Verteidigungspakt.
Das Königreich England und die Niederdeutsche Hanse verkünden:
Man schliesst sich zu einem Verteidigungspakt mit gegenseitigen Handelsprivilegien zusammen.
Dieser beinhaltet:
Sollte einem der beiden genannten Staaten
unprovoziert der Krieg erklärt werden, tritt der Verteidigungsfall ein, das heisst das sich die Staaten im Kriegsfall gegenseitig diplomatisch, finanziell, und militärisch unterstützen.
Die genannten Staaten sichern sich gegenseitige Handelsprivilegien zu.
Eine Kündigung des Vertrages muss zwei Jahre vorher bekannt gegeben werden.
Sollte einer der beiden Staaten in ein direktes, beziehungsweise
indirektes Konflikt mit dem Grosskhan geraten, tritt der Verteidigungsfall nicht ein.
Man sichert dem Königreich England eine billige Vermietung von Schiffen zu.