsse
Beschlüsse des Kuriltai von 1412 in West-Taman
I Das Großkhanat will den Handel, der in einem Jahrzehnt der Kriege stark gesunken ist und durch Probleme auf den Handelswegen behindert wird, wieder verbessern. Hierzu werden Mittel bereitgestellt, um beschädigte Brücken und Straßen wiederherstellen, die Sicherheit der Karawanenrouten verbessern und den Postdienst überprüfen, der angeblich manchmal zweckentfremdet wird. Etwa 30 Minghan sollen sich auf die Jagd nach Räubern und Banditen machen. Wie angeboten sollen sich außerdem ein syrisches, ein trapezuntisches und zwei ägyptische Minghan an dieser Maßnahme beteiligen. Im März des kommenden Jahres soll außerdem eine Zusammenkunft der interessierten Khane oder ihrer Vertreter ein West-Taman stattfinden, um die Frage der westlichen Handelswege zu erörtern.
II Bezüglich der Gerüchte über einen Rückzug in die Steppe, die in Osteuropa und Afrika umzugehen scheinen, wird keine allgemeine Regelung erlassen. Jeder Khan soll hier nach seinem Ermessen vorgehen.
III Es wird eine Gesandtschaft nach Hangzhou entsandt, die mit Kaiser Tsa-Makau über die Höhe der Tribute verhandeln soll. Eine einseitige Erhöhung soll nicht vorgenommen werden, weil China hierzu keinen Anlass gegeben hat.
IV Auch zu den Anführern der Sekte des „Alten Weges“ soll eine Gesandtschaft gesandt werden. Dieser sollen auch einige Weise Männer der traditionellen mongolischen Religion angehören, um Missverständnisse zu vermeiden. Es wird keine Einschränkung der Freiheit ihrer Religion geben, sofern sie bereit sind, einen besonderen Treueid auf den Großkhan abzulegen.
V In Bezug auf Indien wird kein formeller Beschluss gefasst, aber es wird durch Konsens ohne Widerspruch bestätigt, dass das Vorgehen der Regenten dem Willen des Kuriltai entspricht. Bahadur Khan, der Herrscher Debuls, der durch einen unbedachten Angriff auf Verbündete des Reiches große Unruhe ausgelöst hat, wird zugunsten seines Neffen Altan Khan abgesetzt. Für den erst Vierjährigen wird dessen Mutter Malika die Regentschaft übernehmen. Sie soll insbesondere die Flotte des Khanates rasch wieder aufbauen. Die angegriffenen und geschädigten Fürstentümer werden finanziell entschädigt.
VI Dem Vorschlag Englands, die Insel Irland zu einem Khanat oder einem tributpflichtigen Reich zu machen, wird zunächst nicht entsprochen. Es soll aber eine Gesandtschaft des Großkhans mit Beteiligung der europäischen Khanate und Englands dorthin gesandt werden. Danach soll in Stettin eine Konferenz unter Leitung Kabul Khans stattfinden, auf der das weitere Vorgehen besprochen wird. Der Kuriltai überlässt es den Regenten, dort die Entscheidung über die Frage zu treffen und durchzuführen.
Beschlüsse des Kuriltai von 1414 in Karakorum
I Die Ernennung Kabul Khans zum designierten Nachfolger des Großkhans wird einmütig angenommen.
II Die Flotte des Reiches, die seit fast zwei Jahrzehnten vernachlässigt wurde, wird wieder vergrößert. In Nordchina und am Indischen Ozean werden weitere Schiffe des Großkhans errichtet, an der Ostsee erhält Nowgorod einen Zuschuss von 250 000 S, um auf eigene Kosten 25 neue Einheiten anzuschaffen und zu unterhalten. Außerdem wird das Angebot Böhmens über 30 000 S gern angenommen. Im Schwarzen Meer soll erst 1415 gehandelt werden. Ziel ist es, Ende 1416 mit jeweils etwa 100 Schiffen in im Persischen Golf/ Indischen Ozean und im Chinesischen Meer/ Pazifik präsent zu sein und über 50 Schiffe im Schwarzen Meer zu verfügen. In der Ostsee wird weiterhin die Flotte Nowgorods, die langfristig auf etwa 75-80 Einheiten ausgebaut werden soll, die Interessen des Reiches wahren. Der Heilige Stuhl übernimmt auf eigenen Wunsch die Unterhaltskosten für drei Schiffe mit zusammen 200 Mann (4000 S jährlich).
III Die Unruhen in Mesopotamien, am Persischen Golf und im Iran werden in der bisherigen Weise bekämpft. Der Kuriltai vertraut der Kriegsführung des Oberbefehlshabers, erwartet aber nach Abschluss der Kämpfe eine genaue Untersuchung, weshalb die Aufrührer so lange Widerstand leisten konnten.
IV Bahadur Khan erhält eine letzte Gelegenheit, aufzugeben und seinen Neffen als Herrscher Debuls offiziell anzuerkennen. In dem Fall wird ihm ein ehrenvolles Exil in einem von den Regenten ausgewählten, westeuropäischen Reich gewährt, das bereit ist, ihn aufzunehmen. Andernfalls soll er als Hochverräter hingerichtet werden.
V Der Konflikt zwischen Nowgorod und Schweden wurde mittlerweile beigelegt. Der Kuriltai fasst deshalb keinen Beschluss.
VI Die Situation in Spanien wird mit Sorge betrachtet. Angesichts der Situation in Indien und im Vorderen Orient wird das Großkhanat aber nicht selbst aktiv werden. Die Bemühungen Merek Khans um eine Untersuchung sind aber löblich, und er wird gebeten, die Ergebnisse den Regenten anzuvertrauen. Diese sollen dann entscheiden, ob gehandelt werden muss oder das Thema sogar nochmals auf dem Kuriltai eingebracht werden soll.
VII Die Tributhöhe der europäischen, afrikanischen und asiatischen Tributstaaten wird von einer Kommission unter Leitung eines mit Finanzfragen vertrauten Höflings überprüft. Eine weitere Kommission wird nach Indien und Südostasien aufbrechen und die dortigen Tribute auf ihre Höhe untersuchen.
Beschlüsse des Kuriltai von 1416 in Sarai
I Die Volljährigkeitserklärung des Großkhans und die Huldigung der Khane und Gesandten erfolgt ohne Zwischenfälle.
II Die Wiedereinsetzung Bahadur Khans wird von der Versammlung mit großer Mehrheit gebilligt. Zugleich wird der Vertreterin Debuls (der Schwester Bahadurs) die Botschaft mit auf den Weg gegeben, dass ein Vertragsbruch des neuen Sultanats nicht hingenommen würde, sondern schwerste Konsequenzen hätte.
III Der Kuriltai wiederholt feierlich das Gesetz von 1266, nach welchem rebellische Mongolen und Uiguren mit ihrer sofortigen Hinrichtung rechnen müssen.
IV Die von den Kriegsschäden und dem Einbruch des Handels besonders stark betroffenen Satrapien und Provinzen in Indien und Zentral- und Vorderasien werden 1417 und 1418 ermächtigt, einen großen Teil der Steuereinnahmen einzubehalten und sie in der Weise einzusetzen, die vor Ort besonders großen Nutzen verspricht.
V Die Gruppe um Khalid Khan und Alina wird beauftragt, die Planungen zur Reichsreform weiterzuführen und sie bis Ende 1417 abzuschließen. Die Satrapien werden als Grundidee befürwortet, wobei für die Satrapen eine feste Amtszeit von etwa acht bis zehn Jahren vorgesehen ist. Außerdem sollen die Vorschläge durchdacht werden, welche von Khanen und Gesandten eingebracht wurden, namentlich die Idee eines Gesandtenkongresses und die Überlegung, vom Großkhan beanspruchte Titel besser zu nutzen. Dazu wird eine große Kommission zusammengestellt, die aus zwölf Vertretern aller Großregionen, acht mit der Verwaltung vertrauten Hofbeamten und zehn Abgesandten der Vasallenkhanate und der verbündeten Reiche bestehen soll.
VI Die Flottenrüstung geht etwas langsamer als erhofft voran, aber man kann damit rechnen, dass Anfang des kommenden Jahres insgesamt etwa 120 Schiffe zur Verfügung stehen. Dazu kommen dann noch die für die Ostsee bestimmten Einheiten, die von Nowgorod gebaut und unterhalten werden sollen. Hier wurden bislang 38 Schiffe erworben, was allerdings deutlich hinter den Planungen zurückbleibt. Nowgorod werden künftig Subsidien in Höhe von jeweils 100 000 S jährlich und eine Einmalzahlung von 250 000 S gewährt, um die Flotte auf 75-80 Einheiten erhöhen zu können. Auch die Baupläne des Großreiches sollen umgesetzt werden, um 1420 etwa 250 Schiffe zu besitzen.
VII Die Tributhöhen mehrerer indischer und eurasischer Staaten werden zum Teil für einige Zeit gemindert, zum Teil in alter Höhe belassen. Aus Westeurasien bekommen Frankreich, Izmir und Trapezunt zunächst eine Minderung für 1417 und 1418. Namentlich erhalten Frankreich für 1417 und 1418 eine Minderung um 100 000 S pro Jahr und Izmir und Trapezunt für denselben Zeitraum eine solche um je 30 000 S.
VIII Es wird kein Schiedsspruch des Großkhans bezüglich der Meerengen ausgesprochen, da nicht alle betroffenen Reiche Interesse daran haben.