Die Bundesversammlung fordert hiermit den König von Dänemark in seiner Funktion als Herrscher von Holstein und Lauenburg auf, die bisherigen Rechte von Holstein und Lauenburg und ihrer Bewohner insbesondere in Bezug auf deren kulturelle und sprachliche Eigenschaften, wiederherzustellen und für alle Zeiten zu garantieren.
Ferner fordert die Bundesversammlung den König von Dänemark auf, die gleichen Rechte auch für das Nicht-Bundesterritorium von Schleswig zu garantieren und der Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund zuzustimmen (der BMK-Beitrag wird angepasst, die Stimmenzahl bleibt bei 3). Eine formelle Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund ist nicht Teil dieses Antrags, sondern wird gesondert zur Abstimmung gestellt (Bundesaktenänderung).
Sollte der König von Dänemark diese Forderungen erfüllen, wird vom Bund eine Kommission nach Schleswig, Holstein und Lauenburg entsandt, die die Situation vor Ort beobachten und an die Bundesversammlung berichten wird; der König von Dänemark wird dieser Kommission umfassenden Zugang zu allen Einrichtungen und Landesteilen gewähren, mit Ausnahme von militärischen Einrichtungen.
Sollte der König von Dänemark diese Forderungen nicht binnen 2 Monaten ab Beschluss dieser Entscheidung erfüllen, wird die Bundesversammlung eine Bundesexekution gegen Holstein und Lauenburg durchführen und hierfür wenigstens 35.000 Mann einsetzen, welche Holstein und Lauenburg besetzen werden, bis der König von Dänemark die Forderungen der Bundesversammlung umsetzt.
Im Falle einer Bundesexekution hat Dänemark alle entstehenden Kosten zu tragen, insbesondere die Militärausgaben (laufende und Mobilisierungs-, Auslandseinsatz-, sowie Besatzungskosten) und ferner die durch mögliche Handelsblockademaßnahmen Dänemarks entstehenden Kosten auszugleichen. Dänemark würde diese Beträge innerhalb von 10 Jahren zu gleichen Teilen zurückzahlen und dabei 7% Zinsen zahlen. Die schnellere Tilgung ist gestattet