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Thema: Zum rollenden Panzer - HOI4 Stammtisch

  1. #16
    Registrierter Benutzer Avatar von Brandschutzverordnung
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    Und immer via VPN spielen?
    .

  2. #17
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Nein, du musst nur bei Kauf und Aktivierung den VPN nutzen, danach nicht mehr.

    Außerdem darfst du nicht auf Steam selbst kaufen (weil die die Zahlungsmethoden abgleichen), sondern in einem Keyshop (mit VPN, um die unzensierte Version zu kriegen).
    Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!

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  3. #18
    Peace through power! Avatar von Nightmare
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    https://forum.paradoxplaza.com/forum...on-faq.934568/

    Hier mal das Statement von Pdox zu dem Thema.
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  4. #19
    reztuneB retreirtsigeR Avatar von EpicFail
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    Da wird es doch eh Mods geben oder sind werden die dann auch zensiert/runtergenommen?

    €: Und warum genau wird das Spiel denn bitte geolocked? Das widerspricht sich doch nicht mit unserem Gesetz unzensierte Spiele aus dem Ausland zu kaufen oder
    Geändert von EpicFail (21. Mai 2016 um 16:19 Uhr)
    Zitat Zitat von Austra Beitrag anzeigen
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  5. #20
    Rebellenschreck Avatar von Großadmiral Thrawn
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    Zitat Zitat von EpicFail Beitrag anzeigen
    €: Und warum genau wird das Spiel denn bitte geolocked? Das widerspricht sich doch nicht mit unserem Gesetz unzensierte Spiele aus dem Ausland zu kaufen oder
    Der Geolock soll wahrscheinlich dazu dienen, dass man sich nicht im Ausland die unzensierte Version holt (z.B. wenn man nahe einer Grenze lebt und dann mit Laptop rübergeht zum Kaufen) sondern in Deutschland nur die "deutsche" version spielen kann.

    Edit: FAQ in der Plaza: https://forum.paradoxplaza.com/forum...on-faq.934568/
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  6. #21
    reztuneB retreirtsigeR Avatar von EpicFail
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    Ja das ist mir schon klar, aber ich dachte, das würde sich nicht mit dem Gesetz widersprechen (was geolock für Pdox also sinnlos machen würde), wenn man sich jetzt irgendwelche unzensierten Produkte aus dem Ausland käuft und diese dann hier in Deutschland benutzt. Kann aber natürlich sein, dass ich auch einfach nur falsch informiert bin
    Zitat Zitat von Austra Beitrag anzeigen
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  7. #22
    ...dankt für den Fisch! Avatar von luxi68
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    Es geht rein rechtlich halt nur um den Verkauf, Paradox darf das Spiel mit dem Nazi-Zeug hierzulande nicht verkaufen. Wenn Du das für Dich privat mit Mods oder VPN umgehst, dann ist das Deine Sache. Wobei z.B. die Nutzung von VPN wieder gegen die Steam-Richtlinien verstößt.
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  8. #23
    reztuneB retreirtsigeR Avatar von EpicFail
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    Ja mir ist das ja alles klar warum man das hier nicht verkaufen darf, aber es gibt ja auch andere Spiele die ich mir unzensiert im Ausland kaufen kann und dann hier völlig legal spielen darf. Und PI würde ja dadurch auch gegen keine Gesetzlichkeiten verstoßen. Ich meine ich brauche ja auch nicht unbedingt Hakenkreuze und Bilder von Hitler, das war ja nur eine allgemeine Frage, die mich gerade mal interessiert hat

    Aber sowas zeigt auch mal wieder, dass man Computerspiele mal als Kunst und nicht als Spielzeug ansehen sollte...
    Zitat Zitat von Austra Beitrag anzeigen
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  9. #24
    Altes Mann Avatar von goethe
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    Zitat Zitat von EpicFail Beitrag anzeigen
    Und PI würde ja dadurch auch gegen keine Gesetzlichkeiten verstoßen.
    aber der Händler, der dir das verkauft


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  10. #25
    für Freiheit +Grundrechte Avatar von Der Falke
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    Nein, würde er nicht, wenn er im Ausland sitzt. Im Ausland gelten deutsche Gesetze nicht.

    Geolock war noch nie notwendig und wird auch in keinerlei denkbarer Interpretation der Gesetze verlangt. Das machen die Publisher von selber ohne Rechtspflicht. Aber die mögen Geolocks sowieso, bspw. kostet HoI4 in Russland nichtmal nen Viertel von dem Preis hier (die Feldmarschall-Edition kostet da 20 Euro).

    Übrigens würde ich anzwifeln, ob die Bestimmung im Steam Subscriber Agreement, die VPNs verbietet, überhaupt gültig ist.

    Von daher... die Sache mit dem Geolock ist Schema F, das gabs früher auch schon und hat auch da nichts gemacht. Einfach den kostenlosen VPN Hotspot Shield runterladen, anschalten, Key bei Imperial Games, Green Man Gaming oder nem anderen Keyshop kaufen, Spiel in Steam aktivieren. Danach kann man den VPN ausschalten, Download, Patches, Mods usw. gehen problemlos, Geolock ist nur bei der Aktivierung (das ist wie im Paradox FAQ wenn ihr halt für 5 Minuten in den USA wäret).

    Die Methode funktioniert, hab ich sogar selber schon bei anderen Spielen gemacht (als ich noch Steam hatte), damals musste man sogar per Post aus Österreich sich unzensierte Versionen zuschicken lassen . Kauf auf Steam selbst geht nicht, weil Valve (was sonst keiner macht) die Zahlungsmittelherkunft überprüft (primär um Einkaufen zum Russischen Preis zu verhindern).
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  11. #26
    ...dankt für den Fisch! Avatar von luxi68
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    Klar kannst Du das anzweifeln. Aber wenn Dir Steam deswegen Deinen Account sperrt, dann bist Du erst mal am Arsch. Und bis Du ihn wiederbekommst, das kann dauern...

    Das Steam ganz selten mal Accounts wegen VPN-Nutzung sperrt steht auf einem anderen Blatt...
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  12. #27
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    Ich hab noch nie davon gehört, dass Steam deswegen Accounts sperren würde. Vermutlich auch deshalb, weil sie es rechtlich gar nicht dürften.
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  13. #28
    Rebellenschreck Avatar von Großadmiral Thrawn
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    Sie dürfen es, weil es in den AGBs steht (da steht sowas wie Valve behält sich vor den Account bei Missachtung des Vertrags zu schließen, etc.) und man bei Verletzing dieser einen Vertragsbruch begeht und dementsprechend bestraft werden kann seitens des Vertragspartners (Valve).
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  14. #29
    aka Skarbog Avatar von Bomm3l
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    Zitat Zitat von Großadmiral Thrawn Beitrag anzeigen
    Sie dürfen es, weil es in den AGBs steht (da steht sowas wie Valve behält sich vor den Account bei Missachtung des Vertrags zu schließen, etc.) und man bei Verletzing dieser einen Vertragsbruch begeht und dementsprechend bestraft werden kann seitens des Vertragspartners (Valve).
    Aber nur weil Dinge in den AGBs stehen sind diese nicht vollumfänglich gültig. Ohne die genauen Paragrafen zu kennen klingt das für mich schon arg nach Sittenwidrigkeit*, wäre aber in der Tat mal interessant zu wissen. In Hamburg kommen sie damit vermutlich durch, bei vernünftigen Gerichten eher nicht. (Achtung, Mutmassung )




    * Da uns nichtmal der Staat vorschreiben kann wann man welche IP verwenden muß, wie soll es ein Publisher oder Hoster wie Valve "können dürfen"? Da Valve in Deutschland auch direkt anbietet sind sie auch an deutsche Gesetze gebunden. Aber bei den Rechtsverdrehern weiß man ja im Vorfeld nie was bei rauskommt




    @Nightmare
    Hatte dazu im Strategieforum auch kürzlich etwas geschrieben. Es ist ab einem gewissen Alter eh lächerlich was sich der Staat rausnimmt. Einem 16jährigen zu sagen was er sehen/hören darf verstehe ich und unterstütze ich. Aber Leuten die auf die 40 zurennen zu sagen, "Junge, nix da. Keine Gewaltdarstellung. Du darfst dich zwar zum Kanzler wählen lassen aber nicht alles selbst entscheiden was dein Privatkram ist).
    Was die NS-Symbolik angeht, die ist mir z.B. völlig wumpe. Geholfen hat dieses Verbot aber bisher mal so gar nix, Nazipack gibt es nachwievor *Gruß nach Dresden und Co.*
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  15. #30
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    Sie dürfen es, weil es in den AGBs steht (da steht sowas wie Valve behält sich vor den Account bei Missachtung des Vertrags zu schließen, etc.) und man bei Verletzing dieser einen Vertragsbruch begeht und dementsprechend bestraft werden kann seitens des Vertragspartners (Valve).
    Die AGB stehen aber nicht über den Gesetzen. Unabhängig davon, ob die AGB überhaupt gültig sind (denn sie müssen beim Schluss des Kaufvertrags ersichtlich sein, sonst gelten sie gar nicht, deshalb sind auch EULAs bisweilen ungültig selbst wenn man während der Installation "Ja" drückt, was man machen muss, um installieren zu können) sind derartige Bestimmungen höchst problematisch.

    Denn zum einen ist fraglich, ob Valve überhaupt den Account komplett schließen darf und welche Folgen in Bezug auf Rückerstattung etc. das hat, denn man hat mit dem Kauf des Spiels gewisse Rechte erworben und dafür gezahlt, die man nicht einfach so und vor allem nicht entschädigungslos wieder entziehen kann. Dazu kommt das Problem, dass nicht Valve entscheidet, ob gegen den Vertrag verstoßen wurde, sondern das entscheiden endgültig nur die Gerichte. Dass Valve sich dennoch als Ankläger, Richter und Vollstrecker darstellt, wird bei ordentlichen Gerichten selten gut aufgenommen.

    Dazu kommt dann noch der ganze Themenkomplex darüber, ob das SSA (Steam Subscriber Agreement) nicht sowieso generell in bestimmten Teilen oder möglicherweise sogar ganz unwirksam oder sittenwidrig ist. Einige Teile davon sind nämlich rechtlich eher wacklig, bspw. die oben genannten Punkte oder auch der Punkt, dass Valve das SSA einseitig ändern kann und man wenn man nicht einverstanden ist nur den Account selbst schließen kann.

    Man kann (und sollte) also im Falle einer Accountsperrung durch Valve eine einstweilige Verfügung erwirken, die Valve untersagt, den Account einzuschränken, solange das Verfahren anhängig ist.

    Wie gesagt ist sowas aber bei bloßer VPN-Verwendung zur Aktivierung von Spielen noch nie vorgekommen, vermutlich auch deshalb, weil Valve Gerichtsprozesse vermeiden will. Zum einen weil sowas in den USA noch wesentlich teurer ist als hier (da kriegen sie dann Punitive Damages auferlegt) und zum anderen weil solche Leute, die sich gerne als Ankläger, Richter und Vollstrecker aufspielen, ordentliche Gerichte meiden wie der Teufel das Weihwasser. Nicht ohne Grund gibt es bspw. die "Sportgerichtsbarkeit" die von so gut wie allen Sportverbänden als höchstes Gremium anerkannt wird, weil sie sich den ordentlichen Gerichten höchst ungern unterwerfen wollen...
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