Aktueller Antrag:
Einrichtung einer Bruchkasse
Aktueller Antrag:
Einrichtung einer Bruchkasse
Geändert von Jon Snow (29. Juni 2018 um 10:53 Uhr)
Auf Antrag Seiner Majestät, des gütigen und gerechten Kaisers Antiochos, möge der Reichstag über folgende Frage abstimmen:
Hauptantrag (A)
Der Reichstag möge beschließen, dass die Reichsgrafschaft Cobar als stimmberechtigtes Mitglied in die Region des Westens aufgenommen wird, bis eine Entscheidung über die Fortdauer der Unabhängigkeit getroffen worden ist.
Nebenantrag (B)
Falls neue Staaten im Kaiserreich entstehen oder dem Kaiserreich beitreten, obliegt es dem Kaiser, diese nach bestem Wissen und Gewissen einer Region zuzuordnen. Die betreffende Region kann die Aufnahme des Neumitglieds nach Abstimmung ablehnen. In diesem Fall entscheidet der Reichstag.
Die oben genannte Abstimmung beginnt sofort und endet am 23. 4. um 18 Uhr
Das Fürstentum Iriq stimmt mit 2 Stimmen für Hauptantrag A und Nebenantrag B.
Qor-Alad stimmt mit 2 Stimmen für A und B.
Zitat von Bassewitz
An-Tarh
A/B +2
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[Root] - Chaos im Wald
Adaca stimmt mit zwei Stimmen für A und B
El Taebr mit jeweils 5 Stimmen für A und für B.
Groß-Kuzqur
Stimmt mit 2 Stimmen für beide Anträge
Re-Hadot, 2 Stimmen, Pro A und B
Ergebnis: Sowohl der Hauptantrag (A) wie der Nebenantrag (B) wurden mit 22 von 22 Stimmen angenommen.
Damit gilt ab sofort folgendes Gesetz:
Aufnahme neu aufgenommener Reichsmitglieder in die Regionen
Der Reichstag hat beschlossen, dass die Reichsgrafschaft Cobar als stimmberechtigtes Mitglied in die Region des Westens aufgenommen wird, bis eine Entscheidung über die Fortdauer der Unabhängigkeit getroffen worden ist.
Falls neue Staaten im Kaiserreich entstehen oder dem Kaiserreich beitreten, obliegt es dem Kaiser, diese nach bestem Wissen und Gewissen einer Region zuzuordnen. Die betreffende Region kann die Aufnahme des Neumitglieds nach Abstimmung ablehnen. In diesem Fall entscheidet der Reichstag.
Auf Antrag Seiner Majestät, des gütigen und gerechten Kaisers Antiochos, soll über folgenden Gesetzentwurf abgestimmt werden:
Reichsschiedsgericht
Im Einklang mit dem Inneren Reichsfrieden sollen Reichsländer ihre Streitigkeiten künftig nicht mit Waffengewalt austragen, sondern im Falle des Scheiterns einer gütlichen Lösung den Streitfall vor das kaiserliche Schiedsgericht bringen. Jenes wird gebildet, um dem Kaiser in Anbetracht der schieren Größe des Reiches und der damit einhergehenden häufigen Auftretens von internen Konflikten unterstützend und beratend zur Seite zu stehen.
§ 1 Aufgabenbereich
Vermittlung und falls dies scheitert Schiedssprüche bei Streitfällen zwischen Reichsfürsten, sowie zwischen Reichsfürsten und deren Aftervasallen. Falls letzteres von einem der beiden Streitparteien vor das Schiedsgericht gebracht wird. (ist bisher ja auch so, dass unzufriedene Adlige zu mir rennen)
§ 2 Zusammensetzung
§ 2 (1) Neben dem Kaiser als Vorsitzenden setzt sich das Reichsschiedsgericht aus zwei Fürsten zusammen, denen vom Kaiser die Kurwürde verliehen wird.
§ 3 Absetzung eines Kurfürsten
§ 3 (1) Bei entsprechenden Fehlverhalten hat der Kaiser das Recht die Kurwürde zu entziehen
§ 3 (2) Ebenso kann der Reichstag ein Misstrauensvotum mit einfacher Mehrheit stellen, wenn zumindest drei stimmberechtigte Reichsfürsten sich für die Aberkennung der Kurwürde aussprechen.
Die Abstimmung beginnt sofort und endet am 12. Mai um 18.00 Uhr