Vorwort:
Diese beiden Verträge wurden noch auf Aden verkündet (es tut mir leid, ich bin schlimm ) und enthalten somit noch den dreifachen Emirats-Stempel.
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Vertrag über Ostjordaniens Beteiligung an der alliierten Besetzung Deutschlands
Punkt 1) Das Königreich Ostjordanien verpflichtet sich dazu, sich ab dem Januar des Jahres 1947 mit 5.000 Mann an der Besatzung Deutschlands zu beteiligen.
Punkt 2) Es folgt diesem Ruf aus eigenem Antrieb und auf eigene Kosten. Es reiht sich in die "gemischten Truppen der Siegermächte" ein und der gesamtalliierten Behörde unterstellt sich der gesamtalliierten Behörde; die Truppen werden durch die alliierten Netzwerke proviantiert.
Punkt 3) Als Einsatzort würde man sich Schleswig-Holstein an der Seite Dänemarks wünschen, alternativ das Ruhrgebiet. Hier ist man aber kompromissbereit.
Punkt 4) Dieser Vertrag läuft, sollte die Besatzung bis dahin nicht enden, nach sechs Jahren im Einsatz (Ende 1952) aus.
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Freundschaftsvertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und dem Königreich Ostjordanien
Präambel:
In Stichworten: „Im Dunkel einer von Krieg, Hass und Unsicherheit geprägten Welt eine Fackel entzünden, um auf steinigem Pfad mutig voranschreiten zu können“ (…) Dankbarkeit für Mandatszeit (…) Guten Geist auch für die Zukunft pflegen und bewahren, dabei voneinander lernen und einander ergänzen (…) Bessere Welt (…).
Punkt 1: Vertretungen
Beide Vertragspartner gewähren einander das Recht, Botschaften und Generalkonsulate zu errichten.
Punkt 2: Rechtsbeistand der Bürger
Beide Vertragspartner verpflichten sich dazu, Bürgern der anderen Nation nicht den Prozess zu eröffnen, ohne deren Botschaft zu benachrichtigen und dieser die Möglichkeit einzuräumen, für einen Rechtsbeistand zu sorgen.
Punkt 3: Auftritt vor den Vereinten Nationen
Beide Vertragspartner verpflichten sich dazu, vor jeder Antragsstellung und Stimmabgabe, die die andere Nation direkt betrifft, mit dieser Nation zu beraten, um die Möglichkeit einer gemeinsamen Position zu erörtern.
Punkt 4: Visumsformen
Beide Vertragspartner verpflichten sich dazu, den Bürgern der anderen Nationen den Zugang zum, Abgang vom oder Aufenthalt im Land, sei es zu Besuch, Ausbildung oder Arbeit, möglichst einfach zu gestalten.
Punkt 5: Austausch kultureller Institutionen
Beide Vertragspartner verpflichten sich dazu, kulturelle Austauschprogramme wie etwa Städtepartnerschaften, Museenkooperationen oder Gastspiele möglich zu machen.
Punkt 6: Gegenseitige zugestandene Präsenz
Das Königreich Ostjordanien gewährt dem Vereinigten Königreich das Recht, dessen Mandatstruppen bis zum 1.1.1952 im Land zu belassen; es erhält das Recht zugesichert, seine Flotte für denselben Zeitraum im Hafen von Aden zu stationieren.
Die Bestimmungen des Vertrag, zwischen den unabhängigen Nationen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland und dem Königreich Ostjordanien geschlossen, treten ab einem Zeitpunkt nach Wahl des Vereinigten Königreiches in Kraft.