Lieber Marcus, wer hier nicht gleich einen Vertrag "Ich verzichte hiermit auf meine Menschenrechte" unterschreibt, sondern sich Optionen offen halten will, wird doch gleich als Aggressor wahrgenommen.
Ich war in meinen Spielen immer vertragstreu, allerdings habe ich auch grundsätzlich eine Kündigungsklausel mit aufgenommen, da ich Endlosverträge knebelnd und unzweckmäßig finde (von beiden Seiten aus, soll ja schließlich ein spannendes Spiel werden).
Aus meiner Sicht gibt es auch keinen Grund, einen Vertrag zu brechen. Man muss sich halt vor dem Vertrag Gedanken machen, welchen Nutzen dieser bringt, und einen für den eigenen Sieg nicht vorteilhaften Vertrag muss man schließlich nicht eingehen. Ich würde maximal versuchen, eine Kündigungsklausel nachzuverhandeln, wenn alles komplett anders läuft als erwartet und das Spiel sonst droht langweilig zu werden.
Interessant wird die Diskussion allerdings erst, wenn man den Fall Vertragsbruch zu definieren versucht, da driften die Ansichten noch krasser auseinander.
Sehe das jetzt nicht als Kunst an, zumindest nicht als erstrebenswert. Aber es ist legitim.
Ist auch legitim. Sich nicht zu einigen und auf Nützlichkeit zu setzen steht jedem frei. Oder mit einem Mitspieler so, mit dem anderen so. Nur Nützlichkeit wird irrelevant wenn eine Einigung alternatives Handeln untersagt.
Überrascht jetzt nicht; die Kantine scheint schlecht zu sein und so wird wohl des Öfteren vergessen was Gegenstand von Einigungen war und was das Gegenüber nun gesagt hat oder was nicht und was selbst hineininterpretiert wurde.
Denke auch das NAP tendenziell zu weit verstanden wird. Kommt daher dass man (teilweise zu Recht bei vielen Winkeladvokaten hier) aus Angst vor Umgehung anfängt in alternativschädigendem Verhalten einen Angriff zu konstruieren. Ist immer eine Gradwanderung, was ist verbotene Umgehung, was ist legitimes Alternativhandeln. Beim Schenken von Einheiten an einen Spieler der statt einem selbst den NAP Partner angreift liegt es auf der Hand. Was ist nun bei fairem Handel mit ihm, wann wird ein Handel unausgewogen und daher eher eine versteckte Unterstützung, wer beurteilt das, was ist die angesprochene Kriegerklärung ohne Angriff oder Frachterrouten, Embargo, etc.?
Letztlich obliegt es den Parteien das festzulegen. Viele sind zu faul, es wird zu juristisch, zu lang…das ist verständlich. Aber dann gilt eben wieder die allg. (schwammige) und sehr weite Auffassung.
Man kommt m.E. nicht umhin etwas mehr Text abzufassen, sollte aber nicht glauben, ein Rechtspositivismus schafft lückenlose Regelungen und sollte dann wiederum nicht glauben, dass jede Lücke zu nehmen gleich legitim ist. Vertragslücken wie unklare Begriffe sind zunächst so zu verstehen, wie es die Partein wohl meinten/gewollt hätten. Um das zu ermitteln ist neben der Zweckrichtung der gesamten Vereinbarung auch Wortlaut und Verhandlungsverlauf maßgeblich.
(ggf. wäre es klug, wenn man sich auf zwei Schiedsrichter einigt, die ihrerseits einen dritten bennen und dieses Dreiergrämium dann vorab nach Eingabe der Ansichten - wie im DG - entscheidet. Setzt einen schnellen Prozess voraus und ist erneut eine komlexe Regelung.)
Ja, leider…
…und ggf. ein Kündigungsrecht einräumen lassen oder definieren, was zur sofortigen Kündigung oder einer Verkürzung der Frist berechtigt. Aber sann wird es wieder lang…
Achtung Spoiler:
Bei allem Streit im Zivi, dürfen wir nie vergessen, dass Al Bundy mal vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat.
Nein, doch, OH!