Das Khanat Ungarn und sein Vasall, das Erzherzogtum Österreich schließen den folgenden Vertrag:
- Die Kampfhandlungen zwischen beiden Seiten und ihren Verbündeten werden mit sofortiger Wirkung eingestellt.
- Der ungarische Khan gewährt dem Erzherzogtum für zehn Jahre (bis zum 31. 12. 1431) eine weitgehende innere Autonomie. Davon ausgenommen sind der Bau von Mauern (hierfür muss im Einzelfall eine eigene Einigung zwischen Khan und Landesregierung getroffen werden) und die Enteignung von Reiterlehen (diese ist wie bisher dem Khan nach einem Standesgerichtsurteil vorbehalten).
- Alle fremden Truppen werden baldmöglichst, spätestens aber bis zum 1. September, aus dem Erzherzogtum abgezogen. Sollte es in den zehn Jahre nötig sein, Hilfstruppen zu erbitten, ist dies nur mit Zustimmung des ungarischen Khans möglich.
- Um die Zerstörungen in Südböhmen durch die Verbündeten des Erzherzogtums wiedergutzumachen und den ungarischen Khan für seine Zugeständnisse zu entschädigen, wird die Hälfte der Bruttoeinnahmen des Landes in einen Fonds eingezahlt, über den der ungarische Khan als Landesherr die Verfügung hat und aus dem auch die ungarischen Verbündeten bezahlt werden. Das Erzherzogtum nimmt auf diesen Fonds keinerlei Einfluss. [Ich werte es mal so, dass die Österreicher von Beamten überprüft werden, so dass sie kein Geld zur Seite schaffen können; der Etat wird dann ähnlich wie der eurer Länder angegeben]
- Im Jahr 1428 wird mit Gesprächen darüber begonnen, ob die Autonomie fortgeführt werden kann. Die Entscheidung darüber fällt dann auf einem gesamtungarischen Reichstag unter Einschluss aller Vasallen.